EON Glasfaserausbau - Eintrag Grundbuch

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HerrWeber
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EON Glasfaserausbau - Eintrag Grundbuch

Beitrag von HerrWeber »

Ahoi…habe hier schon lange nen Vodafone DSL-Vertrag..kürzlich waren hier 2 Typen…sehr nett…von EON..unsere Straße wurde von EON für den Ausbau von Glasfaser auserwählt. Angebot…kostenloser Anschluss ans Glasfasernetz..FTTH..ohne Tarifbindungspflicht…lediglich müsste man eine Grundstückseigentümererklärung unterzeichnen..bin Eigentümer 1-Familienhaus…diese Erklärung solltenich an der Haustür auf nem IPad unterzeichnen..klar…nicht gemacht. Habe mir diese Grundstückseigentümererklärung aushändigen lassen. Da waren keine AGBs dabei..die habe ich mir dann aus dem Netz besorgt.

Da steht, dass sich EON/Westconnect eine Grunddienstbarkeit ins Grundbuch meiner Immobilie eintragen lassen kann. Meine Recherche hat ergeben, dass ein solcher Eintrag ins Grundbuch für den Anschluss ans Glasfasernetz nicht notwendig ist und eine Wertminderung der Immobilie darstellt. Sowas ohne AGBs auszuhändigen, finde ich schonmal asi..meine 75+ Nachbarin hat auf dem IPAD unterschrieben und war über den Grundbucheintrag geschockt.

Soweit ich weiß, geht sowas…gerade bei Glasfaser…auch ohne Grundbuch?…Stichwort ..Telekommunikationsgesetz…bin allerdings kein Jurist.

Habt ihr nen Rat…soll ich das trotz Grundbucheintrag unterschreiben? Fühle mich nicht gut dabei…Danke schonmal und LG
Flole
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Re: EON Glasfaserausbau - Eintrag Grundbuch

Beitrag von Flole »

Wenn du dich nicht gut dabei fühlst dann lass es. Eine Rechtsberatung wird dir hier niemand anbieten können.

Wenn keine AGB dabei sind dann gelten sie auch nicht, ganz einfach. Die sind ja sowieso meistens nur für Tarife und Verträge, einen solchen schließt du aber ja gerade nicht ab sondern gibst lediglich eine Erklärung ab.

Wenn ein Anbieter etwas nur mit eingetragener Grunddienstbarkeit machen will kann er das tun. Genauso wie er sagen könnte, dass er nur Häuser erschließt wenn er sie blau, rot, oder magentafarben anmalen darf. Entweder dir sagt das zu, oder eben nicht.
HerrWeber
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Re: EON Glasfaserausbau - Eintrag Grundbuch

Beitrag von HerrWeber »

Moin…habe ja auch keine Rechtsberatung erwartet. Lediglich Erfahrungen mit anderen Anbietern, ob diese das auch nur mit Grundbucheintragungen machen oder nicht … das würde mich interessieren.
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berlin69er
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Re: EON Glasfaserausbau - Eintrag Grundbuch

Beitrag von berlin69er »

Gab es denn irgendein Ausdruck oder eine Mail als Bestätigung? Ich würde auch der Nachbarin empfehlen, dem bei Eon schriftlich zu widersprechen.
Ich würde mal bei Eon selbst nachfragen, ob das seriös ist und ob die überhaupt beauftragt waren. Viele Anbieter beauftragen Drückerkolonnen für sowas, die dann oft im Graubereich oder sogar darüber agieren. Oder sie haben gar nichts mit einem Anbieter zu tun und haben ganz andere Dinge im Sinn, mit der Unterschrift.
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HerrWeber
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Re: EON Glasfaserausbau - Eintrag Grundbuch

Beitrag von HerrWeber »

