telefonischer Vertragsabschluss gültig?

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annalisa
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telefonischer Vertragsabschluss gültig?

Beitrag von annalisa »

Hallo,
ich habe im Jahr 2007 telefonisch einen Vertrag mit KD abgeschlossen, damit ich die "normalen" Fernsehprogramme empfangen kann. Da ich selten TV schaue und mir die Kosten zu hoch waren, besann ich mich eines Besseren und rief erneut dort an und kündigte das Ganze wieder. KD teilte mir mit, dass sie diese Kündigung nicht annehmen und mein Vertrag bindend sei. Ich habe aus Frust dann nach den ersten Rechnungen Einspruch eingelegt. Achja, den Reciever, den ich angeblich brauchte (und zahlen sollte), habe ich nie erhalten. Die Programme konnte ich dann komischerweise ohne Reciever weiterhin empfangen. Nun, nach 2 Jahren (ich wohne seit einem Jahr in einer anderen Wohnung) habe ich von einer Inkassogesellschaft eine Rechnung über 600 Euro bekommen.
Meine Frage: Kann man am Telefon überhaupt Verträge abschließen? Ist ein Vertrag nicht NUR rechtskräftig, wenn man ihn auf Papier unterschrieben hat??????
Wer kann mir helfen?
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soundclub
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Re: telefonischer Vertragsabschluss gültig?

Beitrag von soundclub »

auch ein telefonisch abgeschlossener vertrag ist rechtskräftig,
laut telekommunikation fernabsatz gesetzt httest du nach auftragsbestätigung (welche du ja per post bekommen hast) binnen 14 wiederrufen müssen
wenn das nicht passiert, dann läuft der vertrag auf die geforderte laufzeit weiter

steht in der auftragsbeschreibung auch ein receiver?
mfg

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Nibelungen
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Re: telefonischer Vertragsabschluss gültig?

Beitrag von Nibelungen »

Kündigung hättest Du schriftlich machen müssen. Ich glaube sogar die muss schriftlich vorliegen. Und einfach die Abbuchungen stornieren geht auch nicht. Wenn eine schriftliche Kündigung vorliegt - und ne Bestätigung wann genau Schluß ist - und danach wird immer noch abgebucht - dann könnten wir drüber reden, aber nicht einfach so. Also gehen tuts, aber Ärger ist vorprogrammiert.

Was Du geguggt hast war Analog-Fernsehen - dazu brauchts keinen Receiver. Der Receiver ist für digitalen Empfang (neben den "normalen" Sendern ist da z.B. von ARD & ZDF ein ganzer Satz Programme dabei, etwa ZDF Theaterkanal und sowas).

Wenn in der Auftragsbestätigung (von damals) ein Receiver drinsteht - dann hast Du ein Problem. Dann ist der bei KDG im System drin - und Du mußt ihn zurückschicken. Wenn Du ihn aber nicht hast kannst Du ihn nicht zurückschicken --> kostet was.

Puh - einen Vertrag mündlich zu kündigen und hoffen dass alles gut geht... mutig mutig *gg*.
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soundclub
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Re: telefonischer Vertragsabschluss gültig?

Beitrag von soundclub »

musig mustig?
mh ... ich sag mal das es dumm ist und leichtgläubig
ich wette auch das wenn du telefonisch kündigen wolltest dir der mitarbeiter gesagt hat das dies nur schriftlich geht
kein mitarbeiter würde dies so annehmen
mfg

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Nibelungen
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Re: telefonischer Vertragsabschluss gültig?

Beitrag von Nibelungen »

soundclub hat geschrieben:musig mustig?
mh ... ich sag mal das es dumm ist und leichtgläubig
Ich wollte jetzt nicht ganz so direkt sein *gggg*. Ich würde selbst niemals irgendwas telefonisch kündigen - ich schließe ja auch nur sehr selten was telefonisch ab ("nie" kann ich nicht sagen, aber ist ewig her dass ich das gemacht hab). Ich bin da noch so herrlich altmodisch *gg*.
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Re: telefonischer Vertragsabschluss gültig?

Beitrag von soundclub »

es ist nichts falsch daran telefonisch abzuschließen
wenn man aber nie ein blick in die agb wirft oder die wiederrufsbedingungen liest...
selbst schuld sag ich dazu

bzw:

:fingerzeig: :fingerzeig: :fingerzeig: :fingerzeig: :fingerzeig: :fingerzeig: :fingerzeig:
mfg

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Balu
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Re: telefonischer Vertragsabschluss gültig?

Beitrag von Balu »

annalisa hat geschrieben: Die Programme konnte ich dann komischerweise ohne Reciever weiterhin empfangen.
Diesen Satz deute ich so das du vorher schwarz geguckt hast und nach deiner "Kündigung" weiter genutzt hast.