Fragen zur Kündigung eines Neuanschluss bei Kabeldeutschland

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Thyrael
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Re: Fragen zur Kündigung eines Neuanschluss bei Kabeldeutschland

Beitrag von Thyrael »

DerKanzler hat geschrieben:hat der kabelbetreiber alles installiert beginnt das widerrufsrecht
Wenn der Anbieter schon alles installiert hat, also der Techniker schon da war, ist das Widerufsrecht schon erloschen da du dem Techniker ja eine Unterschrift geleistet hast das er alles angeschlossen hat. Stornieren geht nur bevor der Techniker da war bzw. wenn du den Termin verweigerst.

Wenn der Techniker bei dir war besteht also schon der Vetrag mit der Mindestvertragslaufzeit, je nach dem wie du dann kündigst (ausserordentlich oder ordentlich) werden die Grundgebühren für die komplette Mindestlaufzeit dann auf ein mal fällig oder halt nicht.

Den Anschluss zum testen anschalten lassen und nach 14 Tagen zu sagen "ne ist nicht" gibt es grundsätzlich nicht weil dem Anbieter durch die Anschaltung ja auch Kosten und Aufwand entstehen.
Zuletzt geändert von Thyrael am 02.05.2009, 17:17, insgesamt 1-mal geändert.
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owunder
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Re: Fragen zur Kündigung eines Neuanschluss bei Kabeldeutschland

Beitrag von owunder »

Also war der Techniker einmal da und hat alles installiert ist der Vertrag rechtskräftig. Dann ist also kein Widerruf mehr möglich. Die 14tägige Widerrufsfrist beginnt meines Wissens mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung, bin mir da aber nicht sicher.
Also einfach so schnell wie möglich stornieren/widerrufen. Auf keinen Fall einen Techniker ins Haus lassen!
MfG
owunder

Edit:
Thyrael mal wieder schneller.....
DerKanzler
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Re: Fragen zur Kündigung eines Neuanschluss bei Kabeldeutschland

Beitrag von DerKanzler »

Also war der Techniker einmal da und hat alles installiert ist der Vertrag rechtskräftig. Dann ist also kein Widerruf mehr möglich.
nehmen wir an es funktioniert was nicht usw.....was mache ich dann? dann kann ich kündigen?
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owunder
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Re: Fragen zur Kündigung eines Neuanschluss bei Kabeldeutschland

Beitrag von owunder »

DerKanzler hat geschrieben:nehmen wir an es funktioniert was nicht usw.....was mache ich dann? dann kann ich kündigen?
Wenn etwas nicht funktioniert dann verhält es sich wie mit anderen Dienstleistungsverträgen.
Man meldet den Schaden und setzt eine Frist zu Behebung des Fehlers. Diese Frist muss realistisch sein. Sollte der Ausfall länger dauern als von KD in den AGB garantiert kannst du eine Rechnungsgutschrift verlangen oder außerordentlich wegen Nichterbringung der Leistung kündigen.
DerKanzler
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Re: Fragen zur Kündigung eines Neuanschluss bei Kabeldeutschland

Beitrag von DerKanzler »

super

ich bedanke mich für die info :)
Master2
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Re: Fragen zur Kündigung eines Neuanschluss bei Kabeldeutschland

Beitrag von Master2 »

DerKanzler hat geschrieben:
Also war der Techniker einmal da und hat alles installiert ist der Vertrag rechtskräftig. Dann ist also kein Widerruf mehr möglich.
nehmen wir an es funktioniert was nicht usw.....was mache ich dann? dann kann ich kündigen?
Du unterschreibst nach der Installation, dass alles installiert und geprüft wurde und es läuft. Wenn etwas doch nicht läuft, dürftest Du ein Problem haben. Ausnahme sind natürlich Dinge wie Stabilität und Sprachqualität, die sich eben nicht mal mit 30 Sekunden Testanruf umfassend testen lassen.

Bei mir hat der Techniker das Internet getestet, mich auch daran "rumspielen" lassen und zusätzlich Fernsehen und Radio auf die Signalqualität und Funktion getestet.