erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Nappl
Newbie
Beiträge: 52
Registriert: 16.11.2022, 12:00
Bundesland: Bayern

Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023

Beitrag von Nappl »

Zitat aus der Kündigungsbestätigung meiner Freundin:

Sie haben es sich anders überlegt? Sie können Ihre Kündigung bis zum Tag des Vertragsendes
zurücknehmen. Danach können wir Ihre Kündigung nicht mehr stornieren.

Soviel zu der leidigen Diskussion der letzten Tage.
Sheriff6
Fortgeschrittener
Beiträge: 281
Registriert: 21.05.2022, 23:46
Bundesland: Bayern

Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023

Beitrag von Sheriff6 »

Am besten den frechen Anbieter wechseln, die wollen es nicht anders.
Flole
Insider
Beiträge: 9892
Registriert: 31.12.2015, 01:11

Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023

Beitrag von Flole »

Nappl hat geschrieben: 17.11.2023, 16:00 Zitat aus der Kündigungsbestätigung meiner Freundin:

Sie haben es sich anders überlegt? Sie können Ihre Kündigung bis zum Tag des Vertragsendes
zurücknehmen. Danach können wir Ihre Kündigung nicht mehr stornieren.

Soviel zu der leidigen Diskussion der letzten Tage.
Das ist halt kein Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Und damit sind wir wieder einmal ganz am Anfang und beim "unverbindlichen blabla".
Sheriff6 hat geschrieben: 17.11.2023, 16:20 Am besten den frechen Anbieter wechseln, die wollen es nicht anders.
Und noch mehr bezahlen für weniger Leistung, super Idee! Da wird Vodafone bestimmt ganz traurig sein wenn ein paar hundert Leute aus ideologischen Gründen kündigen.
Benutzeravatar
Alex-MD
Kabelexperte
Beiträge: 854
Registriert: 13.01.2021, 10:34
Bundesland: Sachsen-Anhalt

Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023

Beitrag von Alex-MD »

Flole hat geschrieben: 17.11.2023, 16:32 Das ist halt kein Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Und damit sind wir wieder einmal ganz am Anfang und beim "unverbindlichen blabla".
Du bist des deutschen mächtig? Es ist doch klar zu verstehen was da geschrieben steht nur für Erbsenzähler und Möchtegern Juristen wie du offensichtlich einer bist leider nicht.
Der Richter könnte da durchaus anderer Meinung sein als du auch wenn du meinst es besser zu wissen.
Flole hat geschrieben: 16.11.2023, 22:58 Ich wusste auch gar nicht, dass wir hier von einer (Online)auktion reden. Ich dachte hier geht es um Kündigungen und die Einigung auf Fortführung. In der Entscheidung des BGH zu den Online Auktionen wurden die AGB der Auktionsplattform herangezogen, wo es hieß:
Warum erwähnst du dann ständig das Angebote auf Onlineplattformen nur die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots sind wenn es gerade nur um Kündigungen geht?
Flole hat geschrieben: 16.11.2023, 22:58 Bei private auktionen erklärt der anbietende Teilnehmer bereits mit der Freischaltung seiner Angebotsseite gemäß § 3 Abs. 5 die Annahme des höchsten unter Berücksichtigung von § 4 Abs. 4 und 5 wirksam abgegebenen Kaufangebotes.
Flole hat geschrieben: 16.11.2023, 22:58 Finde etwas ähnliches in den Vodafone AGB und wir können darüber weiter diskutieren.
Muss es in den AGB stehen um so gehandelt zu werden?

PS es steht drinnen behaupte ich jetzt einfach, musst du überlesen haben. :D Wird ja ständig so gehandhabt.
Benutzeravatar
Alex-MD
Kabelexperte
Beiträge: 854
Registriert: 13.01.2021, 10:34
Bundesland: Sachsen-Anhalt

Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023

Beitrag von Alex-MD »

Heute mal dann versucht meinen Kabelvertrag meinen Wünschen anzupassen ohne zu kündigen.
Als erstes die Nummer angerufen die angezeigt wird wenn man im Kundenportal auf ich will kündigen klickt.
Gelandet bin ich bei einem externen Callcenter. Angebot statt der jetzt 32,99 € mit den 5 € Erhöhung war 29,99 €.
Sie war aber willens noch nachzubessern. Da sie aber nicht genau Auskunft geben konnte wie ich meine Homebox am günstigsten los werde und ich dazu den Kundenservice anrufen solle habe ich das erst mal beendet.

