Konsequente Umsetzung der Drosselung...oder auch nicht (Stand 04.12.15)

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Lusche1234
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Re: Konsequente Umsetzung der Drosselung...oder auch nicht (Stand 04.12.15)

Beitrag von Lusche1234 »

also ich musste gestern zwangs bedingt über 100gb laden, und mir ist nicht passiert. die leitung lief sauber weiter.

vorher kam bei mir immer die 60gb drossel zum einsatz, jetzt ist wie gesagt nix mehr. die aussage stimmt also (noch).
kerberos
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Re: Konsequente Umsetzung der Drosselung...oder auch nicht (Stand 04.12.15)

Beitrag von kerberos »

Lusche1234 hat geschrieben:also ich musste gestern zwangs bedingt über 100gb laden, und mir ist nicht passiert. die leitung lief sauber weiter.

vorher kam bei mir immer die 60gb drossel zum einsatz, jetzt ist wie gesagt nix mehr. die aussage stimmt also (noch).
Natürlich nicht, die Drossel wurde ja gekippt. AGB behält sich durch den Passus in den AGB nur das Hintertürchen offen, es doch wieder einzuführen.
Lusche1234
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Re: Konsequente Umsetzung der Drosselung...oder auch nicht (Stand 04.12.15)

Beitrag von Lusche1234 »

kerberos hat geschrieben:
Lusche1234 hat geschrieben:also ich musste gestern zwangs bedingt über 100gb laden, und mir ist nicht passiert. die leitung lief sauber weiter.

vorher kam bei mir immer die 60gb drossel zum einsatz, jetzt ist wie gesagt nix mehr. die aussage stimmt also (noch).
Natürlich nicht, die Drossel wurde ja gekippt. AGB behält sich durch den Passus in den AGB nur das Hintertürchen offen, es doch wieder einzuführen.
ich weiß das die AGB nicht verändert wurden. ich denke die werden die drossel auch irgendwann "heimlich" wieder einführen. ich weiß noch, wie ich damals den ganz alten vertrag ohne drossel (und ohne geänderte AGB) hatte, und ich dann gedrosselt wurde und dann jeder an der hotline sagte: "drosseln? neee tun wir nicht", ein halbes jahr später wurde das dann ganz offiziell.

naja nun läufts, hoffentlich auch weiterhin.
kerberos
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Re: Konsequente Umsetzung der Drosselung...oder auch nicht (Stand 04.12.15)

Beitrag von kerberos »

Bei den 200er Anschlüssen hat man ja schon eine Art Drosselung durch den Volumentarif eingeführt. Den meisten dürfte diese Drossel aber ziemlich egal sein.
Lusche1234
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Re: Konsequente Umsetzung der Drosselung...oder auch nicht (Stand 04.12.15)

Beitrag von Lusche1234 »

ja, wobei man den 200er ja auch (noch) mit den normalen AGB buchen kann. ist aber meiner meinung nach etwas zu teuer, 60 euro im monat. da bezahlt man ja fast das doppelte wie für den 100er.

ich denke bei dem volumentarif muss man in die zukunft schauen. alles wird immer mehr und mehr vernetzt werden. stell ich mir vor, das ich in 10 jahren (ja ich weiß, das ist noch hin, bis dahin gibts andere tarife), evtl. ein "vernetztes haus" habe, und 3 kinder, dann werden 1000gb schnell knapp. vorallem weil die daten ja auch immer größer werden. deswegen hab ich mir den 200er noch nicht geholt. jetzt ist zwar nicht 10 jahre, aber den tarif den ich jetzt habe, nimmt mir so schnell keiner weg.
kerberos
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Re: Konsequente Umsetzung der Drosselung...oder auch nicht (Stand 04.12.15)

Beitrag von kerberos »

In 10 Jahren *rolleyes*

Überleg mal, wo wir bei der Bandbreite in 2006 waren.
Ich prognostiziere mal, dass KD/Vodafone in 10 Jahren sowieso nur noch volumenbasierte Verträge anbieten wird.
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FTTH
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Re: Konsequente Umsetzung der Drosselung...oder auch nicht (Stand 04.12.15)

Beitrag von FTTH »

Happy New Year!

