Naja, man ist aber auch verpflichtet, den Schaden (also in dem Falle den Schadenersatz an KDG) so gering wie möglich zu halten.wolkenkrieger hat geschrieben: ...
UMTS-Karte in den Rechner und die Festnetznummern auf seine Handynummer umgelenkt. Idealerweise legt er sich eine eigens dafür vorgesehene Handynummer zu, um dann den entstandenen Schaden auch deutlich beziffern zu können.
Das ganze wird dann in einem netten Schreiben vom Anwalt KDG mitgeteilt. Da sie vertragsbrüchig geworden sind, sind sie zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet. Wie hoch der Schaden dann ausfällt, liegt allein im Ermessen von KD. Je schneller sie das Kabel wieder instandsetzen, desto geringer sind die Kosten, die entstehen.
Selbstverständlich sollte das allerdings VORHER anwaltlich abgeklopft werden! Das heist, es muss vorher feststehen, dass das Problem tatsächlich in die Verantwortlichkeit von KD fällt. Die sind nach ihren AGB nämlich nicht schadensersatzpflichtig, wenn sie höhere Gewalt geltend machen können.
Überspitzt:
Ich kann mir ja nicht einfach eine extra Leitung von irgendwem legen lassen und die Kosten dann dem Provider in Rechnung stellen.
Also lieber erst nochmal (evtl per Einschreiben mit Rückschein), KDG eine Frist setzen und zur Not soll KDG eine Alternative vorschlagen, falls der Fehler sich nicht gleich beheben lässt.