Routerzwang ist abgeschafft - welche Möglichkeiten bei bestehendem Vertrag
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Routerzwang ist abgeschafft - welche Möglichkeiten bei bestehendem Vertrag
Hallo,
das Gesetzt ist verabschiedet. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt bei einem bestehenden Vertrag einen eigenen Router anzuschließen.
Derzeit betreibe ich hinter der in Bridge-Mode betriebenen Hitron CVE-30360 eine eigene Fritz-Box als Router und Telefon-Anlage (u.A für ISDN und DECT). Dabei muß ich auf den mir eigentlich zustehenden und mir auch wichtigen 2. Telefon-Kanal verzichten. Außerdem stört mich, dass unnötigerweise permanent zwei Geräte mit zwei Netzteilen eingeschaltet sind.
Ich würde gern so schnell wie möglich (Vertrag läuft noch 1,5 Jahre) alles auf eine (noch zu beschaffende) eigene Box umstellen.
Es wäre schön, wenn viele ihre Erfahrungen zu diesem Thema in diesem Tread veröffentlichen würden.
Themen:
- welche Aussagen gibt es bzw. wie verhält sich KD/Vodafone
- was ist bei bestehenden/neuen Verträgen
- welche technischen Möglichkeiten bieten sich an
- Konfigurationsprobleme / Hinweise / Tipps
das Gesetzt ist verabschiedet. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt bei einem bestehenden Vertrag einen eigenen Router anzuschließen.
Derzeit betreibe ich hinter der in Bridge-Mode betriebenen Hitron CVE-30360 eine eigene Fritz-Box als Router und Telefon-Anlage (u.A für ISDN und DECT). Dabei muß ich auf den mir eigentlich zustehenden und mir auch wichtigen 2. Telefon-Kanal verzichten. Außerdem stört mich, dass unnötigerweise permanent zwei Geräte mit zwei Netzteilen eingeschaltet sind.
Ich würde gern so schnell wie möglich (Vertrag läuft noch 1,5 Jahre) alles auf eine (noch zu beschaffende) eigene Box umstellen.
Es wäre schön, wenn viele ihre Erfahrungen zu diesem Thema in diesem Tread veröffentlichen würden.
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Re: Routerzwang ist abgeschafft - welche Möglichkeiten bei bestehendem Vertrag
Das Gesetz ist verabschiedet? Da irrst du aber! Zumal die Anbieter noch eine Frist eingeräumt bekommen... Kann also sein, dass das genau auf dein Vertragsende fällt!
Und nochwas: der Wegfall heißt nicht automatisch, dass KDG dann unterschlagene eBay Boxen freischalten muss.
Wieso steht dir die zweite Leitung zu? Und wenn ja, warum nutzt du sie nicht?
Und nochwas: der Wegfall heißt nicht automatisch, dass KDG dann unterschlagene eBay Boxen freischalten muss.
Wieso steht dir die zweite Leitung zu? Und wenn ja, warum nutzt du sie nicht?
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TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
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Re: Routerzwang ist abgeschafft - welche Möglichkeiten bei bestehendem Vertrag
Wenn du dich mit dem Gesetzgebungsverfahren in Dtl. beschäftigt hättest, wüsstest du, dass ein verabschiedetes Gesetz noch längst nicht gültig ist.hr3 hat geschrieben:Hallo,
das Gesetzt ist verabschiedet.
Wenn es verabschiedet wurde (wurde es das überhaupt schon endgültig im Bundestag verabschiedet oder stehen da noch Lesungen aus?) muss es noch vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Ohne Unterschrift des BP und Veröffentlichung im Bundesanzeiger/Bundesgesetzblatt ist da noch gar nichts gültig und es gilt die bisherige Situation.
Heißt: Bis das Gesetz wirklich gilt, werden noch 1..2 Monate (mindestens) ins Land ziehen.
Sofern das Gesetz explizit keine Altverträge mit umfasst, gar keine!Welche Möglichkeiten habe ich jetzt bei einem bestehenden Vertrag einen eigenen Router anzuschließen.
Denn bestehende Verträge bleiben so gültig, wie sie geschlossen wurden, sofern durch das Gesetz keine Ausnahmen getroffen werden!
Dann steig doch auf eine Homebox um. Schon hast du nur noch ein Gerät!Derzeit betreibe ich hinter der in Bridge-Mode betriebenen Hitron CVE-30360 eine eigene Fritz-Box als Router und Telefon-Anlage (u.A für ISDN und DECT). Dabei muß ich auf den mir eigentlich zustehenden und mir auch wichtigen 2. Telefon-Kanal verzichten. Außerdem stört mich, dass unnötigerweise permanent zwei Geräte mit zwei Netzteilen eingeschaltet sind.
