[VFKD] Nebenkostenprivileg

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete wie die HD-Option bei Vodafone West.
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
Quocky
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Quocky »

Danke an alle, die sich mit meiner Frage beschäftigt haben!

Ich werde die 10,99€ für das TV-Angebot, das ich NICHT nutze, ab 1. Juli nun zahlen müssen, wenn ich weiterhin Internet und Telefon von Vodafone nutzen will. Das TV-Signal ließe sich technisch nicht sperren, ohne die Dose ganz abzuklemmen, wurde mir gesagt.

Mein CableMax 500 Vertrag läuft noch bis November 2024. Ich fand es schon unverschämt, dass VF noch während der Mindestvertragslaufzeit den monatlichen Preis um 5 Euro erhöht hat.

Andere Hausbewohner haben wegen der Preiserhöhung VF gekündigt und sind zur Telekom gewechselt. Ihre Mindestvertragslaufzeit war aber bereits abgelaufen.

Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs entlastet offenbar nicht die Verbraucher. Stattdessen bietet sie für die Netzbetreiber die "Lizenz zum Gelddrucken".
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berlin69er
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von berlin69er »

Ihr könntet auf der Eigentümerversammlung aber beschließen den Netzbetreiber zu kündigen. Dann hätte dieser überhaupt keine Einnahmen mehr von euch.
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Karl.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Karl. »

Mir ist rätselhaft, wie es überhaupt zu dem Vertrag mit dem alternativen NE4 Betreiber kam...

Da muss ja die Mehrheit der Eigentümer eingewilligt haben...

Wie heißt denn der NE4 Betreiber?
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
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Quocky
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Quocky »

Karl. hat geschrieben: 03.04.2024, 09:38 Mir ist rätselhaft, wie es überhaupt zu dem Vertrag mit dem alternativen NE4 Betreiber kam...

Da muss ja die Mehrheit der Eigentümer eingewilligt haben...

Wie heißt denn der NE4 Betreiber?
Tatsächlich ist es mir unbekannt, wie es zum Vertrag mit der Firma kam. Es war nie ein Thema auf den Eigentümerversammlungen.

Wir wohnen hier seit 27 Jahren als Eigentümer im Erstbezug. Am Anfang war noch die Deutsche Bundespost der Kabelnetzbetreiber, dann Kabel Deutschland, dann Vodafone.

Wenn ich Verträge abschloss, kamen die entsprechenden Geräte per Post. Ich schloss sie an und alles funktionierte.

Erst unter Vodafone kam mal ein Techniker zu Besuch, weil die Pegel nicht stimmten. Und der kam von genau der Firma, die sich uns jetzt, Jahre später, als "Errichter- und Betreibergesellschaft Fernseh-Schott GbR, Antennenbau, ..., Dresden vorgestellt hat.

Sie berufen sich in ihrem Schreiben auf "das Einverständnis des jeweiligen Hauseigentümers / Verwalters". Also sollte ich mal bei unserem Verwalter nachfragen.

Wenn die Firma im Auftrag von Vodafone handelt, wovon ich ausgehe, sind wir an sie gebunden. Ein eventueller Wechsel würde am Grundproblem (Zwang zum TV-Abo, um Telefon und Internet zu nutzen) ja nichts ändern.
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berlin69er
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von berlin69er »

Die Frage ist, ob es wirklich deren Netz ist (NE4) oder sie nur zur Wartung und Vermarktung beauftragt wurden.
Inwiefern eine komplette Übertragung z.B. an VF möglich ist weiß ich nicht. Ich würde zumindest aber nicht gleich alles für bare Münze nehmen, was die einem so mitteilen. Deren Interesse liegt natürlich daran, hier jetzt möglichst viele Mieter und Eigentümer zum Zahlen zu bewegen.
Ich würde tatsächlich mal bei der Verwaltung nachfragen und gegebenenfalls auch die anderen Eigentümer um deren Meinung bitten.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Flole »

Quocky hat geschrieben: 03.04.2024, 11:40 Wenn die Firma im Auftrag von Vodafone handelt, wovon ich ausgehe, sind wir an sie gebunden. Ein eventueller Wechsel würde am Grundproblem (Zwang zum TV-Abo, um Telefon und Internet zu nutzen) ja nichts ändern.
Wenn Vodafone oder man selber die NE4 betreibt braucht man kein TV Abo um Telefon und Internet zu nutzen. Es scheint aber so, als ob die Firma Schott auch Teile der NE3 betreibt, und dann braucht man eben doch wieder Zugang zur NE3 mit seiner NE4, und das kann sich der NE3-Betreiber dann natürlich ebenfalls vergüten lassen.
Wechsler
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Wechsler »

Flole hat geschrieben: 02.04.2024, 17:05 Es klemmt auch nicht die Verwaltung zahlende Kunden ab sondern der NE4 Betreiber ("die Firma, die den Service übernimmt") klemmt Leute ab, die für den Zugang zur NE4 nicht bezahlen.
Die NE4 einer Eigentumswohnung gehört dem Eigentümern! Und im Falle einer Zuleitung zu einer spezifischen Wohnung sogar dem jeweiligen Wohnungseigentümer (Sondereigentum). Da hat kein "Betreiber" ohne explizite Genehmigung irgendwas dran zu schaffen. Das ist strafbar. Ja, das ist bei Mietern anders, weil das "Nebenkostenprivileg" nur auf Mieter zutrifft und sich bei Wohnungseigentümern bei der Umlage von Betriebskosten durch Hausgeld rein GAR NICHTS geändert hat.

