Receiver nach Vertragslaufzeit zurück geben ?

In diesem Forum geht es um die HD-Festplattenreceiver (DVR) Sagemcom RCI88 320 bzw. Sagemcom RCI88 1000, Samsung SMT-C7200 und Humax HDR-4000C bzw. Humax HDR-4100C, die Vodafone Kabel Deutschland in ihren "Vodafone TV"-Produkten (ehemals TV Komfort bzw. Kabel Komfort) liefert.
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Aufnahmen auf externe Datenträger kopieren
Mit dem Sagemcom RCI88 und Samsung SMT-C7200 (sowie fast allen von Vodafone Kabel Deutschland zertifizierten Receivern) können keine Aufnahmen auf externe Datenträger verlustfrei kopiert/gesichert werden. Der Receiver eignet sich daher nicht für Archivierungen von Aufnahmen.
Wer Aufnahmen langfristig behalten (d.h. auch auf anderen Datenträgern sichern) möchte, sollte zu einem anderen (ggf. nicht zertifizierten) Receiver greifen.
minne6
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Receiver nach Vertragslaufzeit zurück geben ?

Beitrag von minne6 »

Ich habe gestern das Paket Komfort HD bestellt und eine kurze Frage an euch. Muss beim Komfort HD Paket der Receiver sagemcom rci88-320 kdg am Ende der Vertragslaufzeit bzw. bei Kündigung zurückgegeben werden oder kann man diesen behalten. Ich habe nämlich vor, bei nicht gefallen des Paketes nach 12 Monaten zum einfachen Grundanschluss für 2,90€ zu wechseln und diesen Recorder dafür zu nutzen. Ist die überhaupt möglich? Über ein paar Antworten würde ich mich freuen.
Newty
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Re: Receiver nach Vertragslaufzeit zurück geben ?

Beitrag von Newty »

Nein. Die 10,90 schließen die Miete für den Receiver mit ein, kündigst du den Vertrag (weil du z.B. auf Digital Free wechselst), geht der Receiver zurück
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minne6
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Re: Receiver nach Vertragslaufzeit zurück geben ?

Beitrag von minne6 »

Danke für deine Antwort. Ich würde allerdings 19,90€ für das Komfort HD Paket bezahlen, da ich es im Kombiangebot mit internet etc. bestellt habe. Sonst kostet es halt 22,90€ als einzelnes Paket.
chef83
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Re: Receiver nach Vertragslaufzeit zurück geben ?

Beitrag von chef83 »

Du kannst den Receiver auch nach einem Jahr kaufen für die Gebühr von 250,- €, sofern Du diesen nicht nicht zurückschickst...

Von der Theorie her solltest Du dann problemlos auf den Receiver das Digital Paket für 2,90€ buchen können.

Beim Einzelnutzer-Kabelanschluss ist das umständlicher da der gesamte Vertrag gekündigt wird und Du wieder einen neuen Anschlusspreis bezahlen musst.
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VBE-Berlin
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Re: Receiver nach Vertragslaufzeit zurück geben ?

Beitrag von VBE-Berlin »

chef83 hat geschrieben:Von der Theorie her solltest Du dann problemlos auf den Receiver das Digital Paket für 2,90€ buchen können.
Kann man nicht, da derzeit mit
minne6 hat geschrieben: Ich würde allerdings 19,90€ für das Komfort HD Paket bezahlen
ein Kabelanschluss gebucht ist.
Da muss man kündigen und könnte für 13,90 einen "normalen" Vertrag machen.
Oder den gleichen Vertrag ohne den Online-aufschlag für 17,90Euro abschließen

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Re: Receiver nach Vertragslaufzeit zurück geben ?

Beitrag von Newty »

chef83 hat geschrieben:Du kannst den Receiver auch nach einem Jahr kaufen für die Gebühr von 250,- €, sofern Du diesen nicht nicht zurückschickst...
Die Schadenersatzzahlung ist kein Kauf, was aber in dem Fall juristische Spitzfindigkeit ist.
Wenn der Komfort-Tarif nicht mehr bezogen wird, erhält der Sagemcom keinen EPG mehr!
Im 18,90 bzw 2,90€ Tarif ist das nicht der Fall
Beim Einzelnutzer-Kabelanschluss ist das umständlicher da der gesamte Vertrag gekündigt wird und Du wieder einen neuen Anschlusspreis bezahlen musst.
Nein. Kündigen ist richtig, wenn man den Hinweis abgibt, dass man weiterhin Produkte von KDG beziehen will, hat man in der Regel die Chance, ohne Anschlussgebühr Downzugraden, aber eben nur zum Ende der Vertragslaufzeit
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chef83
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Re: Receiver nach Vertragslaufzeit zurück geben ?

