robert_s hat geschrieben:DerSarde hat geschrieben:DarkStar hat geschrieben:UM hat damit übrigens keine Probleme "unterschlagene" Vodafone Hardware freizuschalten.
Inwiefern handelt UM dann in einer Grauzone? Die Dinger gehören ja immer noch Vodafone, die könnten sie theoretisch also einfordern.
Woher soll UM denn wissen, bei welchem anderen Kabelanbieter diese MAC-Adresse bereits registriert ist? Oder tauschen die die untereinander als "Rechtshilfe" aus?
UM könnte es wissen, weil die Boxen spezielle MAC-Adress-Ranges haben...
Aber ansonsten handelt UM auch in keiner Grauzone, wenn sie ein unterschlagenes Gerät freischalten...
Genauso wenig wie VF in einer Grauzone handelt, ein unterschlagenes Gerät NICHT freizuschalten...
Unterschlagene Geräte sind nunmal NICHT im Kundeneigentum, ergo kann der Kunde gegenüber dem Anbieter keinerlei Forderungen auf Freischaltung seines EIGENTUMS stellen, weil die unterschlagenen Geräte halt nicht KundenEIGENTUM sind.
Es steht daher dem Anbieter völlig frei, ob er a) die Geräte trotzdem freischaltet [und der Kunde ggfs. das Problem mit der Rückforderung durch den Eigentümer hat] -oder- b) die Geräte nicht freischaltet [und der Kunde einen teuren Briefbeschwerer hat].
Denn rein rechtlich gesehen kann der Kunde für fremdes Eigentum keine Freischaltung einfordern...
By the way: Mich würde interessieren, wie Anbieter wie routermiete.de sicherstellen, dass das Gerät, welches vom 1. Kunden zurückkommt, sauber beim 2. Kunden aktiviert werden kann.
VF müsste ja das alte Gerät im System vom 1. Kunden löschen und dem 2. Kunden zuordnen...