Anschrift für Kündigung?

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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Kabelmensch
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Re: Anschrift für Kündigung?

Beitrag von Kabelmensch »

guenter24 hat geschrieben:
TV.Berlin hat geschrieben:..mach ich in der Regel auch so.

Daher habe ich auch keinen Stress mit vergessenen Kündigungen. :D
genau... und wenn man zufrieden ist, kann man ja auch die Kündigung (rechtzeitig) widerrufen, dann fällt auch keine "Bereitstellungsgebühr" an.
Wenn man dran denkt *breitgrinz*

Aber mal ganz ehrlich, mir erschließt sich der Sinn einer "vorauseilenden, vorsorglichen Kündigung zum laufzeitende" überhaupt nicht. Ob man sich nun eine Erinnerung macht "Guck mal, ob du kündigen oder verlängern willst" oder ob man sich eine Erinnerung macht "Kündigungsrücknahme überlegen" - das ist doch derselbe Aufwand?
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Donald
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Re: Anschrift für Kündigung?

Beitrag von Donald »

Kabelmensch hat geschrieben:Ob man sich nun eine Erinnerung macht "Guck mal, ob du kündigen oder verlängern willst" oder ob man sich eine Erinnerung macht "Kündigungsrücknahme überlegen" - das ist doch derselbe Aufwand?
Nicht ganz. Wenn der Vertrag läuft, werden die meisten Firmen auf gar keinen Fall dich daran erinnern das die Frist gleich abläuft und du automatisch verlängerst um xx Monate.

Ist dein Vertrag aber schon gekündigt, bekommst du vor Ende des Vertrages Post, nette Anrufe, Angebote, Freiminuten etc. :wink: .
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guenter24
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Re: Anschrift für Kündigung?

Beitrag von guenter24 »

Kabelmensch hat geschrieben:
guenter24 hat geschrieben:
TV.Berlin hat geschrieben:..mach ich in der Regel auch so.

Daher habe ich auch keinen Stress mit vergessenen Kündigungen. :D
genau... und wenn man zufrieden ist, kann man ja auch die Kündigung (rechtzeitig) widerrufen, dann fällt auch keine "Bereitstellungsgebühr" an.
Wenn man dran denkt *breitgrinz*

Aber mal ganz ehrlich, mir erschließt sich der Sinn einer "vorauseilenden, vorsorglichen Kündigung zum laufzeitende" überhaupt nicht. Ob man sich nun eine Erinnerung macht "Guck mal, ob du kündigen oder verlängern willst" oder ob man sich eine Erinnerung macht "Kündigungsrücknahme überlegen" - das ist doch derselbe Aufwand?
Das glaube ich eher nicht, weil ich davon ausgehe, daß der Anbieter vor Abschaltung erst mal einen "Halteversuch" macht.
Dann kann der Kunde ja versuchen die Bedingungen etwas günstiger zu gestalten, ablehnen oder die Kündigung widerrufen.
Der Kunde muß nach meinem Verständnis nach der frühzeitigen Kündigung in diesem Zusammenhang eigentlich an nichts mehr denken.
Das macht der Anbieter für seinen Kunden :grin:
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Kabelmensch
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Re: Anschrift für Kündigung?

Beitrag von Kabelmensch »

guenter24 hat geschrieben:
Kabelmensch hat geschrieben: Aber mal ganz ehrlich, mir erschließt sich der Sinn einer "vorauseilenden, vorsorglichen Kündigung zum laufzeitende" überhaupt nicht. Ob man sich nun eine Erinnerung macht "Guck mal, ob du kündigen oder verlängern willst" oder ob man sich eine Erinnerung macht "Kündigungsrücknahme überlegen" - das ist doch derselbe Aufwand?
Das glaube ich eher nicht, weil ich davon ausgehe, daß der Anbieter vor Abschaltung erst mal einen "Halteversuch" macht.
Dann kann der Kunde ja versuchen die Bedingungen etwas günstiger zu gestalten, ablehnen oder die Kündigung widerrufen.
Der Kunde muß nach meinem Verständnis nach der frühzeitigen Kündigung in diesem Zusammenhang eigentlich an nichts mehr denken.
Das macht der Anbieter für seinen Kunden :grin:
Ich meinte das eher allgemeiner:
Zeitungen
Zeitschriften
Strom
Gas
Handy uswusf.
Und sag jetzt nicht, jeder Anbieter von irgendwas fragt seinen Kunden bei gekündigtem Vertrag "Ist das wirklich dein Ernst?" - dann müßte er ja ganz Deutschland für unmündig halten (aber das nunwieder führt zu weit ... *gg*)
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BastardLawyerFrmHell
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Re: Anschrift für Kündigung?

Beitrag von BastardLawyerFrmHell »

Eine "Kündigungsrücknahme" ist immer mit einem Risiko verbunden. Wenn der Anbieter diese nämlich nicht akzeptiert, läuft der Vertrag aus; ohne wenn und aber. In der Regel zwar wohl kein Problem, aber einen Rechtsanspruch auf eine Weiterführung des Vertrags gibt es nach einer erfolgten Kündigung nicht.
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Re: Anschrift für Kündigung?

Beitrag von Kabelmensch »

BastardLawyerFrmHell hat geschrieben:Eine "Kündigungsrücknahme" ist immer mit einem Risiko verbunden. Wenn der Anbieter diese nämlich nicht akzeptiert, läuft der Vertrag aus; ohne wenn und aber. In der Regel zwar wohl kein Problem, aber einen Rechtsanspruch auf eine Weiterführung des Vertrags gibt es nach einer erfolgten Kündigung nicht.
Strenggenommen ist eine "Rücknahme" eh nicht möglich - aber das würde jetzt dem "Allgemeinbürger" zuu unverständlich werden ;-)
Meist nennt man es nur so und eigentlich ists ein neuer Vertrag, der abgeschlossen werden muß.
Wenns dumm kommt, mit Bereitstellungsgebühr *schadenfrohkrienz*
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BastardLawyerFrmHell
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Re: Anschrift für Kündigung?

Beitrag von BastardLawyerFrmHell »

Kabelmensch hat geschrieben:(...) eigentlich ists ein neuer Vertrag (...)
Ja, genau so ist es! Und zu einem Vertrag gehören halt immer (mindestens) zwei.