Frage zur Kündigungsfrist

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Dreamer
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Frage zur Kündigungsfrist

Beitrag von Dreamer »

Guten Tag,

ich habe eine Frage zur Kündigungsfrist: Die Verträge von Kabel Deutschland scheinen ja eine Mindestlaufzeit von 12 Monate zu haben aber nach dieser Mindestlaufzeit dürfte es doch möglich sein innerhalb der 4 Wochen die im Vertrag stehen zu kündigen?

Konkret: Paket Comfort für das Paket Internet/Phone. Abschluss: November 2007. Der Vertrag läuft also schon ein Jahr. Nachdem ich nun ein empörendes Gespräch mit den Kundendienst hatte wo mir gesagt wurde, der Vertrag würde sich erst zum Ende des Jahres kündigen lassen und ich meinte im Vertrag steht das anders drin und das wäre wohl eine unverschämtheit und die Dame dann einfach auflegte, will ich mir lieber "inoffizielle" Hilfe holen. Was soll man schließlich vom kostenpflichtigen Kundendienst halte wo man ewig wartet. nicht ernst genommen wird und dann auch noch einfach aufgelegt wird...

Also, meine Frage ist: Kündigung dürfte innerhalb 4 Wochen möglich sein (so stehts im Vertrag, hab ich nachgeschaut) und nicht erst wie der Kundendienst behauptete zum Ende des Jahres? Gibt es überhaupt Verträge bei KabelDeutschland die nur jährlich gekündigt werden können nachdem die Mindestlaufzeit bereits erfüllt wurde?

Vielen Dank,

Dreamer
SODA-MAX
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Re: Frage zur Kündigungsfrist

Beitrag von SODA-MAX »

du beziehst dich warscheinlich auf folgenden pasus aus den AGB`s:
10.2.
Verträge mit unbestimmter Laufzeit können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende
gekündigt werden.
und das ist falsch. dein vertrag läuft immer auf eine bestimmt zeit. das ist in dem fall die MVLZ von 12 monaten und verlängert sich jeweils um 12 monate wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird.

was bedeutet das? dein vertrag ist auf 12 monate bestimmt und somit nur mit einer frist von 6 wochen zum ende der VLZ/MVLZ zu kündigen.

auszug aus der AGB:
5 vertragsdauer/kündigung
Ein Vertrag Kabel Anschluss Service kommt nur in Verbindung mit einem Vertrag Kabel
Anschluss HAUS Mehrnutzer zustande. Wird für den Kabel Anschluss HAUS eine Laufzeit verein-
bart, so gilt diese auch für den Kabel Anschluss Service. Wird für den Kabel Anschluss HAUS
keine Laufzeit vereinbart, so ist die Mindestvertragslaufzeit für den Kabel Anschluss Service
zwölf Monate. Der Vertrag Kabel Anschluss Service verlängert sich jeweils um weitere zwölf
Monate, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf der Mindestvertrags-
laufzeit gekündigt wird.
ich hoffe das konnte deine frage beantworten

LG
Matthias
Dreamer
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Re: Frage zur Kündigungsfrist

Beitrag von Dreamer »

Danke für die Antwort...

hmm, wenn es so ist wie ichs verstehe ist es echt eine Frechheit.

Du hast Recht ich beziehe mich auf den Ausschnit aus den AGB's den du zitiert hast. Eigentlich kann man sagen, dass eine viele Kunden auf grund dieses Ausschnits der AGB annehmen würden, der Vertrag sei jederzeit möglich zu kündigen, wenn es defacto gar nicht so ist? Ich hätte meinen Vertrag als unbegrenzten Vertrag angesehen sobald die 12 Monate Mindestvertragslaufzeit abgelaufen waren. Kann man hier eigentlich schon von Irreführung sprechen? ^^

So, wie ich es jetzrt verstanden habe, ist es so:

Mindestlaufzeit 12 Monate. Da diese abgelaufen ist, wurde die Mindestlaufzeit auf weitere 12 Monate verlängert und kann daher vorher nicht gekündigt werden. Ist das so richtig?

