Ab wann gilt Fernabsatzgesetz ?

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STRYKER
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Ab wann gilt Fernabsatzgesetz ?

Beitrag von STRYKER »

Hallo

Ich überlege zu Kabel Deutschland zu wechseln. Nun würde ich gerne eine Hintertür offen wissen denn die Meldungen hier über Kabel Deutschland stimmen nicht gerade optimistisch.
Bis jetzt war ich der Meinung das man bei einer Online Bestellung nach erhalt der Ware das Recht hat innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Nun steht aber bei Kabel Deutschland folgender Wortlaut.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen formlos per Brief, Fax oder E-Mail widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Eingang dieses Vertrages bei der Kabelgesellschaft. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Postanschrift: Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH & Co. KG., Kundenservice, 99116 Erfurt.
Hier heißt es also das die Frist schon mit Vertragsabschluss beginnt ohne das man die eigentliche Leistung gesehen hat. Ist das so überhaupt zulässig ?
Gruß
STRYKER
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Bubblegum
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Re: Ab wann gilt Fernabsatzgesetz ?

Beitrag von Bubblegum »

Das Fernabsatzgesetz gar nicht mehr, aufgegangen im BGB.


Die Frist gem. BGB §312d in Vbdg. §355 beginnt mit Aushändigung der Widerrufsbelehrung - diese ist Bestandteil der Auftragsbestätigung, die KDG bei der Vertragsannahme versendet.

Da zusätzlich die rechtzeitige Absendung ausreicht für die Rückgabe von Ausstattung und Geräte darf die Frist auch gar nicht vorher beginnen. (imho)
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STRYKER
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Re: Ab wann gilt Fernabsatzgesetz ?

Beitrag von STRYKER »

Danke für die schnelle Antwort aber das hat sich bei mir dann wohl eh erledigt. Ich hatte am Do. Abend bestellt und jetzt am Montag soll der Techniker schon kommen und das schalten. Wenn dem so ist habe ich also noch genug Zeit zum testen und widerrufen. ;)
Gruß
STRYKER
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Kabelmensch
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Re: Ab wann gilt Fernabsatzgesetz ?

Beitrag von Kabelmensch »

STRYKER hat geschrieben:Danke für die schnelle Antwort aber das hat sich bei mir dann wohl eh erledigt. Ich hatte am Do. Abend bestellt und jetzt am Montag soll der Techniker schon kommen und das schalten. Wenn dem so ist habe ich also noch genug Zeit zum testen und widerrufen. ;)
Lies Dir jetzt am Wochenende das Bürgerliche Gesetzbuch, Regelungen zum Fernabsatzrecht nochmal gaaaaaaaaaanz genau durch. (Das Fernabsatzgesetz existiert seit 7 [in Worten: sieben!!] Jahren nicht mehr). Studiere ganz genau, bis Du die Stelle findest, an der steht: das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn mit Zustimmung des Kunden mit der Ausführung einer personalisierten Diensleistung begonnen wurde (steht nicht wörtlich so, aber sinngemäß). Dies bedeutet für Dich: Sobald übermorgen der Techniker die Installation beginnt, ist - da Dein Internetzugung eine auf Dich personalisierte Diensleistung ist - Dein Widerrufsrecht erloschen.
Das ist Gesetz.
Deswegen steht ja auch in der Widerrufsbelehrung (etwas tiefer, als die von Dir zitierte Stelle): "Bitte beachten Sie, dass Ihr Widerrufsrecht vorzeitig erlischt, wenn ..."
kabelmensch.de