Rechtsfrage: Wer zahlt die Anschlussdose?

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Simba76

Rechtsfrage: Wer zahlt die Anschlussdose?

Beitrag von Simba76 »

Hallo,

Wir wohnen in einem Haus mit mehreren Mietparteien und zahlen ca. 13 € für den analogen KDG Anschluss.

ich habe mich schon darüber informiert, dass der Vermieter nicht für die Anschaffung eines Receivers herangezogen werden kann.

Wie sieht es allerdings mit den Kosten für eine neue Unterputzdose aus, wenn die alte Dose nicht den Voraussetzungen für den digitalen Anschluss entspricht? In diesem Falle 20,32 €.

Und was wäre gewesen, wenn KDG im Auftrage meines Vermieters den Anschluss, sprich: die Anschlussdose, ausgewechselt hätte? Wären mir diese Kosten seitens meines Vermieters in Rechnung gestellt werden?

Wichtig wäre mir, ob es evtl. Grundsatzurteile oder dergleichen darüber gibt.
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VBE-Berlin
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Re: Rechtsfrage: Wer zahlt die Anschlussdose?

Beitrag von VBE-Berlin »

Hallo,

die Frage kann man so nicht beantworten.

Wenn der Vertrag für das analoge Kabelfernsehen vom Vermieter abgeschlossen ist, ist er der Ansprechpartner. die neue Dose würde dann normalerweise von ihm bereitgestellt werden, da Teil der Mietsache.

Ist Kabeldeutschland Anlagenbetreiber(NE4-Betreiber) und die Abrechnung erfolgt über den Vermieter oder in Einzelverträgen der Mieter mit der KDG, dann hätte die KDG die Dose gewechselt.

In beiden Fällen hätte man das aber VOR eigenen Baumaßnahmen absprechen müssen.
Rückwirkend wird die Auslagen wohl keiner übernehmen.
Im Gegenteil, wenn an der Anlage rumgewerkelt wurde und jetzt Störungen bei den anderen sind, kannst Du diese Kosten auch noch übernehmen.

MB-Berlin
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