Also rechtlich gesehen hat er nur einen Gewährleistungsanspruch wenn er das Gerät wirklich käuflich erworben hat, das müsste er erst prüfen.Nibelungen hat geschrieben:Also wenns am D-Link hängt kann KDG Dir nicht helfen. Einzig ein Garantie-Umtausch wäre über KDG abzuwickeln (weil das Gerät von denen "verkauft" wurde).
Wird das Gerät kostenlos dazu gegeben, hat er bei defekt nur die 2(5)Jahre Garantie des Herstellers, allerdings kann auch D-Link das verweigern, da es ja keinen gesetzlichen Anspruch auf Garantie gibt.