Immer dieser Irrglauben... Der Nachweis vom Faxgerät ist eine sogenannte SENDEbestätigung, keine EMPFANGSbestätigung! Das Ding beweist nur, dass du was gefaxt hast, aber nicht wohin und ob das überhaupt da angekommen ist, da das das Fax-Protokoll auch nicht hergibt!soundclub hat geschrieben:kläre es am besten schriftlich per brief (am besten einschreiben) oder per fax, so das du immer einen nachweis für dich hast
Diese Faxbestätigung hat vor Gericht keine Beweiskraft!
Daher immer per Einschreiben _mit_ Rückschein, auch wenn das letztlich auch kein Beweis für den Inhalt ist, aber wird schon eher als Beweis anerkannt. Im Schlimmsten Fall per Gerichtsvollzieher, was knapp 10€ kostet, aber das sollte der aller letzte Schritt sein
Ging mir auch hauptsächlich um den Irrglauben mit der Faxbestätigung...