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muckenstrunz
Newbie
Beiträge: 14
Registriert: 07.03.2007, 19:21

Umzug

Beitrag von muckenstrunz »

Hallo
habe keinen zutreffenden Beitrag bei der Suche gefunden:
Ich habe seit Nov 2006 Kabelanschluss in meiner Wohnung
Werde in ca.3 Monaten umziehen.In dieser neuen Wohnung ist auch Kabelanschluss.

Jetzt zur Frage:
1.)Muss ich den Kabelanschluss nur Ummelden?

2.)Wird die Zeit von dem Vertrag mit angerechnet von der alten Wohnung?(Kann ich den Vertrag zu Ende Okt. 2008 Kündigen?)

3.)Muss ich zur Kündigung dazuschreiben,das in meiner alten Wohnung der Anschluss deaktiviert wird?

4.)In der neuen Wohnung sind 2 x Kabelanschluss,weil jetzt noch 2 Wohnungen.(Wird zu einer Wohnung)Wer muss da den einen überflüssigen Anschluss Kündigen?

Das war es erst mal,und da ich gesehen habe,das es ja einige Profis in dem Forum gibt,denke ich,das ich auch ein paar Antworten bekomme und bedanke mich schon mal im voraus!

gruß
Ehemaliges Mitglied
Fortgeschrittener
Beiträge: 111
Registriert: 29.05.2007, 23:04

Beitrag von Ehemaliges Mitglied »

1. Nein, du must Kündigen. Der Kabelanschluss ist Whg. bezogen.
2. Schon wieder nein, der neue Vertrag beginnt erneut mit 24 Mon. Laufzeit.
3. Es reicht wenn du schreibst das kein Nachmieter bekannt ist.
4. Keiner. Falls diese abgeklemmt sind, solltest du aufpassen welcher Anschluss freigeschaltet wird ;-).
So tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand auch legen mag, man trifft jeden Tag mindestens einen der aufrecht drunter durchlaufen kann!

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KD analog /KD Home /KD Digital+ /Premiere Sport inkl. Bundesliga = 38,66 €
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muckenstrunz
Newbie
Beiträge: 14
Registriert: 07.03.2007, 19:21

Beitrag von muckenstrunz »

Hallo Cheffchen,

Dann hätte ich ja ein Sonderkündigungsrecht und könnte den Vertrag dann schon endgültig Kündigen?Oder kann man mich "zwingen"wieder einen Vertrag für 24 Monate abzuschließen?

gruß
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EzraFitch
Fortgeschrittener
Beiträge: 174
Registriert: 31.08.2006, 11:10
Wohnort: Region 2

Beitrag von EzraFitch »

du kannst den anschluss ummelden, wenn du kündigst und ihn wieder neu anmelden willst, würde die bereitstellunggebühr wieder anfallen. und die kannst du sparen, also nur ummelden auf die neue adresse, wenn bankdaten alle gleich bleiben,
Xenia
Fortgeschrittener
Beiträge: 367
Registriert: 03.10.2006, 20:03
Wohnort: SDH

Beitrag von Xenia »

wenn du in deiner neuen Wohnung durch KDG versorgt werden kannst, hast du kein Sonderkündigungsrecht. Du hast ja schließlich einen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen.
Wenn in der neune Wohnung bereits ein Vertrag besteht, muss der vom Vertragsinhaber gekündigt werden. Aber immer schön an die Kündigungsfristen denken und nicht hinterher über die Termine beschweren :wink:
muckenstrunz
Newbie
Beiträge: 14
Registriert: 07.03.2007, 19:21

Beitrag von muckenstrunz »

Hallo

Das heisst also,wenn ich mich ummelde dann:

"Wird die Zeit von dem Vertrag mit angerechnet von der alten Wohnung?(Kann ich den Vertrag zu Ende Okt. 2008 Kündigen?"


gruß
Xenia
Fortgeschrittener
Beiträge: 367
Registriert: 03.10.2006, 20:03
Wohnort: SDH

Beitrag von Xenia »

kann man so pauschal nicht sagen. Was hast du denn für einen Vertrag?
muckenstrunz
Newbie
Beiträge: 14
Registriert: 07.03.2007, 19:21

Beitrag von muckenstrunz »

Hallo,

Einen ganz normalen Vertrag 16,90 € im Monat Kabel Digital!!!

gruß
Xenia
Fortgeschrittener
Beiträge: 367
Registriert: 03.10.2006, 20:03
Wohnort: SDH

Beitrag von Xenia »

dann musst du gar nichts kündigen, sondern einfach den Umzug melden
muckenstrunz
Newbie
Beiträge: 14
Registriert: 07.03.2007, 19:21

Beitrag von muckenstrunz »

Hi

was mich effektiv daran interresiert ist:

"Wird die Zeit von dem Vertrag mit angerechnet von der alten Wohnung?(Kann ich den Vertrag zu Ende Okt. 2008 Kündigen?"

gruß