Beitrag von chef83 »

Wenn der Komfort-Tarif nicht mehr bezogen wird, erhält der Sagemcom keinen EPG mehr!
Sehe ich nicht so, da dass EPG über die Smartcard ausgegeben wird.
Bucht man wie oben in den Szenarien beschrieben das Signal auf hat man ganz normal EPG.
guenter24
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Re: Receiver nach Vertragslaufzeit zurück geben ?

Beitrag von guenter24 »

Newty hat geschrieben:
chef83 hat geschrieben:Du kannst den Receiver auch nach einem Jahr kaufen für die Gebühr von 250,- €, sofern Du diesen nicht nicht zurückschickst...
Die Schadenersatzzahlung ist kein Kauf, was aber in dem Fall juristische Spitzfindigkeit ist.
So spitzfindig ist das nicht.
Tatsächlich bekommt der Kunde durch die Schadensersatzahlung an KDG kein Eigentum an der Sache.
Schadensersatz wird ja bezahlt, weil die Sache verloren ging oder sonstwie abhanden gekommen ist.
Jedenfalls ist dieser Vorgang kein Kauf!
Der Kunde könnte aber nach einiger Zeit mitteilen, daß das Gerät wieder gefunden wurde und anfragen,
wie weiter verfahren werden soll.
KDG wäre nun am Zug und müsste mitteilen, ob das Gerät zurück geschickt werden soll und dann die Schadensersatzzahlung
zurück erstattet wird (evtl. mit Abzügen) oder ob der Kunde das Gerät behalten kann.
In diesem Falle hätte der Kunde nun auch Eigentum an dem Gerät.
Bitte Besitz und Eigentum nicht verwechseln!
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Re: Receiver nach Vertragslaufzeit zurück geben ?

Beitrag von Newty »

guenter24 hat geschrieben: KDG wäre nun am Zug und müsste mitteilen, ob das Gerät zurück geschickt werden soll und dann die Schadensersatzzahlung
zurück erstattet wird (evtl. mit Abzügen) oder ob der Kunde das Gerät behalten kann.
Es wird nicht dazu kommen. KDG hat zwar Handhabe, den Schadenersatz gegen den wiedergefundenen Receiver zu tauschen, aber kein Interesse, da der Wiederbeschaffungswert unter 150€ liegt (siehe ebay). Daher hat man absolut kein Interesse, da man im Zweifel eines Prozesses verlieren und damit auch gleichzeitig erwiesen wäre, dass kein Schaden in Höhe von 250€ entstanden ist.
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guenter24
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Re: Receiver nach Vertragslaufzeit zurück geben ?

Beitrag von guenter24 »

Newty hat geschrieben:
guenter24 hat geschrieben: KDG wäre nun am Zug und müsste mitteilen, ob das Gerät zurück geschickt werden soll und dann die Schadensersatzzahlung
zurück erstattet wird (evtl. mit Abzügen) oder ob der Kunde das Gerät behalten kann.
Es wird nicht dazu kommen. KDG hat zwar Handhabe, den Schadenersatz gegen den wiedergefundenen Receiver zu tauschen, aber kein Interesse, da der Wiederbeschaffungswert unter 150€ liegt (siehe ebay). Daher hat man absolut kein Interesse, da man im Zweifel eines Prozesses verlieren und damit auch gleichzeitig erwiesen wäre, dass kein Schaden in Höhe von 250€ entstanden ist.
Vermute ich auch, aber dennoch hat der "Käufer" kein Eigentum. :kaffee:
Mach jetzt aber wenig Sinn, deswegen hier weiter zu diskutieren! :wink:
Außerdem kann man für 250,-€ auch legal ein gutes Gerät bekommen.