unberechtigte Forderungen -> Schufaeintrag -> Schadenersatz?

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svx
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unberechtigte Forderungen -> Schufaeintrag -> Schadenersatz?

Beitrag von svx »

Hallo zusammen,

da hier sicher alle genügend eigene Erfahrungen mit KD haben möchte ich meine Geschichte nur ganz kurz umreißen:

- Internetanschluss beantragt
- trotz mehrerer Aufforderungen erschien kein Techniker um den Anschluss zu schalten
- nach einigem Rumzicken hat KD tatsächlich den Widerruf schriftlich bestätigt

soweit so gut - aaaber: natürlich kamen weiterhin brav Rechnungen und Mahnungen, irgendwann wurde das Inkassounternehmen eingeschaltet usw... inzwischen wurde ein Mahnbescheid erstellt, dem wir logischerweise widersprochen haben

Im Prinzip könnte mir die ganze Nummer egal sein, ich habe eine schriftliche Bestätigung dass die Kiste widerrufen ist, sollen sie meinetwegen klagen oder was auch immer.

Blöd nur, durch diese Sache gibt's nun einen Eintrag bei Infoscore (keine Ahnung ob dann auch bei der Schufa), was zur Folge hat mit einem Kredit ist Essig.

Mal angenommen ich möchte wegen einer größeren Anschaffung einen Kredit aufnehmen, so müsste ich mich ja für einen Anbieter entscheiden der mich trotz Negativeintrag aufnimmt. Dies wäre dann natürlich ein Vertrag mit horrenden Zinsen.
Alternative wäre den Dispo anzuheben, auch mit Mordszinsen. Und das alles nur weil die Jungs bei KD zu dämlich sind.
Kann ich in so einer Situation Schadenersatz verlangen?

Für mich ist das nebenbei auch eine Rufschädigung was die da treiben. Hat da schon jemand Erfahrungen in die Richtung?

Danke für Eure Hilfe!

Gruß svx
weihnachtsmann
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Re: unberechtigte Forderungen -> Schufaeintrag -> Schadeners

Beitrag von weihnachtsmann »

solange der Techniker NIE da war, um zu installieren, verstehe ich nicht, wie dir etwas in Rechnung gestellt werden konnte.

der Vertrag beginnt erst, wenn der Techniker da war und installiert hat.

ohne Vertrag auch keine Rechnung.

Da hier ohnehin keine Rechtsberatung erfolgen darf: frag einen Anwalt
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Bubblegum
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Re: unberechtigte Forderungen -> Schufaeintrag -> Schadeners

Beitrag von Bubblegum »

Was macht denn der Inkassodienstleister überhaupt geltend? Welche Vertragsbestätigungen gab es?
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VBE-Berlin
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Re: unberechtigte Forderungen -> Schufaeintrag -> Schadeners

Beitrag von VBE-Berlin »

weihnachtsmann hat geschrieben:solange der Techniker NIE da war, um zu installieren, verstehe ich nicht, wie dir etwas in Rechnung gestellt werden konnte.
wenn die Installation verweigert wurde, kann es bei Verträgen aus dem Handel schon zu Vertragsstrafen kommen.

Aber hier sind zu wenig Informationen.
Da man nur spekulieren kann, lasse ich es lieber.

Wir wissen nicht, welche Gelder die KDG geltend machen will.
Auf jedem Widerruf steht eine klausel drauf, dass bestimmte Leistungen, die schon erbracht wurden auch in Rechnung gestellt werden können.

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weihnachtsmann
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Re: unberechtigte Forderungen -> Schufaeintrag -> Schadeners

Beitrag von weihnachtsmann »

MB-Berlin hat geschrieben: wenn die Installation verweigert wurde, kann es bei Verträgen aus dem Handel schon zu Vertragsstrafen kommen.

Aber hier sind zu wenig Informationen.
Da man nur spekulieren kann, lasse ich es lieber.

Wir wissen nicht, welche Gelder die KDG geltend machen will.
Auf jedem Widerruf steht eine klausel drauf, dass bestimmte Leistungen, die schon erbracht wurden auch in Rechnung gestellt werden können.

