Lies Dich mal hier ein bißchen ein, wenn Du Filesharer bist: http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f=52&t=6666Deacon1985 hat geschrieben:ich erreiche jetzt grad n drittel an geschwindigkeit von meinen 32 leitung.. ist das immer so, dass es zum wochenende hin so mega langsam wird?
Wenn nicht: Ich persönlich kann nicht klagen. Das scheint aber regional unterschiedlich zu sein. In welchem PLZ-Bereich wohnst Du denn?
Nein, hat man nicht. Du hast einen "bis zu ..."-Vertrag und der wird sicherlich seitens KDG erfüllt. Wo genau die Untergrenze der Leistung liegen darf, ohne gegen die guten Sitten zu verstoßen - da bin ich leider überfragt. Aber bei einem Drittel der "bis zu ..."-Geschwindigkeit kann davon sicherlich keine Rede sein.Deacon1985 hat geschrieben:naja, wenn das so weitergeht, hat man denn n außerordentliches kündigungsrecht oder so? also der anschluss besteht seit donnerstag 9.9.2010 aber der vertrag wurde im august schon abgeschlossen.
Und Dein Widerrufsrecht, sofern überhaupt eins vorhanden war (z. B. bei Onlineabschluß), ist mit der Installation erloschen. Also bist Du bis zum Ablauf der MVLZ gebunden.
Gruß, Martin A
P.S.: Deine Tastatur scheint defekt zu sein. Oder soll ich Dir ein paar Großbuchstaben schenken?