Zumal dir bei einem Hitron KEINE zwei Telefonleitungen zustehen, sofern du keinen Altvertrag von vor 2012 hast!
Bei "Neu"-verträgen seit 2013 wird bei einfachen Modems/Routern generell nur eine Telefonleitung (wenn auch mit mehreren Rufnummern) geschaltet - der 2. Anschluss am Modem/Router bleibt tot.
2 Leitungen gibt's seit 2013 nur noch mit der "Premium"-Telefonie, welche nur in Kombination mit einer HB II / HB III gebucht wird/werden kann.
Und was kann überhaupt KD dafür, dass du durch die Auswahl deines Endgerätes zu "blöd" bist, die 2 Leitungen (sofern du sie überhaupt hast) zu nutzen?
In die Fritz können 2 Leitungen als ISDN-S0 eingespeist werden, du benötigst dafür jedoch einen zusätzlichen 2x analog auf 1x ISDN-S0-Adapter...
Ergo hast du auch hier gespart und willst den schwarzen Peter KD zuschieben...
Wenn der Vertrag noch 1,5 Jahre läuft, wirst du auch diese 1,5 Jahre noch warten müssen, sofern das Gesetz keine frühere Regelung für Altverträge vorsieht.Ich würde gern so schnell wie möglich (Vertrag läuft noch 1,5 Jahre) alles auf eine (noch zu beschaffende) eigene Box umstellen.
Aber da das Gesetz ja noch nicht rechtskräftig ist...
Frag doch einfach mal bei KD nach.Es wäre schön, wenn viele ihre Erfahrungen zu diesem Thema in diesem Tread veröffentlichen würden.
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Ach ich vergaß: Das Gesetz ist ja noch gar nicht rechtskräftig...
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Re: Routerzwang ist abgeschafft - welche Möglichkeiten bei bestehendem Vertrag
Wobei ich in der Vorlage keine Unterscheidung von Alt- oder Neuverträgen ausmachen kann.
Edit: kommt drauf an, wie der Satz
"... bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. "
zu Werten ist.
Edit: kommt drauf an, wie der Satz
"... bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. "
zu Werten ist.
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten):
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
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Re: Routerzwang ist abgeschafft - welche Möglichkeiten bei bestehendem Vertrag
Hallo, ich habe auch nur lediglich gesagt, das das Gesetz (am 05.11.2015) verabschiedet ist und nichts darüber wann und wie es umgesetzt werden wird.
Ich hätte diesen Tread auch gern zu allen Punkten der praktischen Umsetzung in der Konstellation KabelDeutschland gesehen und das nicht heute sondern beginnend ab heute.
Da ich keine Lust auf Besserwissertum und Belehrungen habe, hat sich dieser Ansatz und dieser Stelle für mich erledigt.
Danke.
Ich hätte diesen Tread auch gern zu allen Punkten der praktischen Umsetzung in der Konstellation KabelDeutschland gesehen und das nicht heute sondern beginnend ab heute.
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Danke.
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Re: Routerzwang ist abgeschafft - welche Möglichkeiten bei bestehendem Vertrag
Und, ist das Gesetz verabschiedet? Vielleicht hättest du dann deinen Fred etwas anders formulieren sollen, mehr in der Form, "was wäre wenn"...
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Re: Routerzwang ist abgeschafft - welche Möglichkeiten bei bestehendem Vertrag
Jup, wenn mir andere Leute Lösungsvorschläge für mein Problem am laufenden Band unterbreiten und mir dabei auch noch auffällt, wie "ungünstig" ich das bisher gelöst hatte, dann stell ich die Leute auch immer als Besserwisser hin. Kann ja nicht angehen, dass mir auch noch geholfen wird.hr3 hat geschrieben: Da ich keine Lust auf Besserwissertum und Belehrungen habe, hat sich dieser Ansatz und dieser Stelle für mich erledigt.
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Re: Routerzwang ist abgeschafft - welche Möglichkeiten bei bestehendem Vertrag
Der Bundestag hat in 2. und 3. Lesung einstimmig für den Gesetzentwurf gestimmt.hr3 hat geschrieben:Hallo, ich habe auch nur lediglich gesagt, das das Gesetz (am 05.11.2015) verabschiedet ist und nichts darüber wann und wie es umgesetzt werden wird.
