Routerzwang ist abgeschafft - welche Möglichkeiten bei bestehendem Vertrag

Für alle Technik-Themen bezogen auf Internet und Telefonie, die weder AVM- noch Arris-/CommScope-/Technicolor-/Compal-/Sagemcom- bzw. Hitron-Produkte betreffen. Speedprobleme werden hier lediglich thematisiert, wenn sie auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind (die nicht zu den o.g. Produkten zählen).
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Silverio
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Re: Routerzwang ist abgeschafft - welche Möglichkeiten bei bestehendem Vertrag

Beitrag von Silverio »

Wobei daa recht weit her geholt ist, dass KD so reagieren wird/würde.

Im Prinzip hast du schon recht, derzeit gibt es noch keine frei verkäuflichen Kabel Fritzboxen.
Wahrscheinlich wird AVM die auch so nicht auf den Markt bringen, sonder leicht modifizierte Boxen, um es sich nicht mit den Providern zu verscherzen. Aber wer weiß das schon genau...

Ich glaube zwar nicht, dass KD solch eine Box nicht freischalten wird, würde mir aber dennoch keine kaufen.
Da ist im Prinzip keine Garantie/Gewährleistung drauf. Denn AVM lässt den Support fast immer über den Provider laufen. Nur der wird hier natürlich nicht einspringen, da man die Box ja gar nicht vom Provider hat.
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten): :D
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heulendergast2
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Re: Routerzwang ist abgeschafft - welche Möglichkeiten bei bestehendem Vertrag

Beitrag von heulendergast2 »

Okay,

ihr habt mich überredet. =) Ich werde denke mal auf das kostenfreie Modem umsteigen und mir dann eine FritzBox 7490 dahinter stellen...

Aber erstmal abwarten wie es weiter geht und wie Kabel Deutschland das ganze regeln wird und ob man dann wirklich alle Daten erhält, ob es nur für Neukunden gilt oder auch Bestandskunden das ganze durchsetzen können...
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Trebo
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Re: Routerzwang ist abgeschafft - welche Möglichkeiten bei bestehendem Vertrag

Beitrag von Trebo »

reneromann hat geschrieben:Dir ist schon klar, dass ALLE derzeitigen 6360 und 6490 unterschlagene Mietboxen sind? .................
Und was ist dann das hier?
--
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berlin69er
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Re: Routerzwang ist abgeschafft - welche Möglichkeiten bei bestehendem Vertrag

Beitrag von berlin69er »

Besonders seriös ist der Verkauf aber trotzdem nicht, denn richtig nutzen kann man den bei KDG nicht. Und wenn ich sehe, dass er KDG und den Hitron erwähnt, weiß er das auch ganz genau.
Homebox 2 und 3, wenn nicht bei KDG gemietet, sind für KDG Kunden nicht zu gebrauchen.
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Re: Routerzwang ist abgeschafft - welche Möglichkeiten bei bestehendem Vertrag

Beitrag von reneromann »

Mal davon abgesehen, dass der Verkäufer im Lieferumfang interessanterweise folgendes schreibt:
FRITZ!Box-CD (providerabhängig)
Ja wie Providerabhängig? Also doch eine Box, die für KD / UM / usw. hergestellt wurde, somit deren Branding trägt und die er jetzt "vertickt"?
Zumal die Box im Handel wohl kaum 249 Euro VK hat - der VK dürfte eher in der Region der 7490, d.h. um die 200 Euro liegen.

Von der Sache mit der derzeitigen (Nicht-)Freischaltung der Boxen mal ganz abgesehen...

Ach und noch was:
Rechnung auf Ihren Namen (gemäß §25a UStG. Differenzbesteuerung)
Das geht nur dann, wenn er die Boxen vorher gebraucht aufgekauft hat.
Und wer verkauft gebrauchte Boxen ohne USt. zu schulden? I.d.R. nur Privatpersonen - also sind's doch unterschlagene Mietboxen...
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Re: Routerzwang ist abgeschafft - welche Möglichkeiten bei bestehendem Vertrag

Beitrag von berlin69er »

Wobei er sie als neu verkauft.
Aber eine dubiose Quelle dürfte es trotzdem sein...
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Re: Routerzwang ist abgeschafft - welche Möglichkeiten bei bestehendem Vertrag

Beitrag von wolfi-willi »

Welche Auswirkungen? - ich meine - gar keine....

Wenn ich die Nachrichten richtig gelesen habe bezieht sich die ganze Geschichte auf herkömmliche DSL - Anbieter. Die meisten davon teilen Ihren Kunden ohnehin schon länger die Zugangsdaten mit, so dass die ganze Geschichte einen nur sehr kleinen Teil der Nutzer betrifft.

