Fehlstart mit KD / Was nun? / WR zu spät / fristlos KDG?

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Regenschein
Newbie
Beiträge: 8
Registriert: 19.02.2015, 10:35

Fehlstart mit KD / Was nun? / WR zu spät / fristlos KDG?

Beitrag von Regenschein »

Hallo Leute,
bitte entschuldigt, dass ich hier eventuell etwas zu detailliert bin. Aber ich wollte ausschließen, dass Fragen euererseitz offen bleiben. Ausserderm muss ich ohnehin ein Protokoll anfertigen.
Zunähst besagtes Protokoll oder "was bisher geschah".
Ich bin vergangens WE umgezogen (14.02). In eine Wohnung in der KD verfügbar ist. Zuvor wohnte ich nicht im Einzugsgebiet von KD und bin dort O2 Dsl Kunde.
In weiser Vorraussicht (haha) schloss ich früh genug einen Vertrag mit KD (online). Die Auftragsbestätigung bekam ich am 23.01. Ich entschied mich für für das "Kombi-Paket" Basis HD 25 mit CI+ Modul und der neuen Fritzbox (Hombe Box 3). Den Wunschtermin legte ich auf den 09.02. , damit ich mit nahtlosem Übergang rechnen konnte. Mir wurde in meiner vorherigen Recherche drei mal von versch. KD Menschen versichert es müsse kein Techniker kommen, da Internet bei meinem neuen Haus bereits freigeschaltet sei.
09.02. Wunschtermin wurde nicht eingehalten. Ich dachte mir dabei nichts. Ausserdem bin ich nebenbei ja noch ein wenig umgezogen :)
11.02. erster Anruf bei KD mit der Frage wo die bestellte Hardware bleibt.
Fritzbox sei derzeit nicht lieferbar. Sie ist erst Anfang März wieder verfügbar.
Ich bat daraufhin darum mir doch stattdessen das einfache WLAN Modem zu schicken. Dies wurde bejaht (nach 8367 Weiterleitungen). In 2-3 Tagen sei die Hardware bei mir. Alles cool!
16.02. Lieferung der Hardware.
Zu meiner Verwunderung wurde neben dem CI+ Modul nun doch die ursprünglich gewünschte Fritzbox geschickt. Das freute mich.
Anschluss der Hardware am gleichen Tag. Auch nach ca. 3 h keine Funktion von Telefon und Internet. Ich schob dies auf die übliche Zeit bis sich die Fritzbox konfigutiert hat. Fernsehen geht mit Ci+, allerdings ohnehin "nur" die sowieso verfügbaren und HD+ Sender. Vom Komfort HD geht kein Sender.
17.02. Noch immer keine Funktion. Anruf bei KD:
Der Vertrag sei noch immer nicht aktiv. Die Fritzbox sei nich "provisioniert". Dies solle nun erfolgen. Dies dauere jedoch bis ca. 24h, da eine Weiterleitung an eine Fachabteilung erfolgen muss.
18.02. Noch immer keine Funktion von Internet/Telefon(bzw. schon mit 64 kbits im up und downstream)
Erneuter Anruf bei KD:
Die Provisionierung sei Fehlgeschlagen und von der Ferne aus nicht möglich. Es müsse ein Techniker kommen. Warum ich überhaupt die Fritzbox bekommen habe wisse man nicht. Es sei ein "ganzschönes Kuddel Muddel" in meinem Vertrag. Offenbar habe ich die Leute bei KD mit meiner Vorderung nach dem WLAN Modem völlig überfordert.
Anruf bei "SSS Telekommunikationsmanagement" zum Vereinabren eines Technikertermins. Dies sei wegen des hohen Aufkommens frühestens in 14 Tagen möglich. (puh). Sprich am 04.03.
Dies ist der aktuelle Stand. Mein Wunsch ist es, diesen Vertrag schnellstmöglich wieder los zu werden. Ich zweifle stark daran, dass nach dem Technikerbesuch (wenn der überhaupt kommt) alles in Ordnung ist. Bestärkt in dem Vorhaben KD los zu werden hat mich ausserdem, dass ich am Wochenende eine Mitteilung eines Nachbarn (ca. 120 Wohnungen im Haus) fand. Er wies daraufhin, dass wegen der andauernden Speedschwankungen im Haus eine Gutschrift bei KD erreicht werden kann und sich betroffene doch diesbezüglich an den Service wenden sollten.
Da der Frisbeginn des WR offenbar der erhalt der Belehrung ist (23.01.) kommt ein WR nicht mehr in Frage.
Wie sieht es mit der Sonderkündigungsklausel Nr. 7 für Neukunden aus:

"7 Bei Buchung eines Internet- und Phone-Produkts erhalten Sie ein Sonderkündigungsrecht. Bei Nichtgefallen können Sie den Vertrag innerhalb der ersten 6 Wochen nach Vertragsschluss mit einer zweiwöchigen Frist kündigen. Es fallen die bis zum Vertragsende entstandenen Entgelte an, bereits geleistete Entgelte werden nicht zurückerstattet.
Für das Produkt Phone gelten andere Bedingungen:
Sonderkündigungsrecht innerhalb der ersten 30 Tage. Bei Eingang einer schriftlichen Kündigung und der Rücksendung der Hardware innerhalb dieser Frist zahlen Sie nur die bis dahin angefallenen Entgelte für Grundgebühr und Gespräche, ein ggfs. angefallenes Bereitstellungsentgelt wird erstattet. "

"Internet- und Phone-Produkt" steht dort ja. Gillt das für mich überhaupt? Dummerweise habe ich ja das Kombi-Paket.
Falls nein, sollte ich KD bereits jetzt eine Frist von 4 Wochen setzen ihrer Leistungspflich nachzukommen? Dies am besten an das Beschwerdemanagement? Per Einschreiben?

Ich sehe das ganze eigentlich noch recht locker. Meine Freundin allerdings ist echt verzweifelt und hat schon zwei Heulanfälle hinter sich, da Sie Angst hat das wir jetzt 2 Jahre für nichts 30 Euro im Monat zahlen. Puh.
Im Vorraus Vielen Dank an alle die das lesen und für jede Antwort. Ich liebe Foren :love:
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Fehlstart mit KD / Was nun? / WR zu spät / fristlos KDG?

Beitrag von kabel_fan »

Also das allerwichtigste zuerst:
Beruhige deine Freundin, denn wenn von KDG keine Leistung erbracht wird,aus Gründen, die KDG zu vertreten hat wie es bei dir der Fall ist, ist auch von deiner Seite keine Zahlungsverpflichtung gegeben.
Vertragsbeginn ist (in aller Regel) die erstmalige Einwahl in das KDG-Netz, die Widerrufsfrist allerdings beginnt mit Vertragsschluß, spätestens aber mit Erhalt der Widerrufsbelehrung. Das sind zwei unterschiedliche Begriffe, die schon mal für Verwirrung sorgen können.

Das Sonderkündigungsrecht, das du ansprichst, gilt nach meiner Kenntnis nur dann, wenn man diese Zufriedenheitsgarantie ausdrücklich gebucht hat. Steht dazu was in der Auftragsbestätigung? Evtl. hat man das aber auch geändert.

Rechtlich hättest du die Möglichkeit, gemäß § 323 BGB vom Vertrag zurückzutreten, vorher ist eine Abhilfefrist zu setzen.

Tja, und wenn du dann den Anschluss hast, und die Bandbreite total unbefriedigend ist (keine Seltenheit bei KDG) bleibt dir der § 314 BGB "Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund".

Jetzt liegt es an dir zu entscheiden, nachdem deine Freundin getröstet ist könnt ihr das ja auch gemeinsam tun.
Regenschein
Newbie
Beiträge: 8
Registriert: 19.02.2015, 10:35

Re: Fehlstart mit KD / Was nun? / WR zu spät / fristlos KDG?

Beitrag von Regenschein »

kabel_fan, danke für deine hilfreiche Antwort.
Meine Freundin hat sich beruhigt. Etwas resigniert jedoch.
Nun ich warte mal ab was der Techniker bringt und schaue mir die tatsächliche Bandbreite dann mal an. Ansonsten versuche ich es wie vielfach beschrieben mit § 314 BGB. Auch wenn mir dies recht wage erscheint. Einige bereichten von Erfolg auf diesem Wege, andere hingegen von der üblichen Ingoranz...
PS: Ich habe aus irgendeinem Grund vor zwei Tagen nochmal eine Auftragsbestätigung bekommen. Mit gleichem Inhalt wie bei der ersten. Soll ich es mit einem Widerruf versuchen? Das Datum des Erhalts der Bestätigung hat ja nun das Datum des Vertragsschluss zurück gesetzt :D Könnte man zumindest so sehen...
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Fehlstart mit KD / Was nun? / WR zu spät / fristlos KDG?

