Typisch Murks - Ein Erdungskabel zur Wasseruhr ohne Einbeziehung in den restlichen Potentialausgleich des Hauses ist nicht zulässig. Es müssen ZWINGEND alle leitfähigen Anlagen (u.a. E-Anlage, Gas- und Wasserrohre, Heizungsrohre, Sat-Anlage, Kabel-Anlage) über den Poti-Ausgleich mit einem ausreichend dimensionierten Erder verbunden sein - dafür reicht keinesfalls das Anschließen eines Kabels an die Wasseruhr (noch dazu, wenn gar nicht klar ist, ob die Verbindungen nach draußen [sofern man das Wasserleitungsnetz als Erder missbrauchen will] überhaupt ausreichend niederohmig sind -und- ob vor dem Haus nicht gleich Kunststoffrohre liegen, wodurch du gar keine Erdungswirkung hast). Viel Spaß wenn etwas passiert - dann haftest du selbst und alle Versicherungen springen zur Seite, weil das noch nicht mal ansatzweise den geltenden Regeln der Technik entspricht - aber das ist ja dein Problem und nihct das von VFKDG.
Ok, da habe ich mich nicht präzise genug ausgedrückt. Das Erdungskabel geht nicht zur Wasseruhr, sondern an die PA-Schiene direkt daneben (an der natürlich die Wasserleitung hängt
).
Böses Eigentor - du bist als Auftraggeber in der Pflicht, die Arbeit abzunehmen -und- wenn du es nicht selbst beurteilen kannst, dir entsprechenden fachlichen Rat einzuholen. Einmal abgenommen/abgezeichnet, haftest du selbst (egal ob du "nicht das Wissen haben muss[t], um [die] Arbeit zu kontrollieren" oder nicht).
Was die Haftung anbelangt, so wäre in diesem Fall eindeutig KDVF in der Pflicht, da sie die Installation über ein Subunternehmen beauftragt haben und sicherstellen müssen, dass dieses entsprechend qualifiziert ist. Die Abnahme durch den Kunden umfasst da lediglich die korrekte Funktion des Internet- bzw. Telefonanschlusses sowie offensichtliche Mängel, die bei einer Sichtprüfung offensichtlich zu Tage treten (z.B. nicht isolierte Kabel etc.). Ohnedies kann ich als Laie nicht wissen, welchen baulichen bzw. elektrotechnischen Vorschriften die Installation genügen muss. Das Ganze Thema Haftung ist übrigens im BGB eindeutig geregelt.
Davon abgesehen ging es gar nicht um die Arbeiten an sich, sondern um die Kosten der Arbeiten:
Und da gilt noch immer: VFKDG übernimmt einfache Arbeiten im Rahmen der Errichtung eines Anschlusses im Keller, wenn der HÜP bereits steht -und- die Voraussetzungen in der Nähe des HÜP getroffen sind (Vorhandensein PAS und Vorhandensein einer Steckdose in der Nähe des HAV; das Ziehen des Kabels zur PAS, sofern es nicht ewig weit ist und/oder die Löcher schon vorhanden sind, macht der Techniker zum Teil mit).
Komplexe Arbeiten hingegen - sowie die Errichtung eines Hausnetzes -oder- das Verlegen der Kabel quer durch's Haus - muss der Kunde selbst beauftragen und bezahlen.
Wer also den Router nicht gleich neben dem HÜP hängen haben will, der sollte im Vorfeld der Installation selbst schon die passenden Kabel zum gewünschten Aufstellungsort (auf eigene Kosten) ziehen - eine Dose ist nicht unbedingt notwendig, die schließt der Techniker an.
Zum dritten mal: Falsch! Mir wurde im Vorfeld der Installation von VF bestätigt, dass die Kosten für sämtliche Installationsarbeiten übernommen werden, inklusive dem Setzen der MMD in einem Raum meiner Wahl und der Verlegung der dafür notwendigen Kabel. Ich habe keinen müden Cent dafür bezahlt...