Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung

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Starfleet
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung

Beitrag von Starfleet »

@ Kabelmensch

Fakt ist: Die abbuchung ist zu unrecht erfolgt.
Und das hat nichts mit trotz zutun. Er hab VERDAMMT noch mal recht!!! und er hat Rechte-Siehe BGB.
und vor gericht wird die KDG verlieren.
Ich würde an seiner stelle zurück buchen, dann einen Brief schreiben (keine Email-Kein anruf)
eventuel Fax, und die KDG auf ihren fehler hinweisen und auf eine Schriftliche Bestätigung des einganges des modems Bestehen.Und alles was er hat als Kopie mit rein reichen. Ohne gehts nicht.
Und dann abwarten was die KDG schreibt. Es wäre schön wenn etwas Feetback von ihm käme.

Mir ist dieses verhalten seiten der KDG hier im forum schon mehrfach aufgefallen- sowohl bei Modems,
als auch beim Sagemcom.
Meiner meinung nach kommt man schon in den bereich wo der § 263 Stgb fast in Frage kommen würde.

Du kennst nicht die möglichkeiten des Treatschreibers. 60€ sind ne menge geld, die nicht jeder so einfach
in seiner Buget planung berücksichtigen kann.
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Scraby
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung

Beitrag von Scraby »

Er hat doch schon zurückgebucht. Darum geht es doch überhaupt nicht mehr. Das die Abbuchung seitens der KDG nicht gerechtfertigt ist, steht doch auch schon fest.

Es dreht sich doch hier eigentlich nur noch um die Zusatzkosten, die durch die Rückbuchung entstanden sind. Diese werden ohne Mitteilung von Kabelwurm nicht ausgebucht. Also werden sie angemahnt. Und dann will er wegen 7,50 Euro (meine Pizza gestern war im Übrigen teurer) zum Anwalt.
Starfleet
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung

Beitrag von Starfleet »

Scraby hat geschrieben:Er hat doch schon zurückgebucht. Darum geht es doch überhaupt nicht mehr. Das die Abbuchung seitens der KDG nicht gerechtfertigt ist, steht doch auch schon fest.

Es dreht sich doch hier eigentlich nur noch um die Zusatzkosten, die durch die Rückbuchung entstanden sind. Diese werden ohne Mitteilung von Kabelwurm nicht ausgebucht. Also werden sie angemahnt. Und dann will er wegen 7,50 Euro (meine Pizza gestern war im Übrigen teurer) zum Anwalt.
Das ist mir schon klar, da tuts auch ein brief. was mir hier so ein bischen auf den geist geht ist
das einige meinen die KDG hat immer recht, und der Kunde ist grundsätzlich immer nur "ein dummer
trotz kopf".

Und eine rückbuchung löst die forderung nicht in Luft auf.
Wenn er pech hat wird die forderung nicht auf 7,5 lauten sondern 67,50 + Bearbeitungsgebühr.
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Scraby
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung

Beitrag von Scraby »

Da man ihm schon die Ausbuchung der 60 Euro zugesagt hat, sollte die Rechnung insgesamt 10,50 Euro Betragen

7,50 Euro Rücklastschrift
1,50 Euro Selbstzahlerpauschale
1,50 Euro Rechnungsversand

Das Schreiben zur Zahlungserinnerung wird jedoch auf 67,50 Euro laufen, da die Ausbuchung des Modems bestimmt noch nicht als Gutschrift verbucht war.

Aber naja, wir haben ihm mehrere Lösungsansätze gegeben. Was er nun zum Schluss draus machen, ist seine Sache.
Starfleet
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung

Beitrag von Starfleet »

Korrekt!

man kann ihm nur das beste wünschen.
eventuell berichtet er ja hier was draus geworden ist.
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Kabelwurm
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung

Beitrag von Kabelwurm »

Ist das verrückt hier ;-)
Zunächst mal ganz allgemein.
Ich wundere mich schon, wie hier einige KD noch zu verteidigen versuchen.
Und einige kennen sich ja hier besser aus wie KD selbst.

Natürlich geht’s hier auch ums Prinzip, niemand bedient sich ohne meine Erlaubnis an meinem Konto!
Mich würde interessieren wie die „KD Freunde“ reagieren würden, wenn ich einfach mal was von deren Konten abbuchen würde und ich dann sage: ihr bekommt das schon wieder, dauert halt 4 Wochen.

Hatte heute einen guten Tag und habe tatsächlich noch mal bei KD angerufen. (entgegen meinem Vorhaben)
Habe dem guten Man erklärt, dass ich nicht bereit war länger auf mein Geld zu warten und den Betrag habe zurückbuchen lassen ( das ein Fehler bei KD vorlag, war ja schon geklärt ),
daraufhin wurde ich an eine höhere Stelle verbunden ( ich war zwar ein bisschen länger in der Warteschleife, aber ich war ja heute gut drauf :grin: )
Dem netten Herrn noch mal alle Daten durchgegeben…ich Ihm noch mal alles geschildert...dann hat er sich bei mir entschuldigt und meinte dann, dass mit der nächsten Abrechnung eine Gutschrift erfolgt.
Auf meine Frage ob er mit nächster Abrechnung 01.09 meint, antwortete er mit ja. (also schlappe 4 Wochen )
Ich sagte ihm, dass das ja wohl ein Scherz sei und er sich das sparen kann, da ich den Betrag schon zurückbuchen ließe.
So, und jetzt kommts, darauf sagte er: das wäre mein gutes Recht! , das ich nicht solange warten will könne er verstehen.
Selbst KD sieht das so, nur einige hier nicht.
Auf meine Frage wie das kontotechnisch aussieht meinte er: Konto geht kurzfristig ins Minus und wird mit Gutschrift bei der nächsten Abrechnung ausgeglichen.
Es fallen keine weiteren Kosten an.

Das gesamte Gespräch war natürlich etwas länger, der Herr war im übrigen sehr nett und hat sich mehrmals bei mir entschuldigt.

Und nur so am Rande, eine Kostenforderung über die Rückbuchung könnte KD gar nicht fordern, da die Abbuchung nicht berechtigt war, das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand.

Fazit: wer nicht 4 Wochen warten will, Rückbuchung veranlassen!
Natürlich muss vorher geklärt sein, das keine Berechtigung für die Abbuchung vorlag.
Und wenn man gut drauf ist, kann man auch noch mal anrufen. :grin:

Ich denke das war’s von mir.
guenter24
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung

Beitrag von guenter24 »

das liest sich zwar alles sehr gut, aber das Problem dürfte sein/werden, daß Du das alles nicht schriftlich hast.
Solche Dinge sollte man niemals per Telefon klären, sondern nur schriftlich].
ihk.
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung

Beitrag von ihk. »

guenter24 hat geschrieben:das liest sich zwar alles sehr gut, aber das Problem dürfte sein/werden, daß Du das alles nicht schriftlich hast.
Solche Dinge sollte man niemals per Telefon klären, sondern nur schriftlich].
Und das nicht nur bei KDG. :grin:
Kabelwurm
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung

Beitrag von Kabelwurm »

guenter24 hat geschrieben:das liest sich zwar alles sehr gut, aber das Problem dürfte sein/werden, daß Du das alles nicht schriftlich hast.
Solche Dinge sollte man niemals per Telefon klären, sondern nur schriftlich].
Danke für den Tipp.
Aber ich habe eine schriftliche Bestätigung ( per Mail ), das KD hier ein Fehler unterlaufen ist und ich den Betrag gutgeschrieben bekomme.
Damit kann ich schon etwas anfangen, wenn's doch noch Probleme gäbe. :wink:

So, jetzt höre ich aber wirklich auf.
Falls ich wider Erwarten noch was höre, lasse ichs euch wissen.
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Bubblegum
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung

Beitrag von Bubblegum »

So wie das Gespräch des TE mit der Hotline geschildert wurde liest es sich, als ob der CCA spätestens nun die automatisch entstandenen Gebühren zur Ausbuchung gestellt hat.

Auch bei einem optimierungsfähigen System gehts miteinander besser als gegeneinander - allem Rechtsgehabe zum Trotz.