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Unitymedia Übernahme

Verfasst: 06.03.2019, 11:55
von NE3_Technician
Hat Vodafone Unitymedia jetzt doch übernommen ?

Re: Unitymedia Übernahme

Verfasst: 06.03.2019, 12:22
von DarkStar
Nein.

Re: Unitymedia Übernahme

Verfasst: 06.03.2019, 12:43
von AndreasNRW
NE3_Technician hat geschrieben: 06.03.2019, 11:55 Hat Vodafone Unitymedia jetzt doch übernommen ?
Wie kommst´n darauf :stielaugen:

Re: Unitymedia Übernahme

Verfasst: 06.03.2019, 12:48
von DarkStar
Bestimmt wegen den Meldungen das Vodafone 4 Milliarden Euro durch neue Aktien flüssig machen will um die Übernahme zu stemmen.

Re: Unitymedia Übernahme

Verfasst: 06.03.2019, 12:53
von NE3_Technician
AndreasNRW hat geschrieben: 06.03.2019, 06:37
vodawolf hat geschrieben: 06.03.2019, 00:54 Es ist im Kundencenter eingetragen und wurde in der Bestätigung als Vertragszusatz* aufgeführt.
Vielleicht ist das ja schon der erste positive Effekt aus der UM Übernahme :shock:
Durch den letzten Satz aus diesem Beitrag von heute ?!

Re: Unitymedia Übernahme

Verfasst: 06.03.2019, 12:59
von AndreasNRW
NE3_Technician hat geschrieben: 06.03.2019, 12:53 Durch den letzten Satz aus diesem Beitrag von heute ?!
OK :D

Re: Unitymedia Übernahme

Verfasst: 11.03.2019, 14:27
von Johut
Die Übernahme von UM durch Vodafone ist noch lange nicht in trockenen Tüchern. Die Prüfung durch die Kartellbehörden läuft noch. Man kann mit sehr hohen Auflagen rechnen.

Re: Unitymedia Übernahme

Verfasst: 11.03.2019, 18:15
von twen-fm
Laut den Fachblatt "Medienkorrespondenz" (Ausgabe vom 15.02.2019) haben die Kartellwächter in Brüssel eine Verlängerung der Prüfung beschlossen. Eigentlich war eine Entscheidung bis Mai 2019 geplant.

Re: Unitymedia Übernahme

Verfasst: 11.03.2019, 23:42
von robert_s
twen-fm hat geschrieben: 11.03.2019, 18:15 Laut den Fachblatt "Medienkorrespondenz" (Ausgabe vom 15.02.2019) haben die Kartellwächter in Brüssel eine Verlängerung der Prüfung beschlossen. Eigentlich war eine Entscheidung bis Mai 2019 geplant.
Wenn ich das hier richtig lese, war das nicht "geplant", sondern gesetzlich vorgeschrieben, und eine Verlängerung darf auch nicht einfach "beschlossen" werden, sondern kann nur mir Zustimmung des Anmelders erfolgt sein:
https://www.bundeskartellamt.de/SharedD ... onFile&v=3
Die Entscheidung, ob ein Zusammenschluß mit dem gemeinsamen Markt vereinbar ist oder nicht, muß innerhalb einer Frist von höchstens 90 Arbeitstagen nach Einleitung des Verfahrens erlassen werden (Art. 10 Abs. 3 EG-Fusions-kontrollVO). Legen die beteiligten Unternehmen der EU-Kommission Verpflichtungszusagen nach dem 55. Arbeitstag vor, erhöht sich diese Frist auf maximal 105 Arbeitstage.

Auf einmaligen Antrag der Anmelder, der der EU-Kommission spätestens 15 Arbeitstage nach Einleitung des Verfahrens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c) EG-FusionskontrollVO vorliegen muss, ist eine Fristverlängerung möglich. Die EU-Kommission kann mit Zustimmung der Anmelder jederzeit eine Fristverlängerung vornehmen. Die Gesamtdauer aller etwaigen Fristverlängerungen darf 20 Arbeitstage nicht übersteigen (Art. 10 Abs. 3 Unterabsatz 2 EG-FusionskontrollVO).
Demnach muss die Entscheidung spätestens bis Juni 2019 vorliegen.

Re: Unitymedia Übernahme

Verfasst: 21.03.2019, 10:12
von AndreasNRW
EU-Kommission wird Vodafone-Unitymedia wohl ablehnen

https://www.golem.de/news/uebernahme-eu ... 40162.html