Soll Reciever bezahlen den ich nicht mehr habe

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete wie die HD-Option bei Vodafone West.
Forumsregeln
Forenregeln

Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
Benutzeravatar
Bubblegum
Insider
Beiträge: 2747
Registriert: 02.03.2008, 17:22

Re: Soll Reciever bezahlen den ich nicht mehr habe

Beitrag von Bubblegum »

Offizielle KDG - Instanz wäre noch eine Geschäftsführerbeschwerde - ob er persönlich antwortet?
Ich möcht wetten, daß im Antwortschreiben sowas steht wie "Vielen Dank für Ihr Schreiben, wir wurden gebeten Ihnen folgenden Sachverhalt mitzuteilen ..."

Aber mehrfach wurde in diesem Thread dargelgt, weshalb die Berechnung erfolgt ist und worauf diese beruht.

Warum sollte bei einem derart klaren Verfahren - egal wie man es persönlich bewertet - die Antwort oder Reaktion bei der dritten Anfrage anders sein ...

Bei sich ändernder Beurteilung macht sich das Unternehmen (noch) unglaubwürdiger als es sich durch seine Berechnungspraxis ohnehin schon darstellt. Aber hier liegt eine vertragliche Vereinbarung vor, auf die zusätzlich mit Kündigungsbestätigung verwiesen wurde, gar die Adresse wurde mitgeteilt. Erfahrungsgemäß wird vom Kunden aber nicht alles gelesen bzw. ausreichend zur Kenntnis genommen.

Ich stelle mal zusätzlich die These auf, das bei Berechnung von Gebühren - so bezeichnet in den Rechnungen - nicht einmal ein Besitzanspruch entsteht, auf die sich eine Rückforderung bei verspäteter Rücksendung begründet.

Von daher ist der Ansatz über externe Stellen eher zielführend, wobei die Art der Auflistung flapsig anklingt und in der Zusammenstellung eher nicht passt.

Verbraucherzentrale würde mir da so spontan einfallen, als Anlaufstelle - rein vertraglich können die auch nichts ändern, aber evt. wird dann anders reagiert. Ich persönlich würde allerdings keine andere Entscheidung treffen. Zwar eine grundsätzlich andere Handhabung, aber die steht nicht zur Diskussion. Sollte KDG ohnehin mal im Zuge Kundenfreundlichkeit und Transparenz drüber nachdenken.

Solange diese Vertragsbestandteile und die Rechtsfolgen nicht juristisch widerlegt sind, bleibt entweder Hartnäckigkeit oder für die eigene "Leseschwäche" zahlen.

----------
Ä: da war was doppelt...
Benutzeravatar
maja
Newbie
Beiträge: 22
Registriert: 14.04.2008, 14:33
Wohnort: In Keller

Re: Soll Reciever bezahlen den ich nicht mehr habe

Beitrag von maja »

Das war mein letztes Schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren , 17.01.2009
Bitte schicken Sie mir meine Tel. Auftragsbestätigung zu !! Das wird von mir gewünscht!
Ich habe kein Digital bei euch bestellt !
Was wollt Ihr eigentlich von mir ?
Denn Receiver & Smartcard habt ihr zurück erhalten. Dieses habe ich euch auch durch kopie bei gefügt.
Es geht nun doch soweit das Ihr mir den Vertrag den ich nicht gemacht habe, unter jubeln wollt.

Wie komme ich an eine höhere Instants um mich wegen dies Thema zu beschwerden ??
Bitte um Antwort !!
Mfg
Hauff

Sehr geehrter Herr ??,
Vielen Dank für Ihre E-Mail.

Da der Vertrag telefonisch aufgenommen wurde, erhielten Sie mit Zusendung von Receiver und Smartcard eine Auftragsbestätigung. Darin enthalten sind alle Vertragsdaten sowie die Auflistung über die gebuchten Produkte. Die Auftragsbestätigung können wir Ihnen gerne nochmals in Kopie zukommen lassen, wenn gewünscht.

Am 10. Januar 2009, um 18:42, schrieb "gmx" :
--------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren , 10.01.2009

Den Vertragabschluss (telefonisch) habe ich leider nicht! Bitte senden Sie mir diesen doch zu !
Mfg
Hauff

-------Originalmeldung-------

Von: kundenservice@KabelDeutschland.de
Datum: 08.01.2009 22:18:09
An: gmx
Betreff: RE: Betreff: RE: Beschwerde Team [T20081217023MS010Z3457238]

Sehr geehrter Herr ???,
Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie haben Ihren Vertrag telefonisch abgeschlossen, daher liegen uns keine Vertragsunterlagen vor.
Wir haben Ihnen bei Vertragsabschluss eine schriftliche Zusammenfassung der Vertragsdetails zugesendet.