Das Thema ist hier Off-Topic.
Quocky hat geschrieben: 03.04.2024, 11:40 Sie berufen sich in ihrem Schreiben auf "das Einverständnis des jeweiligen Hauseigentümers / Verwalters". Also sollte ich mal bei unserem Verwalter nachfragen.
Der "Haus(mit)eigentümer" bist ja du. Und dein Einverständnis hast du eindeutig NICHT gegeben. Davon wüsstest du ja. Fazit: Sie gehen von einem "Hauseigentümer" und dir als Mieter aus. Den gibt es in einer Eigentumswohnanlage gar nicht.

Die sind vermutlich tatsächlich so blöd und versuchen dir den Zugang zu deinem Sondereigentum noch kostenpflichtig zu verkaufen. Kläre diese Firma erstmal darüber auf, dass dir dein Koaxial-Kabel schon längst gehört, da du es ja dieses ja zusammen mit der Wohnung schon zu Bundespostzeiten gekauft hast. So wie Stromleitungen und Steckdosen, und Wasserleitungen bis zur Steigleitung ja auch. Wie gesagt, längst geklärt durch höchstrichterliche Rechtsprechung.

Auch kann die Hausverwaltung dein Sondereigentum nicht einfach per Gestattungsvertrag an irgendeinen "Betreiber" weiterreichen, das ginge maximal mit Gemeinschaftseigentum, aber genau das endet eben an der Sternverteilung. Wenn das der Fall sein sollte, verbindest du dein Sondereigentum (das Kabel zu deiner Wohnung) direkt mit dem Eigentum des Netzbetreibers NE3: dem HÜP von Vodafone. Damit ist die Antennenbau GbR für immer aus dem Spiel.

(Gibt es ein Baumnetz, brauchst du ein neues Kabel zum HÜP. Solltest du sowieso haben, weil Baumnetze prinzipiell inkompatibel mit dem Konzept der Eigentumswohnung sind, da dann das Stückchen Kabel das durch die jeweilige Wohnung führt, dem jeweiligen Eigentümer gehört. Dass das technisch dann dazu führt, dass jemand anders Kabelfernsehen hat, ändert an den juristischen (!) Eigentumsverhältnissen rein gar nichts.)
Karl.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Karl. »

Wie dem auch sei, zumindest muss ja ein vorher vorhandener Mehrnutzervertrag gekündigt worden sein, das geht nur mit Beschluss auf der Eigentümerversammlung.
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
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Flole
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Flole »

Wechsler hat geschrieben: 03.04.2024, 15:19
Flole hat geschrieben: 02.04.2024, 17:05 Es klemmt auch nicht die Verwaltung zahlende Kunden ab sondern der NE4 Betreiber ("die Firma, die den Service übernimmt") klemmt Leute ab, die für den Zugang zur NE4 nicht bezahlen.
Die NE4 einer Eigentumswohnung gehört dem Eigentümern!
Nein, ein NE4 Betreiber wird regelmäßig einen Eigentumsvorbehalt vereinbaren, siehe z.B. die Angebote von Vodafone zum NE4 Betrieb.
Wechsler hat geschrieben: 03.04.2024, 15:19 Und im Falle einer Zuleitung zu einer spezifischen Wohnung sogar dem jeweiligen Wohnungseigentümer (Sondereigentum).
Ebenso falsch.
Wechsler hat geschrieben: 03.04.2024, 15:19 Da hat kein "Betreiber" ohne explizite Genehmigung irgendwas dran zu schaffen.
Natürlich ebenso falsch, der Betreiber ist regelmäßig nämlich auch Eigentümer und darf mit seinem Eigentum tun und lassen was er will.
Wechsler hat geschrieben: 03.04.2024, 15:19 Das ist strafbar.
Siehe oben.
Wechsler hat geschrieben: 03.04.2024, 15:19 Ja, das ist bei Mietern anders, weil das "Nebenkostenprivileg" nur auf Mieter zutrifft und sich bei Wohnungseigentümern bei der Umlage von Betriebskosten durch Hausgeld rein GAR NICHTS geändert hat.
Geändert hat sich nichts, aber die Eigentümer und Bewohner denken anders und wollen nun nicht mehr für Dinge die sie nicht nutzen bezahlen, und die Kabelanbieter ermöglichen das nun auch.