Also der Nachbarin habe ich genau das empfohlen..zu widerrufen..hat sie getan. Zumal sie auch keinerlei Paperwork oder Bestätigungsmail erhalten hat..Ihr Anruf bei EON bestätigte, dass ein Eintrag ins Grundbuch erfolgen würde - man sie aber gar nicht als 'für Glasfaseranschluss gemeldet' finden würde. Wahrscheinlich Bearbeitungsstau - denke ich mal. Die beiden Typen waren auch koscher..sprich von Eon/Westconnect...hier sind 2 Stadtteile für den Glasfaserausbau seitens EON vorgesehen - wurde auch medial so kommuniziert. Aber die Art und Weise des Herangehens...an der Türe klingeln geht ja noch..aber einfach mal eben ne Grundstückseigentümererklärung ohne AGBs an der Haustüre zu unterzeichnen...man wird nur rudimentär aufgeklärt..Stichwort Grunddienstbarkeit ins Grundbuch. Der Typ von EON war bereits 3 mal bei mir..das habe ich ihm auch alles so erzählt - er wusste gar nicht, dass das ins Grundbuch geht...was mich nicht wundert. Er wollte sich nochmal bei seinem Cheffe erkundigen und dann ggfs. nochmal vorbeischauen. Natürlich wird da kein Extrasüppchen ohne Grundbuch für mich bei rauskommen, aber egal. Werde mal beim Gassigehen die Nachbarschaft aufklären :)
Lustigerweise gibts auf Youtube nen Video einer Bürgerinfo-Veranstaltung seitens EON Anfang des Jahres in Recklinghausen. Anwesend: Vertreter von EON, Westconnect und Stadtwerke Recklinghausen ... auch da wurde nix von Grunddienstbarkeit ins Grundbuch erzählt ... reine Werbeveranstaltung, ohne die Hardfacts. Ätzend. Abgesehen davon, dass im Netz die Qualität des EON-Glasfasernetzes unterirdisch sein soll...zumindest was die Userwertungen angeht. Sollen doch lieber bei Gas&Strom bleiben.

Sodale..hoffe noch auf Glasfaseranschluß-Erfahrungen anderer Anbieter mit Blick auf Grundbucheintrag...schönes WE...
Flole
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Re: EON Glasfaserausbau - Eintrag Grundbuch

Beitrag von Flole »

Ich verstehe nicht was daran "schlimm" sein soll, wenn du keinen AGB zustimmen musst. Es ist ja wie gesagt kein Vertrag sondern eine Erklärung die man abgibt.
HerrWeber
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Re: EON Glasfaserausbau - Eintrag Grundbuch

Beitrag von HerrWeber »

Schlimm ist, dass man mit der Unterschrift unter diese Erklärung EON das Recht einräumt, eine Grunddienstbarkeit ins Grundbuch vorzunehmen. Und grds. sind solche eingetragenen Grunddienstbarkeiten eine Wertminderung der Immobilie..da dieser Eintrag nur mit dem Einverständnis des Berechtigten (EON) gelöscht werden kann und beim Verkauf der Immobilie der Käufer verpflichtet ist, diese Grunddienstbarkeit zu übernehmen. Wird ja einen Grund haben, weshalb EON dieses den Leuten verschweigt….

Außerdem hat EON dann das Recht jetzt und in Zukunft mein Grundstück zu betreten, um da Wartungs- und Erneuerungsarbeiten vorzunehmen … inkl. Ausschachtungen etc..
HerrWeber
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Re: EON Glasfaserausbau - Eintrag Grundbuch

Beitrag von HerrWeber »

Hab folgendes auf Wikipedia gefunden…

Der Grundstücksnutzungsvertrag (GNV) bzw. die Vorgängerbezeichnung als Grundstückseigentümererklärung (GEE) beschreiben im Bereich der Telekommunikation Vereinbarungen, mit der ein Grundstückseigentümer das Einverständnis für den Anschluss seiner Gebäude an ein Telekommunikationsnetz (Kupferdoppelader, Koaxialkabel, Glasfasernetz) über eine Teilnehmeranschlussleitung erteilte. Mit der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum 1. Dezember 2021 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die Grundstücksnutzung durch Leitungen für Hochgeschwindigkeitsnetze zu dulden ist. Damit ist der Anwendungsbereich einer Grundstückseigentümererklärung bzw. eines -vertrages in den meisten Fällen insgesamt entfallen.
Flole
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Re: EON Glasfaserausbau - Eintrag Grundbuch

Beitrag von Flole »

Es wird doch nicht verschwiegen wenn du eine Erklärung unterschreibst wo genau das drin steht? Also irgendwie verstehe ich deine Argumentation nicht.... Das Zugang zu den Anlagen zu gewähren ist vereinbaren im übrigen alle Telekommunikationsunternehmen, daran ist nichts ungewöhnliches.

Je nachdem wen man fragt ist eine fehlende Glasfaseranbindung auch eine Wertminderung, also egal was du nun machst, dein Grundstück verliert offenbar an Wert.
HerrWeber
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Re: EON Glasfaserausbau - Eintrag Grundbuch

Beitrag von HerrWeber »

Das mit dem Zugang gewähren ist ja korrekt…allerdings, seit Reform des TKG 2021 nicht mehr über eine Grundstückseigentümererklärung…der Eigentümer muss die Grundstücksnutzung dulden. Weshalb dann eine GEE? …. wenn dies über die reformierte Version des TKG auch geht? Von daher ist eine Absicherung im Grundbuch doch obsolet…oder habe ich da nen Denkfehler?