Ferner, wie hier eh schon öfter beschrieben, gibt es bei ehem. KDG ohnehin keine Zugangsdaten. Es wird auch kein Router geliefert, sondern nur ein Kabel-Modem (auch wenn dieses Modem so ein klein wenig routen kann...). Dieses Modem hat die Aufgabe, Signale die aus einem Koaxialen Kabel kommen in allgemeine Telefon- und Netzwerksignale zu wandeln. Über dieses Gerät (MAC - Adresse) wird auch der Kunde erkannt, somit werden keine Zugangsdaten gebraucht und die richtige Telefon Nummern können zugewiesen werden.

Wenn ich für dieses "Kabelmodem" einen anderen Namen suchen würde, dann glaube ich dass der Begriff "Router" nicht so ganz der richtige ist. Als ehestens würde ich dann den Begriff "Netzabschlussgerät" gebrauchen, falls es einen Vergleich gäbe käme der "NTBA" für ISDN - Anschlüsse wenigstens ansatzweise gleich. am Eingang des NTBA kommt ein Signal mit dem niemand was anfangen kann. Am Ausgang können dann herkömmliche ISDN - Geräte Betrieben werden.

Dass Kabelnetzbetreiber von dieser Gesetzesvorlage nicht betroffen sind macht meiner Meinung nach auch Sinn. Bei herkömmlichen DSL - Anschlüssen kann man an seiner Leitung machen was man will - es ist immer nur der eigene Anschluss betroffen. Anders beim Kabel - Netz, hier bestünde die Möglichkeit dass bei bestimmten Fehlerbildern ganze Straßenzüge ausfallen. Dieses wurde hier auch schon öfters als "Rückweg - Störer" diskutiert.

Wenn ich die ganzen Beiträge hier so richtig lese meinen wohl einige wegen des wegfall des "Routerzwangs" hätte man viele Vorteile. so z.b. wenn man denn "VOIP - Zugangsdaten" hätte könnte man mehrere Telefonleitungen nutzen, obwohl man nur einen anlogen tel. Anschluss bestellt hat, oder man könnte sich die 5€ Aufpreis sparen wenn man sich selbst eine fritz - Box kauft.

Meiner Meinung nach geht diese Rechnung mit und ohne Router - Zwang nicht auf, es geht viel eher darum den Netzbetreiber zu Übervorteilen, bzw. Leistungen "herauszukitzeln" die niemals bestellt wurden. Dafür sollte sich eine "Gesetzesvorlage" meiner Meinung nach nicht gebrauchen lassen.
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berlin69er
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Re: Routerzwang ist abgeschafft - welche Möglichkeiten bei bestehendem Vertrag

Beitrag von berlin69er »

Und was spräche dagegen, sich eine Fritzbox zu kaufen, statt zu mieten? Wieso wird da der KNB übervorteilt?
Und KDG bietet analoge Anschlüsse an? So, so...
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Re: Routerzwang ist abgeschafft - welche Möglichkeiten bei bestehendem Vertrag

Beitrag von reneromann »

wolfi-willi hat geschrieben:Welche Auswirkungen? - ich meine - gar keine....

Wenn ich die Nachrichten richtig gelesen habe bezieht sich die ganze Geschichte auf herkömmliche DSL - Anbieter. Die meisten davon teilen Ihren Kunden ohnehin schon länger die Zugangsdaten mit, so dass die ganze Geschichte einen nur sehr kleinen Teil der Nutzer betrifft.
Selbst beim DSL-Anschluss gibt's einige Anbieter (z.B. VF und o2) die die Zugangsdaten teilweise gar nicht herausgeben und den Kunden mit der eigenen Technik gängeln...
Das Gesetz selbst sieht aber KEINE Trennung zwischen Telefon- und Koax-Kabel vor, dementsprechend gilt es für beide Medien.
Ferner, wie hier eh schon öfter beschrieben, gibt es bei ehem. KDG ohnehin keine Zugangsdaten.
Das stimmt so nicht. Es gibt sehr wohl Zugangsdaten zum Provisionierungssystem von KD, die nach Eingabe das jeweilige Endgerät aktivieren.
Nur macht KD das am Liebsten selbst...
Von der Telefonie mal ganz abgesehen...
Es wird auch kein Router geliefert, sondern nur ein Kabel-Modem (auch wenn dieses Modem so ein klein wenig routen kann...).
Seit 2012 liefert VF fast ausschließlich nur noch Kabel-Router aus (Hitron/Compal). Da is nix mit "nur ein klein wenig routen" - das ist ein vollwertiger Router und KEIN Modem, welcher per Konfiguration "kastriert" werden kann.
Ein Modem(!) ist auf OSI-Layer-3 völlig transparent, d.h. es besitzt KEINE IP-Adresse o.ä., sondern macht nur eine reine Medienumsetzung.
Dieses Modem hat die Aufgabe, Signale die aus einem Koaxialen Kabel kommen in allgemeine Telefon- und Netzwerksignale zu wandeln.
Wenn es ein Modem wäre, bestünde die Aufgabe alleine in der Medienumsetzung Koax-LAN bzw. Koax-Telefon.
Ist's aber nicht - hier stecken in den Geräten komplette Router drin, die die übertragenen Daten halt beeinflussen und nicht 1:1 durchleiten.
Über dieses Gerät (MAC - Adresse) wird auch der Kunde erkannt, somit werden keine Zugangsdaten gebraucht und die richtige Telefon Nummern können zugewiesen werden.
Zwar geht die Anmeldung über die MAC-Adresse - es wäre aber für KD kein Problem, eben jene Eintragung der Form "MAC - Zugangsprofil" durch den Kunden veränderbar zu gestalten, wenn der Kunde eine bestimmte "Aktivierungsnummer" eingibt.
Dadurch wird das alte Gerät "deaktiviert" und die neue MAC ersetzt den alten Eintrag. Mehr macht KD bei einem Gerätetausch auch nicht...