Wenn Ihnen diese nicht mehr vorliegt, stehen wir Ihnen gerne unter unserer Service-Nummer für Fragen zu Ihrem Vertrag zur Verfügung.
Benutzeravatar
Kabelmensch
Insider
Beiträge: 2644
Registriert: 29.01.2007, 21:21
Wohnort: Leipzig

Re: Soll Reciever bezahlen den ich nicht mehr habe

Beitrag von Kabelmensch »

Bubblegum hat geschrieben:Aber mehrfach wurde in diesem Thread dargelgt, weshalb die Berechnung erfolgt ist und worauf diese beruht.

Warum sollte bei einem derart klaren Verfahren - egal wie man es persönlich bewertet - die Antwort oder Reaktion bei der dritten Anfrage anders sein ...
Yepp. UDIAGS ;-)
Warum nur sollte ein nach Verstreichen von Fristen zurückbehaltener Receiver und die SC nicht bezahlt werden sollen? Soll "eigene Dummheit" (oder wie immer man das auch bezeichnen möchte ..) auch noch belobigt werden?
Hint: Ein ins Eigentum übergegangenes Gerät (sonst würds ja nicht berechnet) an irgendjemand zu schicken, würd ich als Empfänger als nettes Geschenk betrachten ...
kabelmensch.de
Benutzeravatar
soundclub
Kabelfreak
Beiträge: 1388
Registriert: 12.11.2008, 02:39
Wohnort: Halle/Leipzig

Re: Soll Reciever bezahlen den ich nicht mehr habe

Beitrag von soundclub »

da stellt sich die frage, wenn man das gemacht hat...kann man es zurückfordern? ;-) weil ist ja sein eigentum, auch wenn man es selbst vergeben hat durch den nachträglichen versand an jemand anderes, der eigentlich keinen anspruch mehr drauf hat
mfg

soundclub
[ externes Bild ]
Benutzeravatar
Bubblegum
Insider
Beiträge: 2747
Registriert: 02.03.2008, 17:22

Re: Soll Reciever bezahlen den ich nicht mehr habe

Beitrag von Bubblegum »

Selber Vorgang, keine neuen Fakten - was soll KDG jetzt noch tun?
Das war mein letztes Schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren , 17.01.2009
Bitte schicken Sie mir meine Tel. Auftragsbestätigung zu !! Das wird von mir gewünscht!
Ich habe kein Digital bei euch bestellt !
Was wollt Ihr eigentlich von mir ?
Denn Receiver & Smartcard habt ihr zurück erhalten. Dieses habe ich euch auch durch kopie bei gefügt.
Es geht nun doch soweit das Ihr mir den Vertrag den ich nicht gemacht habe, unter jubeln wollt.
Möglicher Inhalt der Antwortmail:

Sehr geehrter Herr xy,

auch bei erneuter Anfrage zur Erhebung der Ersatzgebühren ergibt sich kein neuer Sachverhalt.

In unserer Mitteilung vom 08.01.09 und (weiteres Datum aus den Beiträgen nicht zu entnehmen) haben wir Ihnen das Zustandekommen des Vertrages beschrieben. Mit Übermittlung der Vertragsdaten in der Auftragsbestätigung, auf die kein Widerruf oder Widerspruch erfolgte, kam ein Vertragsverhältnis zustande. Die Annahme des Vertrages Ihrerseits wurde durch Zahlungen der Entgelte in der Folge bestätigt.

Mit Ihrer Kündigung vom (?) erhielten sie unsererseits die Bestätigung deren Inhalt auch die erforderliche fristgemäße Rücksendung der für die Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellten Ausstattung mitgeteilt wurde. Der Hinweis auf eine Berechnung für den Fall der nichterfolgten oder verspäteten Rücksendung war ebenfalls Bestandteil.

Wie angefragt, übersenden wir Ihnen eine Kopie der Auftragsbestätigung, in der bereits der Hinweis auf die Rücksendeverpflichtung vorhanden ist.

Wir weisen daraufhin, dass diese erneute Anfrage keine Unterbrechung des Mahnverfahrens darstellt und müssen auf die Folgen des weiteren Zahlungsverzuges wie in unserem Mahnschreiben vom (?) hinweisen.

Wir bedauern keinen veränderten Sachverhalt mitteilen zu können.

-----------------------------------------

Ich befürchte zu wissen wo das endet ...

Eventuell krieg ich ja vom Geschäftsführer ja eine Anfrage zur Bearbeitung weitere solcher Anfragen ... aber unwahrscheinlich, da ja länger und ausführlicher als die Standardschreiben und Mails von KDG ...

