Kündigung durch KD, da neuer Vertrag mit dem Vermieter?

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chris193
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Kündigung durch KD, da neuer Vertrag mit dem Vermieter?

Beitrag von chris193 »

Hallo, mein 1. Posting in diesem Forum ist sogleich eine Frage.

Wir sind Kunde bei Kabel Deutschland, seitdem wir nun schon ca. 1,5 Jahre in dieser Wohnung wohnen. Vorher auch schon, doch dies tut nichts zur Sache beitragen.

In unserem Mietvertrag wurde vereinbart, dass wir mit KD einen Anschluss/Vertrag eingehen sollen/können.
Haben wir auch gemacht und sind halt mehr oder minder glückliche Kunden bei KD.
Nun bekamen wir heute die Kündigung des Vertrages Seitens der KDG zugeschickt.
In dieser wird erläutert, dass unser Vermieter einen neuen Vertrag für alle Mieter abgeschlossen hat und die Kosten zukünftig über die Nebenkosten geregelt wird.

Leider wurden wir bisher weder von KDG noch unseren Vermieter diesbezüglich informiert. Wirksam soll diese ab dem 30.September 2009 sein.
Es ist mir klar, dass KD den Vertrag ordentlich kündigen darf, dennoch wird hier hinter unserem Rücken einfach ein neuer Vertrag abgeschlossen von dem ich:
a. wie gesagt nicht informiert, geschweige denn über mein Einverständnis gefragt wurde
b. ich keinerlei Ahnung habe, was dieser beinhaltet (Nur Kabel analog oder doch digital + Internet)

Da wir ohnehin schon genug Streß mit unserem Vermieter bzw. der Hausverwaltung bezüglich unserer Nebenkostenabrechnung haben, wird es ohnehin eine weitere Belastung des Verhältnisses zwischen uns und dem Vermieter geben. Es ist für mich eine Dreistigkeit, dass ohne Informationen 2 (!) Verträge - Mietvertrag, der einen eitgenständige Anmeldung beinhaltet, sowie den Versorgungsvertrag zw. KDG und uns - ohne meine Einverständnis bzw. Erlaubnis gekündigt bzw. einseitig geändert wird.

Des weiteren sind wir momentan noch (zum Glück ab nächsten Monat nicht mehr - neuer Job, freu) ALG II Empfänger und hatten bezüglich dieser Wohnung auch schon Streß mit der ARGE.

Ich bin mir nun nicht sicher, wie ich nun weiter verfahren soll. Der Vermieter wird erstmal eine Beschwerde bzw. einen Widerruf/Widerspruch bekommen, ebenso auch die KDG.
Was kann ich ansonsten nun tun?

Auch wenn sich der Betrag eventuell verringern würde, so bin ich nicht daran interessiert einen Knebelvertrag zu akzeptieren. Denn wenn ich kein TV mehr will, muss ich dennoch für einen Anschluss zahlen.
Wir sind ohnehin mit KDG alles andere als zufrieden und nun das...

Manchmal frage ich mich, was da für Idioten - sorry - bei KDG bzw. den Call Centern sitzen. Nachdem wir KDG bereits mehrfach gebeten haben, ihre Werbung zu unterlassen, werden wir dennoch sehr häufig telefonisch und postalisch belästigt.
Mindestens 2x im Monat wird bei uns angerufen:
"Haben sie denn schon von unserem Internetangebot gehört..." bla, sülz. Jedes mal erkläre ich freundlich aber bestimmt, dass mich Kabel-Internet nicht interessiert und ich keine weitere Belästigungen erwünsche. Dies wird uns jedes Mal bestätigt: "Ich mache einen Vermerk an ihrer Kunden-Datei..."
Meist erfolgt dann eine Pause von 3-4 Wochen um dann erneut einen Brief mit Werbung oder einen erneuten Anruf zu erhalten. Ich mein, wenn die diese großflächige Werbung eindämmen würden, so könnten die bequem die überteuerten Verträge verbilligen.

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit,
ein genervter -Noch- Kunde
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Bubblegum
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Re: Kündigung durch KD, da neuer Vertrag mit dem Vermieter?

Beitrag von Bubblegum »

Zunächst ein Willkommen im Forum ... :grin:

Fangen wir mal mit dem positiven Teil an: KDG hat eine Doppelvermarktung erkannt und wird den Direktkunden ab diesem Termin automatisch von seiner Verpflichtung kostenneutral entlassen.