Bei deinen weiteren Zitat, "5 vertragsdauer/kündigung", bin ich ehrlich gesagt nicht mitgekommen. Ich habe zwar den Inhalt verstanden, der so wie ich es sehe vorsichtig formuliert eher auf einseitige Kundenbenachteiligung hinausläuft, da automatisch die längste Vertragslaufzeit angenommen wird. Was ich aber nicht verstanden habe ist was das jetzt genau mit mir zu tun hat?

Unabhängig davon ist für mich die zentrale Botschaft grade die:
Mindestlaufzeit 12 Monate. Da diese abgelaufen ist, wurde die Mindestlaufzeit auf weitere 12 Monate verlängert und kann daher vorher nicht gekündigt werden.

Und hier nochmal die Frage, habe ich das so richtig verstanden?


Nochmal danke für die Antwort Soda,
Gruß,
Dreams
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VBE-Berlin
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Re: Frage zur Kündigungsfrist

Beitrag von VBE-Berlin »

Dreamer hat geschrieben:Unabhängig davon ist für mich die zentrale Botschaft grade die:
Mindestlaufzeit 12 Monate. Da diese abgelaufen ist, wurde die Mindestlaufzeit auf weitere 12 Monate verlängert und kann daher vorher nicht gekündigt werden.

Und hier nochmal die Frage, habe ich das so richtig verstanden?
Ja, hast Du.
Falls bei der Vertragssbschluss/letzter Vertragsänderung noch 4 Wochen Kündigungsgsfrist zum Ende der VLZ waren, gilt das aber selbstverständlich auch noch.

MB-Berlin
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SODA-MAX
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Re: Frage zur Kündigungsfrist

Beitrag von SODA-MAX »

also ob man da von ireführung sprechen kann weiß ich nicht. ich glaube es nicht.
ich sag es mal so. egal wo dir einen vertrag machen lässt. ob jetzt nun bei KDG bei vodafone oder sonnst irgendwo. du hast immer eine MVLZ und wenn der vertrag nicht innerhalb der frist gekündigt wird, läuft er 12 monate weiter.

ist sogar bei versicherungen so. ich man wird sogar bei vertragsabschluss drauf hingewiesen. ich sag es mal so. wer lesen kann ist klar im vorteil. nicht persöhnlich nehmen. nur man sollte wirklich vorher alles genau nachlesen was man unterschreibt.

mit dem pasus aus den AGB mit punkt5 weiß ich selber nicht so genau ob der überhaupt richtig ist.

folgendes steht in den AGB drin:
10.1. Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit Erhalt der
Auftragsbestätigung von Kabel Deutschland, spätestens jedoch mit Leistungserbringung. Der
Vertrag ist für beide Vertragspartner erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ordentlich
kündbar. Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen
Auftrag oder den dazugehörigen LB/PL, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
ich weiß nicht was LB/PL bedeutet. daher finde ich auch nichts wo direkt drin steht wie die kündigungsfrist ist.
halt nur den punkt 5 aus dem kabel anschluss service.
ich weiß aber halt das die kündigsfrist 6 wochen ist zum VLZ-Ende.

aber du hast es richtig verstanden.

du hast eine MVLZ von 12 monaten und wenn du nicht rechtzeitig kündigt verlängert sich ein vertrag um die MVLZ. also wieder um 12 monate.

wie schon geschrieben. ist eigendlich branchenüblich.

falls du noch fragen haben solltest,frag einfach ;)

edit: wie MB-Berlin sagt

falls du jetzt nen alten vertrag hättest wo du natürlich eine kündigungsfrist von 4 wochen hast dann gilt dies natürlich. aber dein vertrag ist ja von 2007 oder? da dürften die verträge schon mit 6 wochen gewesen sein.

