Lutze hat geschrieben:reneromann hat geschrieben:Er darf davon ausgehen, dass der PA ordnungsgemäß ausgeführt wurde - nur wenn gar kein PA da ist, darf bzw. muss der Techniker die Installation verweigern (da er sich andernfalls bei einem Schadensereignis haftbar machen würde).
Du behauptest doch immer das ein PA mit Erdung vorhanden sein muss. Desweiteren ist es laut dir nicht verpflichtend einen Erder nachzurüsten wenn die Anlage aus z.B. 1975 stammt.
Richtig und Richtig. In einer Altinstallation muss kein Erder nachgerüstet werden, sofern keine Änderungen vorgenommen werden (-> "Bestandsschutz") - wenn jedoch nach dem Umstelldatum in den 80ern eine PA erstellt wurde, muss diese auch geerdet sein. Und m.W. hat man selbst damals keine PA ohne Erder erstellt, auch wenn man damals z.T. statt separaten Erdern noch das Wassernetz genutzt hat.
Wie stellt der Techniker denn dann fest das es einen Erder gibt und er montieren darf? Es wird auch vor der Anschlußerstellung nicht erfragt. Er sieht eine PA Schiene an der Elektroverteilung und alles ist gut.
Richtig - wenn er eine PA sieht, darf er sich dran klemmen. Er darf darauf vertrauen, dass die PA zum Errichtungszeitpunkt ordentlich ausgeführt wurde.
Dementsprechend kann sich der Techniker auch an eine PA anklemmen, die im Zweifel nicht geerdet ist - er muss selbst keine Messung über die Funktionsfähigkeit der PA vornehmen, dafür ist der Anlageneigentümer (eigentlich sogar der Errichter, der dürfte aber irgendwann raus sein, weil auch die Gewährleistungsansprüche bei verdeckten Mangeln verjähren) zustädig. Ebenso ist der Anlageneigentümer übrigens laut VDE auch verpflichtet, seine Anlage regelmäßig auf korrekte Funktion zu prüfen oder prüfen zu lassen...
Eigentlich müsstest du jetzt sagen das entweder der Techniker oder Vodafone seinen Job nicht richtig macht. Ich schaue jetzt nicht nach ob irgendwo in den AGB etwas davon steht, das macht kein Kunde zumal die meisten auch wenn sie es lesen würden nicht wüssten was es bedeutet.
Nochmal: Der Techniker von VF darf ggfs. keinen PA erstellen (außer er ist eine Elektrofachkraft) - jedoch darf der Techniker davon ausgehen, dass eine bestehende PA den heutigen Anforderungen der Technik genügt.
Der Anlagenbetreiber hat nach VDE die Pflicht (i.d.R. auch nach TAB des jeweiligen Netzbetreibers!), seine Anlage regelmäßig zu kontrollieren - dazu gehört auch, dass ein PA auf Funktionsfähigkeit getestet wird. Sollte der PA oder die Erdnung nicht mehr den (damaligen) Anforderungen genügen, bspw. weil der Erdungswiderstand zu hoch ist (kann passieren, wenn der Erder korrodiert ist und/oder wenn das Wasserleitungsnetz als "Erder" missbraucht wurde, der Wassernetzbetreiber aber die Metall- gegen Plastikrohre getauscht hat), muss der Anlageneigentümer die Anlage wieder instand setzen (lassen) [ähnlich wie bei einem "alten" PKW - dieser muss auch die "damaligen" Normen einhalten, wenn er es nicht macht, muss der Eigentümer des PKW reparieren lassen].