Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

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Abraxxas
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Abraxxas »

Das wurde nun schon mehrmals erklärt aber anscheinend wollen es manche nicht wahrhaben. Da geistern wohl ein paar Wunschträume umher die sich mit dem Ende des Routerzwangs erfüllen sollen. Dem ist aber nicht so.

Zu VoC und VoIP. Prinzipiell ist es das gleiche aber VoC ist eher der kleine Bruder von VoIP. D.h. auf VFKD Seite ist VoC billiger. VoIP Server verursachen mehr Kosten. Daher wird VFKD nicht so einfach von VoC auf VoIP ändern ohne neue Verträge mit entsprechenden Einnahmen.
Einfach VoIP Daten zu fordern, die es überhaupt nicht, gibt wird nicht funktionieren.
Fabian
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Fabian »

Besserwisser hat geschrieben: Die FB7270 funktioniert aber nur hinter einem Kabelmodem/Kabelrouter.
Tat sie schon als Homebox-1. Damals, 2012, wollte KD die eigene Fritzbox nicht freischalten.
Mussten sie auch nicht, da der Netzabschlusspunkt den eigenen Router mit einschloss.

Das wird sich ändern, angeblich vielleicht aber erst aus technischen Gründen im Oktober.
Genaue Datumsangaben habe ich nicht erfahren können. So genau kann das zu diesem Zeitpunkt ein Techniker auch überhaupt nicht wissen, vor allem der Termin ist geschätzt.
Das Management von KD gibt zu diesem Zeitpunkt, soweit ich das erkenne, keinen Kommentare zur weiteren Vorgehensweise ab.

Wenn ich das Ergebnis meine Recherche kurz zusammenfasse, wird es so sein:

Man kann weiterhin Hardware von KD benutzen, die dann dort registriert wird.

Man kann andererseits eigene Hardware registrieren lassen. Hierzu sind angeblich keine langen Kündigungsfristen einzuhalten. Einzelheiten hierzu bleiben abzuwarten.

Eigene Hardware, die KD registrieren wird, kann ein Kabelmodem, ein Kabelrouter oder auch ein eigener Router hinter einem von KD gestellten Kabelmodem sein.
Soweit notwendig, wird es für die Aktivierung und den Betrieb eigener Hardware Zugangsdaten geben.
Die eigene registrierte Hardware ist dann auch Vertragsbestandteil.
Zuletzt geändert von Fabian am 31.03.2016, 23:16, insgesamt 2-mal geändert.
reneromann
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von reneromann »

Fabian hat geschrieben:
Besserwisser hat geschrieben: Die FB7270 funktioniert aber nur hinter einem Kabelmodem/Kabelrouter.
Tat sie schon als Homebox-1
Ja, da wurde aber auch der Tarif explizit von VoC auf VoIP umgestellt!
Dementsprechend funktioniert die Telefonie ja auch nicht mehr an einem anderen VoC-fähigen Modem, ohne dass der Vertrag umgestellt wird!

Und genau DIESE Umstellung des Tarifs müsste auch passieren, wenn man hinter einem VoC-Gerät ein VoIP-Endgerät per VoIP ANSTATT dem VoC-Gerät benutzen will.
Dies ist aber NICHT Teil des Gesetzes, sondern IST UND BLEIBT ALLEINIGER Goodwill des jeweiligen Diensteanbieters!
VF/KD ist mit dem Gesetz gegen den Routerzwang NICHT GEZWUNGEN, alle Kunden von VoC auf VoIP umzustellen geschweige denn diese Umstellung (im Einzelfall) kostenlos vorzunehmen.

Die Bestimmung, ob VoC oder VoIP als Übertragungstechnik genutzt wird, ist ALLEINIG eine Vertragsangelegenheit und wird durch die Gesetze GAR NICHT angefasst.
Einzig darf der TK-Anbieter nicht mehr vorschreiben, WELCHES Endgerät für die Nutzung der Übertragungstechnik genutzt wird - welche Übertragungstechnik hingegen zum Einsatz kommt, hängt ALLEINE von der Vertragsgestaltung ab.
Wenn im Vertrag als Übertragungstechnik VoC festgeschrieben wurde, so MUSS zur Nutzung des TK-Dienstes das Endgerät des Kunden eben jene Übertragungstechnik, also VoC, unterstützen. Unterstützt das Endgerät des Kunden den Standard NICHT, so ist es ALLEINE das Problem des Kunden, für ein geeignetes Endgerät zu sorgen - der TK-Anbieter ist NICHT gezwungen, die Übertragungstechnik umzustellen!

Im Festnetzbereich kommen analog dazu drei (nicht zwei!) verschiedene, zueinander inkompatible Übertragungstechniken für Sprache zum Einsatz:
* analog
* ISDN
* VoIP
Der Vertrag mit dem TK-Anbieter regelt, welche der drei Übertragungstechniken zum Einsatz kommt - und damit letzten Endes indirekt, welche der drei Techniken das Endgerät des Kunden unterstützen muss, damit der Kunde den TK-Dienst nutzen kann. Wer auf VoIP umgestellt wird und kein VoIP-fähiges Endgerät hat, kann auch nicht einfach zum TK-Anbieter gehen und ihn auffordern, kostenlos auf einen der anderen Wege umzustellen. Ebenfalls kann ein Kunde nicht einfach so VoIP-Zugangsdaten verlagen, wenn der Vertrag auf ISDN oder analog läuft - hier muss auch zunächst der Vertrag auf VoIP umgestellt werden.