Beitrag von kabel_fan »

Wenn du bei der Sonderkündigung alles richtig machst, klappt auch das. Und die Ignoranz von KDG ist kein Problem. Sobald deine Kündigung dort eingeht ist sie wirksam. Egal ob sie bestätigt wird oder nicht. Schick sie ggf. über das Kontaktformalur im Kundenportal, dann hast du auch sofort einen Nachweis. Und den Trick von KDG, das reguläre Vertragsende als Kündigungsdatum zu "bestätigen", durchschaust du natürlich auch.
Also kein grund zur Panik
Regenschein
Newbie
Beiträge: 8
Registriert: 19.02.2015, 10:35

Re: Fehlstart mit KD / Was nun? / WR zu spät / fristlos KDG?

Beitrag von Regenschein »

Mittlerweile funktioniert mein Internet und mein Telefon. Zumindest in der Theorie :)
Mein Segment ist hoffnungslos ausgelastet. Laut dem Kabel-Helden Forum dauern die Arbeiten bis zum Ende des 3. Quartals (!) an. Dies ist selbstredend inakzeptabel für uns.
Die Mitarbeiterin in dem Forum wies mich darufhin, mich mit dem Problem an das Beschwerdemangement zu wenden. Dies scheint laut meiner Recherche teilweise dazu zu führen das Kabel Deutschland eine "Kulanz"-Kündigung anbietet.
Sollte ich dort hinschreiben mit Hinweis auf meinen Forum Eintrag? Oder besser gleich mit Hinweis auf § 314 des BGB eine Frist setzen und der darauf folgenden fristlosen Kündigung?
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Fehlstart mit KD / Was nun? / WR zu spät / fristlos KDG?

Beitrag von kabel_fan »

Ich bin immer für den direkten Weg. Zudem gibt es absolut keinen Grund für irgendeine "Kulanzregelung". Meiner Meinung nach ist auf Grund der offiziellen Nachricht von KDG, dass die Störung noch mindestens bis Ende des 3.Quartals dauern soll (KDG verschiebt aber auch gerne mehrmals nach hinten) nicht mal eine Fristsetzung erforderlich. Wozu auch?
Regenschein
Newbie
Beiträge: 8
Registriert: 19.02.2015, 10:35

Re: Fehlstart mit KD / Was nun? / WR zu spät / fristlos KDG?

Beitrag von Regenschein »

Ich sehe es ähnlich, dass die Fristsetzung rein logisch entbehrlich ist. In den 2, 3 oder 4 Wochen wird nichts passieren. Wie es auch von "offizieller" Seite bestätigt wurde.
Nun steht im Gesetz die Fristsetzung sei entbehrlich, wenn "1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert". Nun ich fürchte dies artet jetzt in rechtsberatender Spekulation aus. Ich will nur ausschließen, dass man mir eine möglicherweise fehlende Fristsetzung irgendwann vorhalten kann...
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Fehlstart mit KD / Was nun? / WR zu spät / fristlos KDG?

Beitrag von kabel_fan »

Ich würde es riskieren, weil ich nicht davon ausgehe, dass dieser Vorgang überhaupt rechtlich geprüft wird. Aber falls doch, ist sicher auch der Rechtsabteilung von KDG bewußt, dass diese Einrede dünnes Eis ist.
Andrerseits schadet eine kurze Frist natürlich auch nicht.
Regenschein
Newbie
Beiträge: 8
Registriert: 19.02.2015, 10:35

Re: Fehlstart mit KD / Was nun? / WR zu spät / fristlos KDG?

Beitrag von Regenschein »

Hallo zurück,
nachdem die von mir gestze Frist natürlich erfolglos verstrich, kündigte ich wie zuvor besprochen.
Ich bekam gestern Abend eine Antwort in der mir mitgeteilt wurde, dass eine vorzeite Entlassung nicht möglich sei. Man schrieb mir meinem Kundenkonto ungefragt 6 x 19,9 € gut.
Nach allem was ich weiss ist meine Kündigung dadurch natürlich nicht unwirksam. Was nu? LSV Ermächtigung entziehen und Geräte zurück schicken? Was mich zögern lässt: Mein Komplettarif enthält auch TV. Dies fkt. einwandfrei (Basic HD mi CI+ Modul).
spooky
Ehrenmitglied
Beiträge: 13448
Registriert: 02.06.2006, 11:20
Wohnort: Wolfsburg
Bundesland: Niedersachsen

Re: Fehlstart mit KD / Was nun? / WR zu spät / fristlos KDG?

Beitrag von spooky »

eventuell könnte dein Problem in diesem Zusammenhang das Komplettpaket bestehend aus TV, Internet & Phone sein.
waipu.tv
O2 1000/50