LG
Matthias
ThomasS
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Re: Frage zur Kündigungsfrist

Beitrag von ThomasS »

SODA-MAX hat geschrieben:also ob man da von ireführung sprechen kann weiß ich nicht. ich glaube es nicht.
ich sag es mal so. egal wo dir einen vertrag machen lässt. ob jetzt nun bei KDG bei vodafone oder sonnst irgendwo. du hast immer eine MVLZ und wenn der vertrag nicht innerhalb der frist gekündigt wird, läuft er 12 monate weiter.
Hallo!

Das stimmt nicht ganz - bei Alice z.B. kannst Du immer vier Wochen zum Monatsende kündigen. Wenn Du ein vergünstigtes Neukundenangebot annehmen willst, bei dem der Anbieter in den ersten Monaten draufzahlt, hast Du natürlich eine MVLZ, nach (einmaligem) Ablauf dieser gelten aber wieder die vier Wochen zum Monatsende.

Von Mobilfunkanbietern kenne ich es auch eher so, dass man ein "Treuegeschenk" (z.B. neue Hardware) bekommt, wenn man bereit ist, nochmal eine neue MVLZ einzugehen. Dass der Vertrag sich bei KD automatisch um 12 Monate verlängert, ohne dass der Kunde was davon hat, ist in der Tat eine Benachteiligung, die man i.d.R. erst auf den zweiten Blick erkennt und die es bei einigen Anbietern so nicht gibt. Muss sich halt jeder bei Abschluss selbst überlegen, ob die Vorteile von KD (Geschwindigkeitsversprechen, geringe monatliche Kosten) das aus seiner Sicht aufwiegen.

Beste Grüße /ThomasS
SODA-MAX
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Re: Frage zur Kündigungsfrist

Beitrag von SODA-MAX »

sicherlich hast du bei alice eine kündigsfrist von 4 wochen zum monatsende. aber das steht ja auch in ihren verträgen so drin.
und klar bei mobilfunkanbietern bekommt eine neue MVLZ wenn man ein neues handy nimmt. und wenn nicht dann hat man nur 12 monate VLZ. da hast du recht.

wenn jemand immer ein neues angebot haben möchte und immer bevorzug werden möchte dann kann er ja immer nach der MVLZ kündigen und den vertrag auslaufen lassen und sich danach wieder neu anmelden. sicherlich hat niemand was zu verschenken. nur muss ich wieder sagen. lohnt sich das? der aufwand? ein paar woche ohne internet und eventuell ohne telefon?

und ich muss es so sagen. ist man als bestandskunde nicht überall benachteiligt? sogar bei einer versicherung. wenn du deine autoversicherung nicht rechtzeitig wechselst oder mit dem vertreter redest, bekommst du auch keine vergünstigungen. sicherlich muss immer der kunde am ende immer ankommen. nur so ist es leider nun mal so.

und du als bestandskunde warst ja auch mal neukunde und konntest von den neukundenkonditionen profitieren.

aber das hat ja jetzt nichts mit kündigsfristen usw zu tun ;) :grin:

LG
Matthias
ThomasS
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Re: Frage zur Kündigungsfrist

Beitrag von ThomasS »