Ich sollte vielleicht darauf achten, dass KDG das Urheberrecht nicht verletzt und eine Kopie des Beitrages verschickt :nein:
Benutzeravatar
Kabelmensch
Insider
Beiträge: 2644
Registriert: 29.01.2007, 21:21
Wohnort: Leipzig

Re: Soll Reciever bezahlen den ich nicht mehr habe

Beitrag von Kabelmensch »

Viel Vorrede zustimmend gesnipped, nur noch ein kleiner Hinweis zu:
Bubblegum hat geschrieben:Ich sollte vielleicht darauf achten, dass KDG das Urheberrecht nicht verletzt und eine Kopie des Beitrages verschickt :nein:
Kannste knicken; keine ausreichende Schöpfungshöhe.
Tip: news:de.soc.recht.marken+urheber
(Als Service: Kostenfreier Usenetzugang für jedermann bei http://open-news-network.org/register/ )
kabelmensch.de
Benutzeravatar
Bubblegum
Insider
Beiträge: 2747
Registriert: 02.03.2008, 17:22

Re: Soll Reciever bezahlen den ich nicht mehr habe

Beitrag von Bubblegum »

@ Kabelmensch
Kannste knicken; keine ausreichende Schöpfungshöhe.
stimmt leider ... Ist ja lediglich die logische Folge eines Sachverhaltes und keine eigenständige Vorgehensweise ...

Da hab ich glatt am heiligen Sonntag ein Stück an Arbeit für KDG erledigt ...

@ soundclub:

Rückforderung nach Versand trotz Zahlung:
Bei Zahlung von Gebühren entsteht m.E. kein Besitzanspruch, aber das gehört wohl in ein Juristenforum. Werd´ mich hüten darüber eine verbindliche Aussage zu treffen.

In dem Fall ist es gar noch anders, da die Zahlung der Ersatzgebühr noch nicht geleistet ist. Es stellt sich daher die Frage ob nach Rücksendung eine Zahlung noch eingefordert werden kann. Ein Fall für das Vertragsrecht in meinen Augen. Aber zum Glück alles nicht meine Baustelle ... ob sich da schon Juristen drüber die Köpfe zerbrochen haben? Keine Ahnung ...
Benutzeravatar
maja
Newbie
Beiträge: 22
Registriert: 14.04.2008, 14:33
Wohnort: In Keller

Re: Soll Reciever bezahlen den ich nicht mehr habe

Beitrag von maja »

Es ist nun beendet der ganze Streit !
Hat das Schreiben zum Geschäftsführer an Herr Heinrich W. Kreutzer, wohl doch was gebracht :fahne:

Sehr geehrter Herr XXX
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. Januar 2009.
Sie sind verpflichtet, Ihre Smartcard und Ihren Receiver nach Vertragsende innerhalb von 14 Tagen an uns zurückzusenden.
Da wir bis zum 10. November 2008 keinen Eingang der Geräte verzeichnen konnten wurde entsprechend unserer Vereinbarung bei Vertragsabschluss Ihnen 35,00 Euro für die Smartcard und 60,00 Euro für den Receiver berechnet.
Wir haben am 03. Dezember 2008 den Eingang des Receivers und der Smartcard verzeichnet.
Daher werden wir Ihrem Kundenkonto den Betrag für die Geräte gutschreiben. Nach erfolgter Gutschrift weist Ihr Kundenkonto keine offenen Forderungen mehr auf.
Wir hoffen, dass Sie mit unserer Vorgehensweise einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kabel Deutschland Beschwerdemanagement
Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG Kundenservice 99116 Erfurt

Es gibt doch noch Gerechtigkeit
Danke
mfg
maja
Benutzeravatar
soundclub
Kabelfreak
Beiträge: 1388
Registriert: 12.11.2008, 02:39
Wohnort: Halle/Leipzig

Re: Soll Reciever bezahlen den ich nicht mehr habe

Beitrag von soundclub »

Gerechtigkeit würd ich es nun nicht bezeichnen...da es ja nunmal dein fehler war

es ist ganz einfach eine Kulanz, die KDG nicht hätte machen müssen, aber da hast du für deine Person glück gehabt :-)

aber schön das es geklappt hat :-)
mfg

soundclub
[ externes Bild ]
Benutzeravatar
Bubblegum
Insider
Beiträge: 2747
Registriert: 02.03.2008, 17:22

Re: Soll Reciever bezahlen den ich nicht mehr habe

Beitrag von Bubblegum »

Ungeachtet der Vertragslage und juristisch nicht bestätigter eindeutiger Bewertung zeigt es sich, dass bei Mißachtung von vertraglichen Vereinbarungen der Kunde mit Hartnäckigkeit seine selbstverschuldete Vertragsverletzung mit Bezug auf Kulanz verziehen bekommt und das Unternehmen im Kundensinne reagiert.

Man könnte nun daraus ableiten:
Eine Terminsetzung für die Rückgabe fremden Eigentums und folgender Gebührenerhebung bei Nichteinhaltung als Bestandteil von AGB´s ist es für das Unternehmen nicht wert einzuklagen.

Oder es bedeutet eine Umkehr zur Kundenfreundlichkeit (schön wärs ...), da es überhaupt zurückgesandt wurde.






------
geändert: 1x "ist es " entfernt ...