Wenn auch etwas verspaetet, moechte ich mich auch nochmal zur Thematik aeussern. Hatte die Story erst vor paar Tagen gelesen, da ich von all-things-KDG seit meiner frustrierten Kuendigung letzten August (siehe viewtopic.php?f=48&t=34925) eine laengere Pause brauchte. Jetzt ist sie also "offiziell" weg, die nervige Drossel - wobei, offiziell noch nicht, denn dazu muessten die AGB geaendert werden. Genau mit dieser Tatsache konfrontierte ich den KDG Kundenservice. Im Folgenden meine Korrespondenz:
FTTH hat geschrieben:Sehr geehrte Damen und Herren,

in meinem Briefkasten befand sich heute ein Werbe-Flyer zu den von Vodafone Kabel angebotenen Produkten. Auf der Rueckseite des Flyers fuer Telefon und Internet befindet sich unter Punkt 6 folgender Text:

"[...]Ab einem Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB pro Tag wird die Übertragungsgeschwindigkeit nur für File-Sharing-Anwendungen und nur bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 Kbit/s begrenzt."[...]

Diese Klausel steht in direktem Widerspruch mit der Aussage eines Sprechers Ihres Unternehmens gegenueber SPIEGEL ONLINE vom 03.12.2015: "Es handelte sich hierbei um ein Pilotprojekt. Je nach Ergebnis war geplant, dieses im Kabelgebiet weiter auszurollen oder nicht. Die bisherigen Ergebnisse des Tests bewegen uns dazu, die Maßnahme nicht fortzuführen. Damit entfallen zugleich auch sämtliche Beschränkungen für Filesharing-Dienste - sowohl die ab einem Verbrauch von 10 Gigabyte als auch die bereits seit längerem bestehenden ab einem Verbrauch von 60 Gigabyte."

Ich frage mich deshalb, wie Sie als vermeintlich serioeses Unternehmen einen solchen Widerspruch im Hinblick auf Ihre Kunden und Ihre Reputation zulassen koennen. Eine solche Unternehmenspolitik kann unter Umstaenden als arglistige Taeuschung interpretiert werden, denn Sie sichern Ihren Kunden etwas zu, auf das Sie vertraglich keinen Anspruch haben. Ich rate Ihnen daher dringend, den enstprechenden Passus aus Ihren AGB zu entfernen oder Ihre Aussage gegenueber der Presse zu korrigieren.

Mit freundlichen Gruessen,

XXX
ehemaliger Kabel Deutschland Kunde
Vodafone Kabel Deutschland Kundenservice hat geschrieben:Sehr geehrter Herr XXX,

das Testprojekt ist abgeschlossen. Die Bandbreite unserer Anschlüsse kann ab sofort wieder uneingeschränkt nutzen. Alle Beschränkungen sind ausgeschaltet.

Ab 10 GB Downloadvolumen haben wir testweise die Geschwindigkeit von Filesharing-Anwendungen für den Rest des Tages auf 100 Kbit/s reduziert. Am nächsten Tag konnte wieder wie gewohnt die gesamte Bandbreite genutzt werden.

Den Hinweis darauf finden Sie auch in unseren AGB unter Punkt 2 der Leistungsbeschreibung Internet.

Diese Qualitätsmaßnahmen gab es, damit allen eine bestmögliche Bandbreite bereitgestellt werden kann. Ein übermäßiger Datenverbrauch weniger Nutzer kann zu Engpässen für die Mehrheit der übrigen Kunden führen.

Es wurden nur Dienste, wie z. B. Peer-to-Peer, One-Click-Hoster und Net-News, eingeschränkt. Alle anderen Anwendungen, wie z. B. surfen, E-Mails, Social Networks, Streaming etc. waren unverändert nutzbar.

Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.

Freundliche Grüße

XXX

Ihr Vodafone Kabel Deutschland Beschwerdemanagement
FTTH hat geschrieben:Sehr geehrter Herr XXX,

wie sich die Einschraenkungen auswirkten, habe ich als ehemaliger Vodafone Kabel Deutschland Kunde seinerzeit persoenlich erfahren. Mein Cloud Service "MEGA" wurde nach eineinhalb Vertragsjahren ueber Nacht auf die Liste der "unerlaubten" Websites aufgenommen, weshalb ich den Vertrag vorzeitig beendete. Der Begriff "File-Sharing" ist sehr dehnbar und intransparent.

Um aber auf unsere urspruengliche Diskussion zurueckzukommen: Sie bestaetigten mir, dass die Bandbreite Ihrer Anschluesse (mit Ausnahme des Tarifs "Internet & Phone Kabel 200 V") ab sofort wieder uneingeschraenkt nutzbar ist. Unter Punkt 2 der Leistungsbeschreibung Internet & Phone Kabel steht Folgendes:

"Ab einem Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB pro Tag wird die Übertragungsgeschwindigkeit nur für File-Sharing-Anwendungen und nur bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 Kbit/s begrenzt. Alle anderen Anwendungen (z. B. Internetsurfen, Video-Streaming, Video-on-Demand, Social Networks) sind hiervon nicht betroffen."

Warum existiert dieser Hinweis weiterhin sowohl in der Leistungsbeschreibung, als auch in Ihren AGB, wenn doch alle Begrenzungen aufgehoben wurden? Angenommen ich wuerde gern zurueck zu Vodafone Kabel wechseln wollen, was von beidem soll ich nun glauben? Rechtlich bindend sind nur die AGB und die Leistungsbeschreibung. Solange der Hinweis darin weiter auftaucht, haette ich keinen Anspruch auf einen uneingeschraenkten Internetzugang. Daraus folgere ich, dass Sie mir diesen Anspruch auch nicht einraeumen wollen. Stattdessen behalten Sie sich das Recht vor, Ihre "Qualitaetsmassnahmen" jederzeit und ohne Vorankuendigung wieder durchsetzen zu duerfen, ohne dass mir in dem Fall ein Sonderkuendigungsrecht zustuende. Ist dies wirklich das Bild, welches Sie als Unternehmen ausstrahlen wollen? Den Kunden vorab etwas versprechen, worauf sie nach Vertragsabschluss keinen rechtlichen Anspruch haetten?

Ich frage Sie also ganz direkt: Wuerde ich heute einen Kabel Internet Vertrag abschliessen, wuerden Sie mir schriftlich garantieren, dass mein Anschluss ueber die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschraenkt nutzbar ist, einschliesslich Peer-to-Peer, One-Click-Hoster und Net-News?

Mit freundlichen Gruessen,

XXX
ehemaliger Kabel Deutschland Kunde
Vodafone Kabel Deutschland Kundenservice hat geschrieben:Sehr geehrter Herr XXX,

Ihre Anfrage zur Leistungsbeschreibung und zu den AGB haben wir an unsere Fachabteilung weitergeleitet. Die Kollegen werden die Fragen in Kürze beantworten. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.

Wir wünschen Ihnen noch eine schöne Woche.

Freundliche Grüße

XXX

Ihr Vodafone Kabel Deutschland Beschwerdemanagement
Vodafone Kabel Deutschland Kundenservice hat geschrieben:Sehr geehrter Herr XXX,

wir haben nun die Rückmeldung unserer Fachabteilung erhalten. Diese können wir Ihnen wie folgt zusammenfassen:

Die Drosselung war ein Testprojekt, das wir nun nicht weiter fortführen. Sie können nun wieder uneingeschränkt surfen. Damit entfallen alle Beschränkungen für Filesharing-Dienste.
Die entsprechenden Punkte in den AGB`s werden in den nächsten Versionen entfernt.

Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.

Freundliche Grüße

XXX

Ihr Vodafone Kabel Deutschland Beschwerdemanagement
Red Internet & Phone 250 Cable
AVM FRITZ!Box 6490
David009
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Re: Konsequente Umsetzung der Drosselung...oder auch nicht (Stand 04.12.15)

Beitrag von David009 »

Hey,

habe eine kurze Frage. Beim 100mbit Tarif gilt ja weiter die Drosselung ab 60gb bei p2p etc oder?

Was ist beim 200v Tarif? Auch die gleiche Drosselung wie beim 100mbit Tarif? Natürlich dann ab 1t.

MFG david
kerberos
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Re: Konsequente Umsetzung der Drosselung...oder auch nicht (Stand 04.12.15)

Beitrag von kerberos »

Es gibt keine Drosselung.

Der 200V hat eine Monatsbeschränkung auf 1 Terabyte, unabhängig vom Tagesvolumen. Ist das Terabyte erreicht, erfolgt eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 10 Mbit im Downsteam.
David009
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Re: Konsequente Umsetzung der Drosselung...oder auch nicht (Stand 04.12.15)

Beitrag von David009 »

Also kann ich täglich soviel GB laden wie ich will?
kerberos hat geschrieben:Es gibt keine Drosselung.

Der 200V hat eine Monatsbeschränkung auf 1 Terabyte, unabhängig vom Tagesvolumen. Ist das Terabyte erreicht, erfolgt eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 10 Mbit im Downsteam.
Auch bei one klick hoster?