Wechsler hat geschrieben: 03.04.2024, 15:19
Quocky hat geschrieben: 03.04.2024, 11:40 Sie berufen sich in ihrem Schreiben auf "das Einverständnis des jeweiligen Hauseigentümers / Verwalters". Also sollte ich mal bei unserem Verwalter nachfragen.
Der "Haus(mit)eigentümer" bist ja du. Und dein Einverständnis hast du eindeutig NICHT gegeben. Davon wüsstest du ja.
Wenn man die Protokolle der Eigentümerversammlungen auf denen man war und die Verträge mit der Hausverwaltung die durch die WEG geschlossen wurden immer genau gelesen hat dann könnte man es wissen.
Wechsler hat geschrieben: 03.04.2024, 15:19 Die sind vermutlich tatsächlich so blöd und versuchen dir den Zugang zu deinem Sondereigentum noch kostenpflichtig zu verkaufen. Kläre diese Firma erstmal darüber auf, dass dir dein Koaxial-Kabel schon längst gehört, da du es ja dieses ja zusammen mit der Wohnung schon zu Bundespostzeiten gekauft hast. So wie Stromleitungen und Steckdosen, und Wasserleitungen bis zur Steigleitung ja auch. Wie gesagt, längst geklärt durch höchstrichterliche Rechtsprechung.
Unsinn, ein Aktenzeichen für deine Behauptung kannst du ja auch nicht liefern, warum wohl nicht...
Wechsler hat geschrieben: 03.04.2024, 15:19 Auch kann die Hausverwaltung dein Sondereigentum nicht einfach per Gestattungsvertrag an irgendeinen "Betreiber" weiterreichen, das ginge maximal mit Gemeinschaftseigentum, aber genau das endet eben an der Sternverteilung.
Und dann wird die Leitung eben genau dort abgeklemmt.
Wechsler hat geschrieben: 03.04.2024, 15:19Wenn das der Fall sein sollte, verbindest du dein Sondereigentum (das Kabel zu deiner Wohnung) direkt mit dem Eigentum des Netzbetreibers NE3: dem HÜP von Vodafone. Damit ist die Antennenbau GbR für immer aus dem Spiel.
Du weißt gar nicht wer NE3-Betreiber ist. selbst wenn es Vodafone sein sollte kannst du nicht einfach den NE4 Betreiber abklemmen, Schadensersatz für den Ausfall der anderen Wohnungseigentümer und der Technikereinsatz um die Basteleien wieder zu entfernen sollte man nicht unterschätzen, ganz von der strafrechtlichen Relevanz bei Basteleien am HÜP. Das Kabel zur Wohnung im Gemeinschaftseigentum ist auch kein Sondereigentum, denn das kann es entsprechend des WEG gar nicht sein, egal was nun in die Teilungserklärung geschrieben wird.
Wechsler hat geschrieben: 03.04.2024, 15:19 (Gibt es ein Baumnetz, brauchst du ein neues Kabel zum HÜP.
Und das Einverständnis der WEG dafür, was diese natürlich nur dann erteilen darf wenn der Vertrag mit dem NE4 Betreiber dem nicht entgegen steht (und ein NE4 Betreiber ist nicht dumm). Aber dann stellt sich wieder die Frage, warum man dem NE4 Betreiber nicht einfach ganz kündigt.
Wechsler hat geschrieben: 03.04.2024, 15:19 Solltest du sowieso haben, weil Baumnetze prinzipiell inkompatibel mit dem Konzept der Eigentumswohnung sind, da dann das Stückchen Kabel das durch die jeweilige Wohnung führt, dem jeweiligen Eigentümer gehört. Dass das technisch dann dazu führt, dass jemand anders Kabelfernsehen hat, ändert an den juristischen (!) Eigentumsverhältnissen rein gar nichts.)
Lol, so ein Blödsinn. Das ist Gemeinschaftseigentum, so wie die ganze Hausverteilanlage. So wie eben auch die Heizungsrohre etc. und die Klingelanlage und die Elektroleitungen zur Versorgung der anderen Wohnungen, auch wenn diese durch anderes Sondereigentum verlaufen.
Alan Smith
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Alan Smith »

Also ist die Situation in Dresden die gleiche wie in Rostock. Netzebene 4 gehört einem "gewachsenen" Dienstleister, welcher nun die TV-Gebühr direkt einnimmt und die Grundlage für Internet bietet.
viewtopic.php?p=749047#p749047
Um wie gewohnt weiter Kabelfernsehen oder auch das Kabelinternet über den Breitbandkabelanschluss nutzen zu können, benötigen Sie einen eigenen Grundvertrag mit der Firma Schott GbR. Ohne diesen neuen Einzelvertrag wird der Kabel-Service gestoppt.
Weitere Informationen gibt es vom Vermieter, von uns per Post, am Telefon (0351-849 82 13) oder bei uns im Ladengeschäft.

https://schott.tv/sammelinkasso/?doing_ ... 9824218750


Die erwähnte Firma "Schott" bietet in Dresden "eigene" Vodafone basierende Internet-Pakete an.

https://schott.tv/?doing_wp_cron=171217 ... 5117187500