Und mit der Telefonie hat dies noch rein gar nichts zu tun.
Denn hier kommen -je nach eingesetztem Gerät- verschiedene Technologien zum Einsatz.
Bei Homeboxen werden diese nach erfolgreicher Authentifizierung im Netz mittels Fernwartung mit den VoIP-Zugangsdaten versorgt, während die "normalen" Kabel-"Modems" stattdessen VoC verwenden.
Wenn ich für dieses "Kabelmodem" einen anderen Namen suchen würde, dann glaube ich dass der Begriff "Router" nicht so ganz der richtige ist.
Klar, ein Hitron, welches noch NAT und WLAN macht, ist kein Router...
Träum weiter...
Als ehestens würde ich dann den Begriff "Netzabschlussgerät" gebrauchen, falls es einen Vergleich gäbe käme der "NTBA" für ISDN - Anschlüsse wenigstens ansatzweise gleich.
Die Kabel"modems" sind KEIN Netzabschlussgerät! Denn als Netzabschlussgerät (wie der von dir angesprochene NTBA) wären sie für alle Daten völlig transparent. Sind sie aber nicht - sie verändern IP-Adressen [Routing/NAT] als auch geben sie nicht den kompletten Datenstrom (u.a. die VoC/VoIP-Daten) weiter.
Am Eingang des NTBA kommt ein Signal mit dem niemand was anfangen kann. Am Ausgang können dann herkömmliche ISDN - Geräte Betrieben werden.
So ein Stuss. Das Signal am Eingang vom NTBA ist mittels Uk0-Schnittstelle genormt. Es gibt nur keine Gerätehersteller, welche die Uk0-Schnittstelle ohne NTBA verwenden wollen.
Die Daten welche übertragen werden, sprich die Bits auf der Leitung, sind jedoch (abgesehen von einer Modulation) auf der S0-Schnittstelle und der Uk0-Schnittstelle vollkommen identisch.
Der NTBA verändert KEINE Daten, er ist lediglich Pegelwandler!
Dass Kabelnetzbetreiber von dieser Gesetzesvorlage nicht betroffen sind macht meiner Meinung nach auch Sinn. Bei herkömmlichen DSL - Anschlüssen kann man an seiner Leitung machen was man will - es ist immer nur der eigene Anschluss betroffen. Anders beim Kabel - Netz, hier bestünde die Möglichkeit dass bei bestimmten Fehlerbildern ganze Straßenzüge ausfallen. Dieses wurde hier auch schon öfters als "Rückweg - Störer" diskutiert.
Und hier kommst du das erste Mal dem Punkt näher.
Da das Kabelnetz ein Shared Medium ist, sind von einem defekten oder inkompatiblen Gerät im dümmsten Fall alle weiteren Geräte des gleichen Segments betroffen.
Aber auch das kann mit anbieterseitig gestellten Problemen auftreten - ist also keinesfalls ein "Problem" welches Gerät ein Kunde einsetzt.
Wenn ich die ganzen Beiträge hier so richtig lese meinen wohl einige wegen des wegfall des "Routerzwangs" hätte man viele Vorteile.
Richtig, u.a. könnte man endlich einen "vernünftigen" Router einsetzen (z.B. der Dual-WAN-Fähigkeit hat und bei Ausfall eines Zugangs auf einen anderen Zugang umschaltet) -oder- eine vernünftige Telefonanlage anschließen, welche auch externe VoIP-Anbieter unterstützt (wird in der 6360/6490 durch KD geblockt, damit man auch ja die Telefongespräche über KD führen muss) -oder- eine VPN-Kopplung mehrerer Außenstellen errichten kann.

