Was bedeutet "Rückkanal einmessen" für mich genau?

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apex
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Was bedeutet "Rückkanal einmessen" für mich genau?

Beitrag von apex »

Hallo zusammen!

Ich ziehe bald in eine neue Wohnung und möchte dort mein gewohntes, schnelles Internet über TV-Kabel weiter haben. Nun ist dort jedoch dies nicht so einfach möglich wie erhofft. Vom Support erhielt ich folgende Antwort:
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Leider ist dies derzeit nicht möglich, da Ihr Haus zwar an unserem Kabelnetz angeschlossen ist, aber der technisch benötigte Rückkanal fehlt.

Nach unseren Unterlagen könnte das Hausverteilnetz mit einem Rückkanal ausgestattet werden. Für die Einmessung des Rückkanals benötigen wir allerdings einen Auftrag von Ihrer Hausverwaltung bzw. des Hauseigentümers.
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Da stellt sich mir jetzt die Frage, was ich mir darunter vorzustellen habe. Meinen bisherigen Recherchen nach sollte hier ein neuer Verstärker im Keller und eine 3-Loch-Dose in meiner Wohnung ausreichen. Liege ich damit richtig oder sind hier doch größere Umbaumaßnahmen oder gar ein Loch im Keller für ein neues Kabel nötig?

Und trägt hierbei das Kabelunternehmen die Kosten? Falls nicht wie hoch währen diese etwa?

Diese Informationen würden mir doch deutlich weiter helfen den Kabelanschluss meiner Hausverwaltung schmackhaft zu machen. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen :)

Viele Grüße,
apex
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Anudeath
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Re: Was bedeutet "Rückkanal einmessen" für mich genau?

Beitrag von Anudeath »

sry, für doppelpost ... Explorer will net so recht :)
Zuletzt geändert von Anudeath am 05.01.2012, 08:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Anudeath
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Re: Was bedeutet "Rückkanal einmessen" für mich genau?

Beitrag von Anudeath »

Wenn die Hausverwaltung eine s.g. MMG (Multimedia-Gestattung) unterschreibt wird die Aufrüstung durch KDG erfolgen und es entstehen im Normalfall keine Kosten für dich oder die HV, leider kann ich dir nicht genau sagen was direkt gemacht werden muss, da dies erst durch einen Techniker gepfüft werden muss.

So wie du es beschreibst wird die Hausverkabelung der neue Adresse noch nicht durch KDG betreut. Deshalb ist wohl eine MMG erforderlich.

Falls du es genau wissen willst hilft nur ein Anruf beim Service :)
apex
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Re: Was bedeutet "Rückkanal einmessen" für mich genau?

Beitrag von apex »

Danke für deine Antwort Anudeath!

Wenn nun so eine Multimedia-Gestattung auch keine Kosten für meine Hausverwaltung erzeugt, hebt doch meine Hoffnungen diese überzeugen zu können den Techniker in das Haus zu lassen :)

Viele Grüße,
apex
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Nibelungen
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Re: Was bedeutet "Rückkanal einmessen" für mich genau?

Beitrag von Nibelungen »

Also wenn große Sachen nötig wären: Trotz Multimediagestattung werden keine kostenpflichtigen Dinge einfach so gemacht - dazu muß die Hausverwaltung trotzdem zustimmen.
Meines Wissens werden auch nicht einfach so mal eben Kabel durchs Treppenhaus umsonst nach oben verlegt - also bauliche Dinge gemacht. Auch dazu bräuchts ne extra Zustimmung durch die Hausverwaltung.

Das nur deshalb, damit die Hausverwaltung keine Angst kriegt mit der Genehmigung passiert wer weiß was. Evtl. hilft das auch, Gemüter zu beruhigen.

Im besten Fall sind eben so ein Verstärker und ne neue Dose nötig - die wird dann auch nur bei Dir gesetzt. Nur wer bestellt bekommt die. So haben andere Mieter ihre "Ruhe".
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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Anudeath
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Re: Was bedeutet "Rückkanal einmessen" für mich genau?

Beitrag von Anudeath »

Nibelungen hat geschrieben:Also wenn große Sachen nötig wären: Trotz Multimediagestattung werden keine kostenpflichtigen Dinge einfach so gemacht - dazu muß die Hausverwaltung trotzdem zustimmen.
Meines Wissens werden auch nicht einfach so mal eben Kabel durchs Treppenhaus umsonst nach oben verlegt - also bauliche Dinge gemacht. Auch dazu bräuchts ne extra Zustimmung durch die Hausverwaltung.

Das nur deshalb, damit die Hausverwaltung keine Angst kriegt mit der Genehmigung passiert wer weiß was. Evtl. hilft das auch, Gemüter zu beruhigen.

Im besten Fall sind eben so ein Verstärker und ne neue Dose nötig - die wird dann auch nur bei Dir gesetzt. Nur wer bestellt bekommt die. So haben andere Mieter ihre "Ruhe".
Also dazu wäre zu sagen, dass die Umbaumaßnahmen durch die MMG generell genemigt werden. Mit der MMG wird die Umrüstung ja auch für zukünftige Mieter genemigt.

Einzige Ausnahme ist die MMG-Light. Diese wird nur für einen Mieter erteilt. Bedeutet: Jeder Neukunde muss wieder bei der HV fragen ob er darf.

Die Installation einer ggf. notwendigen neuen Leitung wird ebenfalls Kostenlos gemacht. Diese wird meist in Leerrohren oder alten Kaminschächten untergebracht.
Aber du hast Recht: KDG wird nie wild Kabel aufputz durch den Hausflur legen. Wobei: schwarze Schafe unter den Technikern gibt es immer :twisted: