Natürlich habe ich die Entscheidung gelesen, in der es klipp und klar heißt dass zwei Möglichkeiten vorgesehen sind:berlin69er hat geschrieben:Hast du deinen Link auch selbst gelesen?
Da steht eindeutig, dass Anbieter alternativer Verbreitungswege die gleichen Möglichkeiten erhalten sollen.
Ich habe nicht suggeriert, dass das Kartellamt vorgeschrieben hat, die Pakete zu trennen.
1.) Ein Anbieter kauft alle linearen Rechte, dann entsteht ein reines OTT-Paket, was ein alternativer Anbieter kaufen kann und dem Ersteigerer des linearen Pakteses nicht zufallen kann, oder
2.) Ein Anbieter ersteigert nicht alle Pakete und kann plattformneutral übertragen. Ein reines OTT-Paket entstünde nicht.
Woraus erkennst du hieraus, dass das Kartellamt folgendes vorhatte:
. Das ist schlicht und ergreifend nicht richtig, da beide Optionen gleichrangig sind. (vgl. A II 2 (14)(15)) Das daraus eine Stärkung möglich ist, ist reine subjektive Interpretation von dir.berlin69er hat geschrieben:Die wollten die Streaming Anbieter stärken.