Dann den Kundenservice angerufen und dort nachgefragt. Aussage war das ich die Retourenschein runterladen soll, Box einpacken und wenn sie angekommen ist ich mich noch mal melden soll das die Box ausgetragen wird. Scheint also problemlos auch ohne Ersatzbox möglich zu sein. Muss die Praxis aber noch zeigen, der Retourenschein ist gedruckt, mal sehen ob ich das morgen noch zu DHL bekomme.

Sein Angebot für meinen Vertrag waren dann aber auch erst mal 29,99 €. Als ich ihm erklärte das ich damit nicht zufrieden wäre gab es Musik aufs Ohr und die Chefin wurde angesprochen. Wenige Minuten später dann mein Wunschpreis 27,99€ wie zuvor mein alter Preis eben. Direkt die Mail mit den Daten bekommen und dann den Bestätigungsbutton in der mail genutzt mit dem Kollegen noch am Ohr.
Eine Stunde später gerade eben nachgesehen und der Vertrag ist erneuert. Es wurde GigaZuhause100 daraus aber mit allen Optionen wie zuvor gehabt. Der Upload blieb bei 50 Mbit, ich glaube Standard ist bei diesem Tarif sonst der 25er upload. Nach Rücksendung der Homebox bleiben dann 22,99 € im Monat durch den Kombirabatt von 5 € mit TV. Damit bleibe ich dann auch mit TV-Vertrag bei Vodafone und spare mir den Test mit Waipu. Die zusammen 42 € sind es mir dann auch Wert.
Morgen kümmere ich mich dann um Mobilfunk. Mal sehen was da dann rauskommt im Zweifel sind da dann auch die 44 € mit Iphone für mich ok.
Flole
Insider
Beiträge: 9892
Registriert: 31.12.2015, 01:11

Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023

Beitrag von Flole »

Alex-MD hat geschrieben: 17.11.2023, 19:04
Flole hat geschrieben: 17.11.2023, 16:32 Das ist halt kein Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Und damit sind wir wieder einmal ganz am Anfang und beim "unverbindlichen blabla".
Du bist des deutschen mächtig? Es ist doch klar zu verstehen was da geschrieben steht nur für Erbsenzähler und Möchtegern Juristen wie du offensichtlich einer bist leider nicht.
Und, wie du auch schon erkannt hast, ist das was da steht eben nicht die Realität. Womit wir wieder am Anfang sind.
Alex-MD hat geschrieben: 17.11.2023, 19:04 Der Richter könnte da durchaus anderer Meinung sein als du auch wenn du meinst es besser zu wissen.
Könnte er, aber dafür gibt's ja eine nächste Instanz.
Alex-MD hat geschrieben: 17.11.2023, 19:04
Flole hat geschrieben: 16.11.2023, 22:58 Ich wusste auch gar nicht, dass wir hier von einer (Online)auktion reden. Ich dachte hier geht es um Kündigungen und die Einigung auf Fortführung. In der Entscheidung des BGH zu den Online Auktionen wurden die AGB der Auktionsplattform herangezogen, wo es hieß:
Warum erwähnst du dann ständig das Angebote auf Onlineplattformen nur die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots sind wenn es gerade nur um Kündigungen geht?
Es geht nicht um Kündigungen sondern um das Wiederaufleben lassen eines Vertrags, also um einen Vertragsschluss. Na, siehst du die parallelen?
Alex-MD hat geschrieben: 17.11.2023, 19:04
Flole hat geschrieben: 16.11.2023, 22:58 Bei private auktionen erklärt der anbietende Teilnehmer bereits mit der Freischaltung seiner Angebotsseite gemäß § 3 Abs. 5 die Annahme des höchsten unter Berücksichtigung von § 4 Abs. 4 und 5 wirksam abgegebenen Kaufangebotes.
Flole hat geschrieben: 16.11.2023, 22:58 Finde etwas ähnliches in den Vodafone AGB und wir können darüber weiter diskutieren.
Muss es in den AGB stehen um so gehandelt zu werden?
Ja. Siehe auch das BGG Urteil aus dem ich zitiert habe, ansonsten Jura Vorlesung, in den ersten 1-2 Veranstaltungen kommt das eigentlich immer dran.
Alex-MD hat geschrieben: 17.11.2023, 19:04 PS es steht drinnen behaupte ich jetzt einfach, musst du überlesen haben. :D Wird ja ständig so gehandhabt.
Oh spannend, unter welcher Ziffer finde ich das denn? Mal schauen, ob ich es dann in der Realität auch finde oder ob das wieder eine Sache ist, die nur in der Alex-MD-Traumwelt so ist.
Benutzeravatar
Alex-MD
Kabelexperte
Beiträge: 854
Registriert: 13.01.2021, 10:34
Bundesland: Sachsen-Anhalt

Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023

Beitrag von Alex-MD »

blablub
Flole hat geschrieben: 17.11.2023, 19:54 Oh spannend, unter welcher Ziffer finde ich das denn? Mal schauen, ob ich es dann in der Realität auch finde oder ob das wieder eine Sache ist, die nur in der Alex-MD-Traumwelt so ist.
Ich dachte du kennst die AGB auswendig. Musst du wohl doch noch mal lesen eventuell findest du es dann.

Du könntest aber auch einfach die von Vodafone verfassten Texte versuchen zu verstehen wie diesen:
Sie können Ihre Kündigung bis zum Tag des Vertragsendes
zurücknehmen
oder diesen:
Kündigung widerrufen
Ich behaupte das klappt zu 99,9 % immer wieder. Und fast jeder versteht was da steht so wie es da steht.
Sheriff6
Fortgeschrittener
Beiträge: 281
Registriert: 21.05.2022, 23:46
Bundesland: Bayern

Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023

Beitrag von Sheriff6 »

Einer hat immer das letzte Wort und das ist bekanntermaßen der User @flole relaxt bleiben ist bei ihm angesagt.
Flole
Insider
Beiträge: 9892
Registriert: 31.12.2015, 01:11

Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023

Beitrag von Flole »

Man kann diese Diskussion mittlerweile wieder mit Zitaten führen, weil es einfach immer und immer wieder derselbe Quatsch ist der hier angeführt wird. Dabei ist es doch so einfach:
SenfKabelHer hat geschrieben: 13.11.2023, 13:02 Wenn man sich als Laie keine großen Gedanken darüber machen will was rechtsverbindlich ist, dann hilft es den Ablauf rückwärts zu prüfen.

Ein Vertragsschluss kommt nach Abgabe eines verbindlichen Angebots (A) durch eine Seite und Annahme des Angebots (B) durch die andere Seite zustande. Nicht mehr und nicht weniger.

Ein Vertrag mit VF kommt erst nach Zusendung der Auftragsbestätigung zustande. Demnach muss die Auftragsbestätigung die Annahme eines verbindlichen Angebots darstellen (B). Die letzte Erklärung davor muss demnach das verbindliche Angebot gewesen sein (A).

Das heißt weder die rein redaktionellen Texte haben rechtsverbindlichen Charakter (Juristen sprechen von Anbahnung, invitatio, usw.), noch die Kontaktaufnahme mit der Kundenrückgewinnung und irgendwas was dort besprochen wird.

Der Kunde gibt sein rechtsverbindliches Angebot an VF ab, indem er das Tarifblatt der winback Abteilung per Button bestätigt, die Buttonlösung ist ja auch längst gesetzlich für alle im Internet getätigten Rechtsgeschäfte vorgeschrieben. Die Anforderung des Tarifblatts der winback Abteilung entspricht quasi der Artikelsuche bei Amazon und dann einen gewählten Artikel in den Warenkorb zu legen.

Das Angebot des Kunden ist also an VF abgeschickt sobald auf den Button geklickt wird, das Angebot nimmt VF an sobald die Auftragsbestätigung erfolgt - oder lehnt es auch ggf. ab.
Alles andere ist unverbindliches Blabla.
SenfKabelHer hat geschrieben: 13.11.2023, 13:02 Hoffentlich ist das jetzt mal in aller Deutlichkeit geklärt.
Die Hoffnung stirbt zuletzt.....
Benutzeravatar
Alex-MD
Kabelexperte
Beiträge: 854
Registriert: 13.01.2021, 10:34
Bundesland: Sachsen-Anhalt

Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023

Beitrag von Alex-MD »

Wozu braucht Deutschland eigentlich noch Richter wenn Hobby Möchtegernjurist *** doch alles ganz genau weiß?