Jetzt ist es so, dass ein Eigentümer das Recht hat, sein Objekt betreffend Sammelverträge abzuschliessen. Ob sich dadurch bereits bestehende Mietverträge ohne Mitteilung ändern lassen, halte ich wie im Falle von ABG-Änderungen tatsächlich für fragwürdig. Allerdings hat der Vermieter auch das Recht, Anbringung (Festinstallationen) für den Empfang von Satellitenprogrammen zu untersagen - auch das wird wahrscheinlich in dem vorliegenden Mietvertrag geregelt sein.

Durch diesen Gesamtvertrag wird zukünftig sicherlich die als analoge Grundversorgung bekannte Leistung abgedeckt. Mieter in solchen Gebäuden können dann durch den "digitalen Empfang" entsprechendeine zusätzliche Versorgung abschliessen - dann wieder direkt mit dem Anbieter (hier KDG). Das direkt der digitale Anteil angeboten wird wäre möglich, ist aber unwahrscheinlich - auch die Bereitstellung eines Internetvertrages. Allerdings könnte der Hintergrund auch die Um- / Aufrüstung des Hausnetzwerkes der Hintergrund sein, so dass dies dann als zusätzliches Angebot für Mieter interessant werden soll (aus Eigentümersicht).

Wegen des neuen Vertrages und der Auswirkungen ist der Eigentümer / die Verwaltung der Ansprechpartner - KDG muß nach dem Günstigerprinzip (Mietersicht) den Vertrag beenden und hat auf den Eigentümerentscheid keinen Einfluss. Eine Beschwerde bei KDG wird zu nichts führen. Um dem nach deiner Definition "Knebelvertrag" zu entgehen, wird, so fürchte ich, nur ein Umzug an eine von KDG nicht versorgte Adresse Abhilfe schaffen ... Oder aber eine Auseinandersetzung mit dem Eigentümer ...

Zugegeben beides nicht unbedingt angenehm...

Zum Anteil Werbung:
Manchmal frage ich mich, was da für Idioten - sorry - bei KDG bzw. den Call Centern sitzen.
Es gibt im Forum einen "Musterbrief" zum Werbeverbot usw. Schick den ab, dann sollte sich das in den Daten der KDG dauerhaft wiederfinden. Höchstwahrscheinlich nicht von heut auf morgen, aber immerhin ...

Zum Begriff Idioten: Diese Werbeanrufe laufen automatisiert durch Callcenter ab. Der Anrufende weiß erst mit wem er spricht wenns eigentlich zu spät ist und hat keinen Einfluß auf die Durchführung des Anrufes!

Die Zustellung von Werbung als "Hausinformation", Sammeleinwürfen ist ohnehin nicht zu verhindern. Lediglich die persönlich Adressierte Werbung.
chris193
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Re: Kündigung durch KD, da neuer Vertrag mit dem Vermieter?

Beitrag von chris193 »