MB-Berlin
da der TE nicht schreibt, das er sie verweigert hätte, kann ich also davon ausgehen, das wie folgt: man macht nen Vertrag im Handel, der Techniker will nie installieren und der Kunde zahlt ne Vertragsstrafe?!
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Bubblegum
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Re: unberechtigte Forderungen -> Schufaeintrag -> Schadeners

Beitrag von Bubblegum »

Also doch Glaskugel:
Der TE schrieb
- Internetanschluss beantragt
- trotz mehrerer Aufforderungen erschien kein Techniker um den Anschluss zu schalten
- nach einigem Rumzicken hat KD tatsächlich den Widerruf schriftlich bestätigt
Nur Internetanschluss?
Man liest gerne von "erforderlichen Kabelanschluss" oder einem Filter. Könnte es demnach sein, dass es darauf hinausläft, dass
soweit so gut - aaaber: natürlich kamen weiterhin brav Rechnungen und Mahnungen, irgendwann wurde das Inkassounternehmen eingeschaltet usw... inzwischen wurde ein Mahnbescheid erstellt, dem wir logischerweise widersprochen haben
seine Ursache im nicht widerrufenen Kabelanschluss hat? Für diese Bereitstellung ist ein Techniker nicht unbedingt erforderlich, von einem Filter ist auch keine Rede bislang. Genauer gesagt vom Kabelanschluss grundsätzlich nicht.

Daher ja meine Nachfrage:
Was macht denn der Inkassodienstleister überhaupt geltend? Welche Vertragsbestätigungen gab es?
Andere Varianten gibt es auch noch, aber wie MB-Berlin schon schrieb:
Aber hier sind zu wenig Informationen.
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Kabelmensch
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Re: unberechtigte Forderungen -> Schufaeintrag -> Schadeners

Beitrag von Kabelmensch »

weihnachtsmann hat geschrieben:
MB-Berlin hat geschrieben: wenn die Installation verweigert wurde, kann es bei Verträgen aus dem Handel schon zu Vertragsstrafen kommen.

Aber hier sind zu wenig Informationen.
Da man nur spekulieren kann, lasse ich es lieber.

Wir wissen nicht, welche Gelder die KDG geltend machen will.
Auf jedem Widerruf steht eine klausel drauf, dass bestimmte Leistungen, die schon erbracht wurden auch in Rechnung gestellt werden können.

MB-Berlin
da der TE nicht schreibt, das er sie verweigert hätte, kann ich also davon ausgehen, das wie folgt: man macht nen Vertrag im Handel, der Techniker will nie installieren und der Kunde zahlt ne Vertragsstrafe?!
Ja. Durchaus möglich.
Schließlich ist das Widerrufsrecht nur eingeführt worden, damit man Zeit hat, sich ausführlich schlau zu machen - so, wie das damals im Handel der Hall war und nicht beim "Haustürdrücker". Deswegen.
Ja, kann schon sein.
kabelmensch.de
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brixmaster
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Re: unberechtigte Forderungen -> Schufaeintrag -> Schadeners

Beitrag von brixmaster »

Solange der Forderung wiedersprochen bzw unberechtigt ist und KDG diese nicht erfolgreich im Mahnverfahren gerichtlich geltend machen konnte
ist eine Übermittlung an die Schufa oder andere Auskunftstein rechtswidrig.
RTL . Und ihr Hirn schaltet ab !
weihnachtsmann
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Re: unberechtigte Forderungen -> Schufaeintrag -> Schadeners

Beitrag von weihnachtsmann »

Kabelmensch hat geschrieben: Ja. Durchaus möglich.
Schließlich ist das Widerrufsrecht nur eingeführt worden, damit man Zeit hat, sich ausführlich schlau zu machen - so, wie das damals im Handel der Hall war und nicht beim "Haustürdrücker". Deswegen.
Ja, kann schon sein.

hmm ok danke.

ich weiß schon, warum ich nie einen Vertrag im Laden abschliessen würde ( und jetzt kommt mir nicht mit dem Einkaufsbon/Vertrag von Netto und Aldi :D )