Ergo:
Alle diejenigen, die glauben, dass sie ab dem 01.08. kostenlos an VoIP-Zugangsdaten kommen, haben sich (leider) geschnitten - dies gibt das Gesetz nämlich nicht her!

Ich gehe davon aus, dass die Umstellung von VoC auf VoIP bei VF nur mit Buchung einer zusätzlichen kostenpflichtigen "Premium"-Telefonieoption möglich wird, bei der dann -oh Wunder- die Miet-Fritzbox auf einmal kostenlos ist.
Der Teilnehmer erhält die VoIP-Zugangsdaten und die Daten für die Aktivierung einer eigenen Fritzbox - jedoch muss trotzdem die "Miete" zahlen.
Wer das nicht will, bekommt lediglich einen Vertrag mit VoC und kann sein eigenes VoC-fähiges Endgerät aktivieren und benutzen...
maniacintosh
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von maniacintosh »

So langsam drehen wir uns hier nur noch im Kreis. Letztlich liegen beide Standpunkte auf dem Tisch, was davon am Ende eintritt, wird man abwarten müssen. Letztlich darf VFKDG ja auch zu Gunsten des Kunden von den gesetzlichen Regeln abweichen, so dass es nicht gänzlich auszuschließen ist, dass VFKDG auf Kundenwunsch Anschlüsse auch ohne Gebühren bzw. wenigstens ohne laufende Gebühren von VoC auf VoIP umstellt. Alleine der Glaube fehlt mir. Die Erfahrung hat gezeigt, dass (VF)KDG eben gerne auf das gesetzliche Minimum zurückzieht, selbst wenn man zuvor deutlich großzügiger war. Schönes Beispiel ist hier die Umstellung beim Thema Umzug und nicht Versorgbarkeit: Vor der gesetzlichen Regelung hat man den Kunden in diesem Fall kurzfristig zum Umzugstermin aus dem Vertrag entlassen, seit der gesetzlichen Regelung pocht man auf die 3 Monate Frist...
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Fabian
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Fabian »

@reneromann
Ich hatte den Beitrag für Besserwisser noch ergänzt.

Nochmal zur Vertragsseite. Da lagen wir, meine ich, beide falsch.

Geh mal davon aus, daß auf Wunsch des Kunden ein eigenes Gerät künftig bei KD einfach "registriert" werden kann.
Vernachlässigen wir mal im ersten Ansatz Kündigungsfristen, Zugangsdaten und ähnliches.

Dann wird nach einer "Registrierung" des Gerätes dieses Teil des Vertrages des Kunden mit KD. Hierzu gehört auch eine Einigung über die Bezahlung als Einmalzahlung und/oder laufende monatliche Zahlung.

Deshalb sehe ich das Problem auch eher wie der Techniker, mit dem ich gesprochen habe, bei der technischen Umsetzung. Das wird noch dauern.

Können wir uns da irgendwie einigen ?
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Krummlasche
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Krummlasche »

Lars.Berlin hat geschrieben:Das erzählen die CCA's, um die Kunden zu beschwichtigen !?

MfG Lars
Klaro. Der Kunde möchte was dazu hören, es gibt aber keine Infos- also erhältst du eine Antwort kombiniert aus Halbwissen, Hörensagen, Wunschdenken etc. Niemand am Telefon kann dir auch nur ansatzweise sagen, wie es laufen wird.

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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von dadi01 »

Ok, ich bin neu in diesem Thread!
Wir haben hier einen 200 Mbit/s Vetrag mit Kabel Deutschland vor 4 Tagen geschlossen (Entschuldigt meine Wortwahl) und den Router (HomeBox 6490) gestern erhalten.
Nun heißt es also, dass ab 1.8 für uns "Bestandskunden" dieses Gesetz nicht gilt? Man kann ja glaube keine Vorzeitige Vertragsverlängerung durchführen.
Falls dem so ist, muss ich also vom Wiederuf Gebrauch machen und bis zum 1.8 warten um eine schnellere Internetverbindung zu habe, ohne Routerzwang=?

Danke im Voraus!

Gruß
Fabian
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Fabian »

Du hast nichts falsch gemacht.
Das Gesetz gilt für alle ab 1.8.2016.

Nach telefonischer Auskunft eines Technikers von Vodafone, der offensichtlich mit der Umsetzung zu tun hatte, kann Vodafone die Forderungen aber vielleicht erst im Oktober umsetzen.
Solche Terminvoraussagen sind aber auch nur grobe Schätzungen.

Deinen Vertrag brauchst du nicht widerrufen, um später eigene Hardware zu verwenden und registrieren zu lassen.
Einfach abwarten.
Etwas Geduld ist noch erforderlich. :kaffee:
dadi01
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von dadi01 »

Danke für die Antwort!
Aber worauf soll ich mich noch gedulden? Also was meinst Du genau?
Ich bin anscheint zu doof den Kontext herauszulesen. :)
Ich meine auch, dass die FritzBox ja ein Mietgerät ist. Mit einer aktuellen Kündigungsfrist von 4 Wochen jeden Monats=?
Also könnte ich dann so irgendwie mit dem Routerzwang als Bestandskunde mithalten?

Danke schon mal!

Gruß
Abraxxas
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Abraxxas »

Die Frage ist welche Vorteile du dir vom eigenen Router versprichst.