Bubblegum hat geschrieben:Zunächst ein Willkommen im Forum ... :grin:
Danke :wink:
Jetzt ist es so, dass ein Eigentümer das Recht hat, sein Objekt betreffend Sammelverträge abzuschliessen. Ob sich dadurch bereits bestehende Mietverträge ohne Mitteilung ändern lassen, halte ich wie im Falle von ABG-Änderungen tatsächlich für fragwürdig. Allerdings hat der Vermieter auch das Recht, Anbringung (Festinstallationen) für den Empfang von Satellitenprogrammen zu untersagen - auch das wird wahrscheinlich in dem vorliegenden Mietvertrag geregelt sein.
Mir geht es nicht darum, dass der Vermieter Sat. verbietet, mir geht es darum dass einfach so ohne meine Zustimmung und ohne vorige Information ändert.
Im Moment nutzen wir noch TV, aber nicht sehr häufig. Wenn nun aber ein Hausvertrag abgeschlossen wird, so hindert das meine freie Entscheidung den Vertrag zu kündigen. ich werde also daran gebunden - ob ich will oder nicht, ich soll für etwas zahlen was ich dann eventuell nicht nutzen werde. Dies ist inakzeptabel.
Durch diesen Gesamtvertrag wird zukünftig sicherlich die als analoge Grundversorgung bekannte Leistung abgedeckt. Mieter in solchen Gebäuden können dann durch den "digitalen Empfang" entsprechendeine zusätzliche Versorgung abschliessen - dann wieder direkt mit dem Anbieter (hier KDG). Das direkt der digitale Anteil angeboten wird wäre möglich, ist aber unwahrscheinlich - auch die Bereitstellung eines Internetvertrages. Allerdings könnte der Hintergrund auch die Um- / Aufrüstung des Hausnetzwerkes der Hintergrund sein, so dass dies dann als zusätzliches Angebot für Mieter interessant werden soll (aus Eigentümersicht).
Auch hierbei sollte der betroffene Mieter darüber informiert und über den Sachverhalt aufgeklärt werden, auch Seitens KDG hätte ich mehr erwartet.
Wegen des neuen Vertrages und der Auswirkungen ist der Eigentümer / die Verwaltung der Ansprechpartner - KDG muß nach dem Günstigerprinzip (Mietersicht) den Vertrag beenden und hat auf den Eigentümerentscheid keinen Einfluss. Eine Beschwerde bei KDG wird zu nichts führen. Um dem nach deiner Definition "Knebelvertrag" zu entgehen, wird, so fürchte ich, nur ein Umzug an eine von KDG nicht versorgte Adresse Abhilfe schaffen ... Oder aber eine Auseinandersetzung mit dem Eigentümer ...
Naja, wir wollen ohnehin in absehbarer Zeit (12 Monate) umziehen, aber KDG hat sich ja wie ein Virus flächenmäßig verbreitet.
Wie ich schon schrieb, werde ich bei beiden diese Kündigung widerrufen, gegenbenenfalls sogar mir Hilfe eines Anwalts - Rechtschutzversicherung sei Dank.
Zum Anteil Werbung:
Manchmal frage ich mich, was da für Idioten - sorry - bei KDG bzw. den Call Centern sitzen.
Es gibt im Forum einen "Musterbrief" zum Werbeverbot usw. Schick den ab, dann sollte sich das in den Daten der KDG dauerhaft wiederfinden. Höchstwahrscheinlich nicht von heut auf morgen, aber immerhin ...
Danke für den Tipp, werde ich kurzfristig absenden.
Zum Begriff Idioten: Diese Werbeanrufe laufen automatisiert durch Callcenter ab. Der Anrufende weiß erst mit wem er spricht wenns eigentlich zu spät ist und hat keinen Einfluß auf die Durchführung des Anrufes!
Dann hätte man ja - nachdem ich bereits mehrfach darum gebeten habe - meine Telefonnummer aus diesem Pool nehmen müssen.

Ich glaub, ich zieh in den Wald. Wer braucht schon TV...
Rexi
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Re: Kündigung durch KD, da neuer Vertrag mit dem Vermieter?

Beitrag von Rexi »

:brüll: :brüll: :brüll:

- wer braucht schon TV :confused:

- wer braucht schon die Wohnung - also ab in den Wald :confused:


>>>> in der Wüste ist auch noch Platz ...

.
chris193
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Re: Kündigung durch KD, da neuer Vertrag mit dem Vermieter?

Beitrag von chris193 »

War zu allgemein. Die TV Sender brauche ich aber nicht wirklich. Ein TV schon, schliesslich gibt es doch ein paar gute Filme.
Rexi hat geschrieben: >>>> in der Wüste ist auch noch Platz ...
Ansonsten war das eher ein *hüstel* Beitrag deinerseits...
He-Du
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Re: Kündigung durch KD, da neuer Vertrag mit dem Vermieter?

Beitrag von He-Du »

Ich bin sogar froh das bei mir KDG über die Nebenkosten abegerechnet wird. Dadurch bezahle ich für TV wesentlich weniger als bei einem direkt Vertrag (9€ mtl)
Nur Internet & Phone läuft bei mir diretk über KDG
Anschluss 1: 32Mbit Internet&Telefon (HB1 + Thomson Modem) => letzte Störung 4/2014 !
Anschluss 2: 100 Mbit Internet&Telefon (FritzBox) => Keine Störung mehr seit 8.2012

Der Rundfunkbeitrag ist wie eine umgedrehte Müllgebühr.
Man muss sie zahlen und bekommt den Müll direkt nachaus geliefert....

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Re: Kündigung durch KD, da neuer Vertrag mit dem Vermieter?

Beitrag von NURadio »

Bubblegum hat geschrieben:Ob sich dadurch bereits bestehende Mietverträge ohne Mitteilung ändern lassen, halte ich wie im Falle von ABG-Änderungen tatsächlich für fragwürdig.
Ich auch. Denn einer Änderung des Mietvertrages bedarf der Zustimmung des Mieters.
Bubblegum hat geschrieben:Allerdings hat der Vermieter auch das Recht, Anbringung (Festinstallationen) für den Empfang von Satellitenprogrammen zu untersagen - auch das wird wahrscheinlich in dem vorliegenden Mietvertrag geregelt sein.
In diesem Fall dann eher eingeschränkt. Denn im Mietvertrag ist ja konkret nichts bzgl. des TV-Empfangs geregelt, sondern nur die Option, einen direkten Vertrag mit dem Versorger KDG abzuschließen. Das geht ja künftig nicht mehr, da sich der Vermieter entschlossen hat, selbst Kunde der KDG zu werden und die Anschlüsse selbst über die Mietsache anzubieten.