So z.b. wenn man denn "VOIP - Zugangsdaten" hätte könnte man mehrere Telefonleitungen nutzen, obwohl man nur einen anlogen tel. Anschluss bestellt hat
Du hast keinen analogen Telefonanschluss bestellt - oder kommt bei dir von außen ein analoges Telefonsignal?
Zumal für einen vollwertigen analogen Telefonanschluss die Fernspeisung fehlt - von der Fähigkeit einer Datenübertragung (z.B. DFÜ/Fax mit Geschwindigkeiten > 9.600 kbit/s) mal ganz abgesehen.

Mal davon abgesehen: Du hast EINE "Telefonleitung" bestellt - da bestimmt der VoIP-Server dann auch, dass nur EINE Verbindung möglich ist. Jegliche weitere Anfragen werden auch bei VoIP unterbunden.
Gleiches gilt auch für die Fritzboxen - die Limitierung der Anzahl der gleichzeitigen Benutzer erfolgt durch den VoIP-Server von KD, NICHT durch das Endgerät!
Wenn man also von einem "normalen" Tarif mit HB (=> 2 Telefonleitungen) auf einen Business-Tarif (=> 4 Leitungen) wechselt, ändert sich an der VoIP-Konfiguration des Endgeräts NICHTS! Gar NICHTS!
, oder man könnte sich die 5€ Aufpreis sparen wenn man sich selbst eine fritz - Box kauft.
Genau - diese 5 Euro könnte man sich sparen und ENDLICH frei entscheiden, was wer wann auf der Fritzbox macht.

Ich hab der netten Dame an der Hotline ziemlich schnell (in nettem, aber bestimmten Ton) zu verstehen gegeben, was ich davon halte, dass KD bei mir auf einmal ungefragt die Homespot-Funktion aktiviert hat und ich deshalb (weil dies mit DS-Lite einherging, welches sich leider mit diversen VPN-Lösungen beißt) nicht mehr arbeiten konnte. Komischerweise ging's dann auch deutlich schneller als mit den 10 Tagen Wartezeit, bis der Homespot wieder weg war.
Meiner Meinung nach geht diese Rechnung mit und ohne Router - Zwang nicht auf, es geht viel eher darum den Netzbetreiber zu Übervorteilen, bzw. Leistungen "herauszukitzeln" die niemals bestellt wurden.
Welche wären dies denn?
Die Anzahl der gleichzeitigen Telefongespräche ist alleine durch den VoIP-Server des KNB geregelt - da hilft auch alternative Hardware nicht.
Und die Geschwindigkeit des Zugangs wird über das Zugangsprofil im CMTS geregelt, da hilft alternative Hardware ebenfalls nicht.
Einzig kann KD dann nicht mehr auf den Endgeräten rumhantieren, wie sie es wollen - brauchen sie aber auch nicht...
Dafür sollte sich eine "Gesetzesvorlage" meiner Meinung nach nicht gebrauchen lassen.
Lässt sie sich ja auch nicht.

By the way:
Verabschiede dich vom "analogen" oder "ISDN"-Telefonanschluss mit DSL - die Technik wird in naher Zukunft abgeschaltet.
ALLE Kunden werden dann auf VoIP zwangsmigriert - und selbst die reinen Telefonanschlüsse (ohne DSL), egal ob analog oder ISDN, werden auf VoIP umgestellt, jedoch wird dort die VoIP-Wandlung in der Vermittelungsstelle mittels Linecards vorgenommen (ähnlich wie es schon jetzt bei analogen Anschlüssen funktioniert, die spätestens in der Vermittelung digitalisiert werden).

Und noch was:
Auch an einem reinen analogen Telefonanschluss kann mittels entsprechender Protokollwandler (z.B. Fritzbox -oder- Auerswald analog->ISDN-Wandler) ein ISDN-Telefon angeschlossen werden.
Trotzdem bleibt die Verwendung nur einer Leitung...
wolfi-willi
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Registriert: 09.11.2015, 00:08

Re: Routerzwang ist abgeschafft - welche Möglichkeiten bei bestehendem Vertrag

Beitrag von wolfi-willi »

Wie dem auch sei, bestimmt hast du recht damit dass so ziemlich einiges möglich währe.
die KDG nennt jedenfalls die Geräte, die zum Kunden verschickt werden grundsätzlich "Kabelmodem" auch wenn es sich dabei um eine Fritz Box handelt. Jedenfalls kommen die meisten Kunden damit klar, auch wenn kein Fachwissen vorhanden ist. Diejenigen, die vom Fach sind und mit den hier genannten Begriffen was anfangen können überlegen sich genau ob das Angebot auch das richtig für sie ist. Ferner gebe ich noch zu bedenken, dass ein "falsches" Modem einiges im Netz zerstören kann.
Aus den genannten Gründen glaube ich dass eben diese Gesetztesvorlage bei KDG nichts ändert - auch wenn's für soviele begabte Techniker so schön währe....