Jetzt fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates. Die wird wahrscheinlich am kommenden Donnerstag vom Wirtschaftsausschuss des Bundesrates vorbereitet.
Der Bundesrat tagt dann wieder am 27. November und wird m.E. kaum gegen ein im Bundestag einstimmig beschlossenes Gesetz stimmen.
Das bedeutet, daß das Gesetz wahrscheinlich noch in diesem Jahr dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet wird.
Danach müssten die Provider bis spätestens Juli nächsten Jahres es in die Praxis umsetzen.
Das Gesetz gilt nicht rückwirkend. ES heißt dort, daß Zugangsdaten in Textform bei Vertragsabschluß übermittelt werden müssen. Es gilt also für Neuverträge.
Inwieweit es auch bei Vertragsänderungen gilt, wäre m.E. noch zu kären.
.hr3 hat geschrieben:Ich hätte diesen Tread auch gern zu allen Punkten der praktischen Umsetzung in der Konstellation KabelDeutschland gesehen und das nicht heute sondern beginnend ab heute.
Da ich keine Lust auf Besserwissertum und Belehrungen habe, hat sich dieser Ansatz und dieser Stelle für mich erledigt
Ich kannmir gut vorstellen, daß KDG entweder schon begonnen hat, sich mit der neuen Situation und entsprechenden Umsetzungen zu befassen, oder spätestens jetzt damit beginnt.
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Re: Routerzwang ist abgeschafft - welche Möglichkeiten bei bestehendem Vertrag
Ich bin gerade echt am überlegen eine FritzBox in Ebay zu ersteigern und die dann zu flashen damit ich eine freie FritzBox habe und sobald ich alle Daten kriege sei es VOIP und Internetzugangsdaten das Mietgerät kündigen... =)
Aber Risiko ist noch zu hoch und wenn man pech hat verblässt man 150€ deswegen warte ich noch paar Monate bis 1. Das Gesetz feststeht 2. bis KabelDeutschland Statement gibt, wie Sie weiter verfahren...
Aber Risiko ist noch zu hoch und wenn man pech hat verblässt man 150€ deswegen warte ich noch paar Monate bis 1. Das Gesetz feststeht 2. bis KabelDeutschland Statement gibt, wie Sie weiter verfahren...
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Kabel Deutschland Homebox 6360 cable
Kabel Deutschland Homebox 6360 cable
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Re: Routerzwang ist abgeschafft - welche Möglichkeiten bei bestehendem Vertrag
Dir ist schon klar, dass ALLE derzeitigen 6360 und 6490 unterschlagene Mietboxen sind?heulendergast2 hat geschrieben:Ich bin gerade echt am überlegen eine FritzBox in Ebay zu ersteigern und die dann zu flashen damit ich eine freie FritzBox habe und sobald ich alle Daten kriege sei es VOIP und Internetzugangsdaten das Mietgerät kündigen... =)
Und an diesen unterschlagenen Boxen kannst du kein Eigentum erwerben - selbst wenn der "ursprüngliche" Mieter dem KNB eine entsprechende Strafe bezahlt hat.
Die Box ist nämlich selbst dann NICHT in das Eigentum des Mieters übergegangen!
Und daher kann an diesen Boxen auch kein Eigentum erworben werden, egal wie viel Geld für die Boxen auf eBay geboten wird.
Es könnte sogar so blöd enden, dass der ursprüngliche KNB dich sogar auf Herausgabe der Box verklagt (dürfte jedoch fraglich sein, ob sie das machen).
Freischalten werden sie diese unterschlagenen Boxen aber auch in Zukunft nicht (selbst wenn sie verpflichtet werden, Fremdgeräte zu unterstützen - da gibt's dann eine Blacklist von unterschlagenen Geräten und das war's).
Die 150 Euro sind auf jeden Fall weg - denn an der unterschlagenen Box kannst du kein Eigentum erwerben, ergo muss dir KD darauf auch nichts freischalten, selbst wenn sich das Gesetz ändern würde.Aber Risiko ist noch zu hoch und wenn man pech hat verblässt man 150€ deswegen warte ich noch paar Monate bis 1. Das Gesetz feststeht 2. bis KabelDeutschland Statement gibt, wie Sie weiter verfahren...
Zumal eine unterschlagene Mietbox ja schon einige Betriebsstunden auf der Uhr hat und es per se keine Gewährleistung gibt - da dürfte eine neue Box mit 2 Jahren Gewährleistung -und- keinen Betriebsstunden wohl die bessere Wahl bei nahezu gleichem Preis sein.