SODA-MAX hat geschrieben:sicherlich hast du bei alice eine kündigsfrist von 4 wochen zum monatsende. aber das steht ja auch in ihren verträgen so drin.
Ja, klar. Ich meinte ja auch nur, dass die Aussage "ist eh bei allen Anbietern so" nicht stimmt.
SODA-MAX hat geschrieben: wenn jemand immer ein neues angebot haben möchte und immer bevorzug werden möchte dann kann er ja immer nach der MVLZ kündigen und den vertrag auslaufen lassen und sich danach wieder neu anmelden. sicherlich hat niemand was zu verschenken. nur muss ich wieder sagen. lohnt sich das? der aufwand? ein paar woche ohne internet und eventuell ohne telefon?
In den letzten Jahren sind die Kosten für Highspeed-Internet nunmal sehr stark gefallen, da hat es nicht unbedingt was mit "bevorzugt werden wollen" zu tun, wenn man nicht einen Tarif zahlen will, der vor ein paar Jahren aktuell war. Dass bestimmte Anbieter einem einen Umstieg auf neue Tarife (damit meine ich jetzt nicht spezielle Neukunden-Lockangebote à la x Monate kostenlos) nur durch den von Dir beschriebenen Aufwand ermöglichen, ist da traurig genug.
SODA-MAX hat geschrieben: und ich muss es so sagen. ist man als bestandskunde nicht überall benachteiligt? sogar bei einer versicherung. wenn du deine autoversicherung nicht rechtzeitig wechselst oder mit dem vertreter redest, bekommst du auch keine vergünstigungen. sicherlich muss immer der kunde am ende immer ankommen. nur so ist es leider nun mal so.
Ich kenne das bei Autoversicherungen eher so, dass man als Bestandskunde Vorteile hat (Stichwort Schadenfreiheitsrabatt). Mag bei Deiner aber anderes sein, vielleicht war sie dafür ja am Anfang besonders billig...

Beste Grüße /ThomasS
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Kabelmensch
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Re: Frage zur Kündigungsfrist

Beitrag von Kabelmensch »

Dreamer hat geschrieben:Guten Tag,

ich habe eine Frage zur Kündigungsfrist: Die Verträge von Kabel Deutschland scheinen ja eine Mindestlaufzeit von 12 Monate zu haben aber nach dieser Mindestlaufzeit dürfte es doch möglich sein innerhalb der 4 Wochen die im Vertrag stehen zu kündigen?
Hmmmm ...
Unter bestimmten Bedingungen ...
Es gab mal Verträge, die waren nach der MVLZ monatlich kündbar. Ob Deiner hier (noch) mit dabei ist, kann ich so aussm Kopf nicht sagen - 2007 ist lange her ;-) Du müßtest ja aber die für Dich geltenden AGB damals mit zugeschickt bekommen haben - sieh da doch mal rein. Oder Du hast noch ein altes Prospekt.
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Nibelungen
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Re: Frage zur Kündigungsfrist

Beitrag von Nibelungen »

Wenn Du ganz sicher gehen willst - kündige jetzt schon. Du kriegst ne Bestätigung mit genauem Enddatum - und kannst Dich dann rechtzeitig neu orientieren.
Wird durchaus öfter gemacht - ganz Krasse kündigen gleich nach Abschluß *gg* (wenn die Widerrufsfrist rum ist) - andere kündigen ein paar Monate vor Ablauf der MLVZ (da gehör ich dazu). Dann gibts noch die, die eine Woche vor Ablauf des letzten Kündigungstermins hastig ein Einschreiben machen - und die, die es verpennen *gg*.
Such Dir raus wo Du dazu gehören willst.

Bei Handyverträgen muß man auch schon mal 3 Monate vor Ablauf der MLVZ kündigen - bei KD sinds 6 Wochen.
Wenn man bei Handyverträgen gar nichts macht verlängert sich der Vertrag gleich mal 12 Monate ohne Zusatzbeigabe. Auch da muß ich als Kunde in den Laden gehen (oder online) und mir ein Verlängerungsangebot greifen.

Versicherungen:
Schadensfreiheitsrabatt gibts natürlich bei Autos - aber das ist unabhängig davon bei welcher Firma Du versuchert bist. Zusätzlich gibts noch die Versicherungsbedingungen die Du nutzt. Wenn Du Dich nicht meldest dann läuft ein ewig alter Vertrag weiter, Schadensfreiheitsrabatt geht runter - sonst nichts. Oft gibts aber neuere Verträge, mit anderen Bedingungen - und die sind oft auch billiger. Aber auch da mußt Du als Kunde beim Vertreter klingeln (und gucken ob Du davon nen Vorteil hast - manchmal ist ein Altvertrag sinnvoller, etwa wenn man noch nen Schadensfall drinhat der heutzutage "keiner" mehr mit drin hat usw).
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.