Da liegt aber das Problem. Sollte es so sein, wovon ich jetzt mal ausgehe, dass der Mieter seine Zustimmung zur Änderung seines Mietvertrages verweigern kann, hat er theoretisch das Recht, anderweitig den TV-Empfang sicherzustellen.

Und da der Mieter gemäß seines Mietvertrages keine Option mehr hat, sich von der KDG direkt versorgen zu lassen, wäre es durchaus zu rechtfertigen, eine SAT-Schüssel aufzustellen bzw. anzubringen.
MfG NURadio
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Re: Kündigung durch KD, da neuer Vertrag mit dem Vermieter?

Beitrag von Bubblegum »

In diesem Fall dann eher eingeschränkt. Denn im Mietvertrag ist ja konkret nichts bzgl. des TV-Empfangs geregelt, sondern nur die Option, einen direkten Vertrag mit dem Versorger KDG abzuschließen. Das geht ja künftig nicht mehr, da sich der Vermieter entschlossen hat, selbst Kunde der KDG zu werden und die Anschlüsse selbst über die Mietsache anzubieten.
Wenn ich den Beitrag richtig verstanden habe, dann wurde festgelegt, dass ein Fernsehanschluss über KDG durch den Mieter abgeschlossen werden kann.
In unserem Mietvertrag wurde vereinbart, dass wir mit KD einen Anschluss/Vertrag eingehen sollen/können.
In meinem Fall war es damals so, daß im gleichen Absatz die Anbringung von Schüsseln untersagt wurde.

Aber hier wird der ausschlaggebende Punkt im Mietrecht zu finden sein - und die Abwägung, ob sich durch den Gesamtvertrag eine wesentliche Schlechterstellung des Mieters ergibt.
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Re: Kündigung durch KD, da neuer Vertrag mit dem Vermieter?

Beitrag von NURadio »

chris193 hat geschrieben:In unserem Mietvertrag wurde vereinbart, dass wir mit KD einen Anschluss/Vertrag eingehen sollen/können.
Haben wir auch gemacht und sind halt mehr oder minder glückliche Kunden bei KD.
Nun bekamen wir heute die Kündigung des Vertrages Seitens der KDG zugeschickt.
In dieser wird erläutert, dass unser Vermieter einen neuen Vertrag für alle Mieter abgeschlossen hat und die Kosten zukünftig über die Nebenkosten geregelt wird.
Diese Änderung, die Kosten für den Kabelanschluss über die Mietnebenkosten einziehen zu dürfen, bedarf der Zustimmung des Mieters. Wenn der Mieter also nach seinem gültigen Mietvertrag geht, steht da drin, dass er einen Kabelanschlussvertrag mit dem Versorger KDG selbst abschließen kann oder auch nicht. Schon aus dieser Konstellation ergäbe sich u.U. ein begründeter Anspruch, auf Sat ausweichen zu können. Denn hier müsste abgewogen werden zwischen den Medienbedürfnissen des Mieters einerseits und dem Eigentumsrecht andererseits. Wahrscheinlich hätte ein Richter gesagt, Kabelanschluss ist vorhanden und kann genutzt werden, deshalb kein SAT.

Nun aber ändert der Vermieter einseitig die Versorgungsbedingungen, weshalb es zur Kündigung des KDG-Vertrags mit dem Mieter kam. Dieser Änderung muss der Mieter nach meiner Überzeugung ja nicht zustimmen, sondern kann auf seinen gültigen Mietvertrag verweisen. Da der Hauseigentümer nun aber nicht mehr einen Zugang zu KDG gewährleisten kann, ohne eine entsprechende Änderung des Mietvertrages vorzunehmen, hat er mMn schlechte Karten, dem Mieter das Aufstellen einer Schüssel zu untersagen...
MfG NURadio
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Re: Kündigung durch KD, da neuer Vertrag mit dem Vermieter?

Beitrag von Bubblegum »

Wir sind uns einig - stellt sich die Frage ob der Vermieter des Beitragerstellers das genauso sieht und akzeptiert ... :confused: